Ausgabe 
9.3.1861
 
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Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Edictaltadungen.

62) In Sachen

des Friedrich Winter von Nieder-Weisel, Klägers

gegen

Konrad Muller XVI. von Lang-Göns, Be­klagten,

Forderung betreffend, wird dem unbekannt wo abwesenven Be­klagten hiervurch eröffnet, daß der Klager unter vem 18. Juli v. I. eine Klage hier einreichte, worin er die Rückzahlung eines ihm am 10. September 1859 gegebenen Darlehens von 180 fl. mit 5 pCt. Zinsen von viesem Tage an und weiter als Cessto- nar des Jvh. Jacob Lenz I. zu Niever- Weisel ein von Letzterem ihm am 26. Sep­tember 1859 vorgeschoffenes Darlehen von 48 fl. mit 5 pCt. Zinsen von diesem Tage an in Anspruch nimmt. Die Einsicht der Klage steht in der Registratur unterfertigten Gerichtes frei und ergeht an den Beklagten die Aufforderung, sich darauf innerhalb einer Frist von sechs Monaten selbst oder durch einen genügend Bevollmächtigten bet Meidung der Annahme des Eingeständnisses des thatsächlichen Inhaltes, sowie des Aus­schlusses mit Einreden zu erklären. Weitere Verfügungen in dieser Sache werden nur durch den Anschlag an der Gerichtsthüre bekannt gemacht.

Gießen, am 8. Januar 1861.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, Bott,

Stadtrichter. Stadtger.- Assessor.

311) Großhei^bgliches Hofzericht der Provinz Oberh-'ssen hat über das Vermögen des Tapeziers Äg. Feld Haus zu Gießen den förmlichen Concursprozeß erkannt und ist von dem unterfertigten Gerichte.ffiquidations- termin auf

Freitag den 5. Apr.s l. I., . Vormittags 9 Uhr, anberaumt worden. In Demselben sind For­derungen jeder Art gegen-.den Cridar zur Geltung zu bringen, widrigenfalls ohne weiteres Präclusivdecret Ausschluß von der Masse erfolgt. Gleichzeitig soll in dem Termin die Güte versucht, ein Gläubiger­ausschuß und Massecurator erwählt werden und werden in diesen Beziehungen die nicht Persönlich erscheinenden Gläubiger, resp. durch nicht gehörig legitimirte Bevollmäch­tigte vertretenen Gläubiger, als den Be­schlüssen der Mehrheit tft anwesenden Gläubiger beitretend angesehen.

Gießen, den 12. Februar 1861.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. v. Schmalkalder, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

Besondere Bekanntmachung.

484) Vom 10. d. Mts. an werden nach­stehende Posten, wie fölgt, abgefertigt: von Gießen nach Lauterbach um . 3 Uhr Nachmittags, von Grün berg nach Homberg um 5 Uhr 45 Min. Nachmittags, von Ruppertenrod nach Alsfeld um 6 Uhr 55 Min. Abends.

Frankfurt a. M., den 6. März 1861. General-Tireciion der Großherzoglich Hessischen Posten.

Freiherr von S ch e l e. vdt. Wilcke.

Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- nnd Leihanstalt.

270) Die Schuldner der hiesigen Pfand- unC. Leihanstall, deren Pfänder in den Mo­naten Juli, August, September, October, November und December 1860 verfallen sind, werden aufgefordert, in vem Zeitraum vom 18. Februar bis 16. März dieselben einzulösen oder zu prolougiren, als sonst deren Versteigerung am 22. April stattfindet.

Nach fruchtlosem Ablausobigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation, noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizu- meffen, wenn sie ihre Pfänder erst im Ver­steigerungs-Termin gegen baare Zahlung eiylösen können.

Pfänder aus wöllenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werken.

Die Herren Bürgermeister des Kreisamts­bezirks werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden baldigst bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 14. Februar 1861.

Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.

Oeffentliche Aufforderung.

454) Da der Jacob Naumann aus Naunheim im Kreise Gießen von da weg­ziehen und in die, der Bürgermeisterei Hau­sen im Kreise Friedberg angehörende Ge­meinde Oes, woselbst er sein Heimathsrecht, resp. seine Aufnahme als Ortsbürger er­worben, überziehen will, und demzufolge den Johannes Weimer zu Naunheim ermächtigt hat, Den Erlös für sein veräußer­tes Vermögen zu erheben und die darauf hastenden Schuloen zu bezahlen, so werden alle Diejenigen, welche rechtmäßige Forde­rungen an Jacob Naumann zu machen haben, aufgefordert, dieselben bei genanntem Joh. Weimer binnen vier Wocken, von heute an gerechnet, sogewiß geltend zu machen, als sonst, nach Ablauf dieser Frist, keine Rück« sicht mehr genommen werden wird.

Naunheim, Den 6. März 1861.

Großherzogliches Ortsgericht Naunheim. Rühl.

Die Besetzung einer Feldschützenstelle bei der Stadt Gießen.

456) Für vorbemerkte Stelle werden Melkungen bis zum 13. März d. I. auf Dem Geschäftszimmer Der unterzeichneten Be- hörDe entgegengenommen.

Gießen, Den 5. März 1861.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

Zur Nachricht.

455) Der auf Den 27. März d. I. fallenDe Friedberger Markt wird, des jüdi­schen Feiertags wegen, erst Mittwoch den 3. April d. I. abgehalten.

Friedberg, den 4. März 1861. Großherzoglich Bürgermeisterei Friedberg.

P r e u ß e r.

394) Der Vicinalweg von Crumbach nach Kirchvers bleibt durch die Chausstrung desselben von heute an 4 Wochen gesperrt.

Crumbach, den 26. Februar 1861.

Großherzvgliche Bürgermeisterei Crumbach.

I. A. :

Körner, Bezirksbauaufseher.

Versteigerungen.

431) Dienstag den 12. März, Nachmittags 2 Uhr,

soll auf dahiesigem Rathhause Der Garten, zum Nachlasse des StaDtrechners Konrad Nern gehörend, als:

Flur Nr..«ihr.

27/202 279 am langen Stein- und

Schiffenberger Weg, 2. Klaffe,

freiwillig, unter den alsdann bekannt ge­macht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbiettnd versteigert werden.

Gießen, den 1. März 1861. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. D. Ebel.

48'1) Dienstag den 19. März, Nachmittags 2 Uhr,

sollen auf dahiesigem Rathause die dem Schreinermeister H. Hellmold II.. gehören­den Grundstücke an den Meistbietestden ver­steigert werden, als:

Flur Nr. . RIftr. .

i%92 2 1 8 Acker auf der Hohleiche,

<«,. 684 am obersten Buch-

weg, links der Chaussee,

27/85 394 Acker am Schlangenzahl,

auf den Äulweg,

24/9u.j 532 Acker auf den 20 Morgen,

39/126bisl46 251 links des Wiesecker

Wegs.

Gießen , Den B-, Marz 1861. In Auftrag:

C. Weidig., Ortsgerichtsmann.