stimmung dazu ertheilen würde, auf Grundlage der Güterverzeichnisse selbst topographische Hypotheken.Register in der unten formulirten Weise anzulegen.
Die Kosten für diese Arbeit sind nur unbedeutend, indem bisher dafür nur % Heller per Item bezahlt, das Formularpapier aber von der Hauptstaatskasse gestellt worden ist.
Nach einer Mittheilung des Großherzoglichen Hofgerichts der Provinz Oberhessen haben sich gleichwohl bis jetzt viele Gemein, den des Kreises dafür noch nicht erklärt. Wir sind deßhalb, dem Ersuchen dieses Gerichtshofes entsprechend, veranlaßt, den Gemcindevorständen die nützliche Einrichtung der topographischen Register dringend zu empfehlen und dieselben aufzufordern ihre bezügliche Erklärung baldigst uns vorzulegen.
K ü ch l e r.
Formular Ziffer 8.
Formular
jum topographischen Hypotheken-Register.
F l u r I im Ort
Nr.
Flächengehalt. Klafter.
Gewann und
K u l t u r a r t.
Verpfändet
nach Band und Seite des Hypothekenbuchs.
1.
25.
im Ort Hofraithe
2.
10.
Hausgarten ■
3.
15.
Hofraithe
Bd. I. 8. 18. 101.
4.
25.
Hofraithe
5.
70.
Grasgarten
.:6-,
21.
Backhaus
Bd. II. 8. 134.
Bekanntmachung,
die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Sommer-Semester 1861 betreffend.
Die in diesem Sommer entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis zum 21. k. Mts. mittelst specificirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 16. November d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Statuten zugewiesenen Vorzug verlieren.
Gießen, den 24. August 1861.
Großherzogliches Universitäts - Gericht.
Haberkorn. (1946)
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Edirtalladung.
Gläubiger-Aufforderung.
2510) Da die Testamentserben der verstorbenen Wittwedes Philipp Sch mall I. von hier Vie Erbschaft unter der Rechtswohl- that des Inventars angetreten haben, so werden Alle, welche Forderungen an die Philipp Schmoll's Wittwe, resp. deren Nachlaß, zu haben vermeinen, aufgefordert, diese, bei Meidung der Nichtberücksichtigung, binnen 3 Wochen, von heute ab, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelven.
Gießen, den 4. November 1861.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl.
Besondere Bekanntmachungen.
2578) Den mit dem 11. d. Mts. (Martini) eingetretenen Fälligkeits-Termin der 1861r Holz- und Pachtgelder bringe ich mit
dem Bemerken in Erinnerung, daß demnächst das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird. Hohensolms, den 12. November 1861.
Fürstlich Solmsische Renteiverwaltung. Münch.
2561) Die Pächter des Hospitalguts werden an die Bezahlung des Martini l. I. fällig gewesenen Pachtgeldes erinnert.
Gießen, am 12. November 1861.
Der Rechner: Wittich.
Versteigerungen.
Arbeitsversteigerung zu Grüningen.
2566) Dienstag den 19. d. Mts.,
Vormittags um 10 Uhr, sollen auf dem hiesigen Gemeindehaus nachstehende Bauarbciten durch öffentliche Versteigerung in Accord gegeben werden.
A. Anlegung der neuen Ortsstraßen: Planirarbeit, veranschl. zu 60 fl. — kr. Pflaster, und Chaussirarbeit, veranschl. zu . . . . 157 „ 30 „ Steinbrechen, Fahren u. Auf. setzen derselben, veranschl.
.......63 „ „
B. Erbauung des Vicinalwegs nach Holzheim:
Planirarbeit, veranschl. zu 165 fl. 14 kr. Maurerarbeit, „ „ 132 „ 39 „ |
C. Sodann Unterhaltung der geb. Wege:
Steinfahren, veranschl. zu 12 fl. — fr. Steinsetzcn, „ „ 3 „ — „
Steinklopfen, ,, „ 44 „ — „
Aufräumen der Gräben und Wegräumen des Grundes, veranschl. zu . . . . 35 „ — ,, Grüningen, den 12. November 1861.
Großherzogliche Bürgermeisterei Grüningen- I. A.: Körner, Bczirksbauaufseher.
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