Anzetzeblatt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 kr., für Auswärtige, in«! PostaufschlaaS _______________2 g- - Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
Jfä 160______________Samstag den la. December 1861.
Ginladung zum Abonnement
auf das
Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen.
Mit dem 1. Januar 1862 beginnt ein neues Abonnement auf das Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags an letzterem Tage verbunden mit der Beilage: 3 '
Gemeinnützige Unterhaltungsblätter.
aror-r Ausgewählte Novellen und Erzählungen, Miscellen, Anekdoten re. re., die Anklagen und Urtheile der Assisen, sowie des Provinzialstrafgerichts u. s. w., füllen die Spalten dieser Blätter.
Inserate finden durch die starke Aussage des Blattes große Verbreitung und sicheren Erfolg.
Der Pränumerationspreis ist für einheiinische Abonnenten für das ganze Jahr 1 st. 36 fr., halbjährig 48 kr., einschließlich Bringcrlohns; für auswärtige Abonnenten tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag binru
Di- Exp-ditio,. des A.,j-ig-blatt-s für di- Stadt und den Kr-!» Gi-ß-ns
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung. -
Betreffend: Die Anstellung eines neuen Gemeinde-Einnehmers zu Ettingshausen.
ist t£r Ashner Karl Bolp zu Lich zum Gemeinte-Einnehmer ter Gemeinte Ettingshausen bestellt worden
ist, sind Zahlungen für diese Gemeinte gültig nur an den genannten Rechner zu leisten.
Gießen, den 3. December 1861. Großherzoglichcs Kreisamt Gießen.
. K ü ch l e r.
im
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen. Besondere Bekanntmachungen.
2824) Christbäumchen zu 3, 6, 9 und 12 kr. werden vom nächsten Montag an, täglich von 2-4 Magazin im ehemals Oswald'schen Garten ausgegeben.
Gießen> den 12. December 1861. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen
3. V. d'. B.:
Uhr,
2692) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Sparkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werten, sind nachstehende Termine festgesetzt, und zwar
Vormittags von 7 bis 12 Uhr:
1) Samstag den 14. December,
2) Dienstag „ 17. „
3) Mittwoch „ 18. „
4) Samstag „21. „
Weidig, Beigeordneter.
5) Dienstag den 24. December,
6) Samstag „ 28. „
7) Dienstag „ 31. „
Die Interessenten werden daher aufge-
fordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vorzeigung der Schuldscheine sich zu legitimiren.
Zugleich wird noch bemerkt, daß die auf den Dienstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Statt Gießen, dagegen!
die auf Mittwoch und Samstag fallenden Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 27. November 1861.
Der Rechner der Spar- und Leihkasse: Kehr.


