Ausgabe 
9.1.1861
 
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Art. 7. Wer einen Fischereifrevel in gewinnsüchtiger Absicht begeht, wirb mit einer Gelbbuße von zehn bis vierzig Gulden oder Gefängniß von acht Tagen bis vier Wochen bestraft.

Art. 8. Wer innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren wiederholt eines Fischereifrevels sich schuldig macht, ist mit einer Geldbuße von zehn bis fünfzig Gulden, und bei abermaliger Wiederholung mit einer Geldbuße von zwanzig bis einhundert Gulden oder mit Gefängniß von vierzehn Tagen bis zu drei Monaten zu bestrafen.

War jedoch der wiederholte Fischereifrevel mittelst Anwendung einer einfachen Tagangel begangen (Artikel 5 zweiter Absatz), so tritt nur Geldbuße von einem bis zwanzig Gulden ein.

Art. 9. Wer Fische oder Krebse, wissend, daß solche gefrevelt sind, kauft, eintauscht, als Geschenk oder Belohnung an« nimmt, oder aus sonstige Weise sich zueignet, oder für einen Anderen veräußert oder feilbietet, wird mit dreißig Kreuzer bis zwanzig Gulden bestraft.

Art. 10. In allen Fällen, in welchen wegen eines mit Werkzeugen oder giftigen oder betäubenden Substanzen verübten Fischereifrevels Strafe erkannt wird, ist auch auf Confiseation jener Gegenstände zu erkennen.

Kann das Werkzeug nicht beigebracht werden, so ist der Schuldige zum Ersätze des durch die Oberförsterei, unter Controle des Forstamts festzusetzenden, mittleren Kaufwerthes desselben zu verurtheilen.____________________________________(Schluß folgt.)

Gießen, am 3. Januar 1861.

Betreffend: Die Unterhaltung der Vieinalwege, insbesondere Erforderniß des Schneeschöpfens.

Das

Gr o ff h k r j o g l i ch t Kreisamt Gießen

an

die Großheyoglichen Bürgermeistereien.

Bei dem diesjährigen hohen Schneefall ist es erforderlich, die Wegsamkeir der Vieinalwege durch Schneeschöpfen zu erhalten. Sie werden angewiesen, dies nicht zu vernachlässigen.

K ü ch l e r.

Bekanntmachung.

In der General-Versammlung des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins vom 21. September d. I. ist beschlossen worden, daß 6 Feldschützen, welche wenigstens 10 Jahre im Dienst sind und zu keinem Tadel Veranlassung gegeben haben, Prämien von je 5 bis 7 fl. erhalten sollen.

Es wird dies mit dem Anfügen veröffentlicht, daß sich die Bewerber um die erwähnten Prämien bis den 1. Mai 1861 zu melden haben.

Gießen, den 17. December 1860.

Der Direetor des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Gießen: K ü ch le r.

Gerichtliche rrnd Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

13) Die Schulgelder pro IV. Quartal 1860 aus den Stadtschulen und der Realschule können in den ersten acht Tagen ohne Kosten bezahlt werden.

Gießen, am 3. Januar 1861. Der Stadt-Einnehmer:

Enders.

36) Der Pfandschein Nr. 48681 ist angeblich verloren worden. Wenn inner­halb 14 Tagen keine Ansprüche an den­selben erhoben werden, dann wird das Pfand dem Verpfänder zurückgegeben.

Gießen, den 7. Januar 1861.

Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.

Versteigerungen.

35) Montag den 14. Januar, Nachmittags 2 Uhr, sollen in dem Kaufmann Hensel'schen Hin­terhause : Bettung, Kleidung, Weißzeug, Möbel, Gold, ein sehr gutes Clavier u. s. w., zum Nachlaß der Wittwe Lille gehörig, unter den alsdann bekannt gemacht werden­den Bedingungen, öffentlich meistbietend ver­steigert werden.

Gießen, den 7. Januar 1861. Großherzogliches Ortsgericht Gießen.

D. Ebel.

39) Die Lieferung von 18 Cub.-Klftr. > Schichtpflastersteinen soll

Dienstag den 15. Januar 1861, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Rathhause an den Wenigstfor- dernden vergeben werden.

Gießen, den 8. Januar 1861.

Groszherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

D. Ebel.

Holzversteigerung.

26) Donnerstag den 10. Januar l. I.,

Morgens 10 Uhr,

soll im Leihgesterner Gemeindewalde nach-

perzeichnetes Holz, als:

13 Stecken Bnchen-Scheidholz,

9 Eichen-

4 Buchen-Prügelholz,

9 Eichen-

6 ' Buchen-Stockholz,

23 Eichen-

700 Wellen Buchen-Reisholz,

500 Eichen-

unter den bei der Versteigerung bekannt ge­macht werdenden Bedingungen, versteigert werden.

Leihgestern, am 5. Januar 1861. Großherzogliche Bürgermeisterei Leihgestern.

______H^_______

42) Dienstag den 22. Januar, Nachmittags 2 Uhr,

soll auf dahiesigem Rathhause, auf Antrag der Philipp Schwan Ehefrau, deren Hof- raithe hinter dem Stockhause: Flur Nr. OKlttr.

7h69 * * * * * * * * 9 bestehend in Wohnhaus mit

Stall und Miststätte,

unter den alsdann bekannt gemacht werden­den Bedingungen, öffentlich meistbietend ver­steigert werden.

Gießen, den 8. Januar 1861. Großherzogliches Ortsgericht Gießen.

D. Ebel.