Ausgabe 
7.12.1861
 
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für die

Stadt und -en Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 ft., für Auswärtige, incl. Postaufschlags 2 g. Auswärts abonnirt man sich bet allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1).

Jfä «9S. Samstag den 7. December 1861.

mer zu verschieben.

Die Erped. d. Bltts.

In neuerer Zeit werden, trotz unserer schon mehrfach erlassenen Aufforderungen, wieder häufig Bekanutmachungen zum Einrücken in das Anzeigeblatt so verspätet bei der Erped. abgegeben, daß dadurch die pünktliche Abgabe der Blätter zur Post verzögert wird. Wir sehen uns deßhalb veranlaßt, für die Folge die Einrückung jeder Annonce, welche Dienstags und Freitags nach IO Uhr Morgens bei uns eintrifft, ohne alle Ausnahme bis zur nächsten Num-

Amtlicher Theil.

Clfter Hauptrechenschuftsbevicht

der Großherzoglichen Centralbehörde des Vereins zur Unterstützung und Beaufsichtigung der aus den Großhern zoglrchen Landes- und Provinzial-Strafanstalten Entlassenen, für die Jahre 1857, 1858 und 1859, erstattet i- der General-Versammlung zu Mainz am 3. Juli 1861.

(Fortsetzung.)

Die weiteren Anträge:

2) wegen Errichtung Don Arbeits- und Befserungöhäusern,

3) wegen Reform des Gefängnißwesens und

4) wegen Reform des ArbeitSverdienstspstems

wird Großherzvgliches Ministerium des Innern in Erwägung ziehen und nach Beftmd d as Geeignete darauf verfügen, auch wurde von dieser höchsten Staatsb ehörde

5) dem Anträge wegen Förderung des Vereinszwecks durch die Geistlich- lichkeit bereits durch geeignete Verfügungen an das bischöfiiche Ordinariat und an das Großherzogliche Obcrcvnststoriiim entsprochen. In Folge hievon hat das Ordinariat sich mit großer Zuvorkommenheit bereit erklärt, die Zwecke des Vereins zu fördern; die Superintendenten des Großherzogthums haben durch Ausschreiben vom 1. Januar d. I. den Geistlichen die Unterstützung des Ver­eins durch Theilnahme an dessen Bestrebungen zur Erreichung des Vereins­zwecks warm empfohlen, wofür wir uns zu dankbarer Anerkennung verpflich­tet fühlen.

Was den Antrag

6) wegen Vorbeugung der Sittenverderbniß betrifft, so hat die General­versammlung solchen lediglich als zur Kenntnißnahme der höchsten Staatsbehörde geeignet erklärt, welche wir veranlaßt haben, und endlich ist

7) der Antrag wegen Erhebung der Beiträge in den Wohnungen der Pereinsmitglieder durch besondere Erheber, von der Generalversammlung als erledigt erklärt worden, weil diese Erhebungsweise bereits in Darmstadt, Mainz und Gießen besteht und an anderen Orten des Großherzogthums nicht zu­lässig erscheint.

In der erwähnten Elften Generalversammlung wurde neben dem Anträge auf Ermäßigung der Büreaukosten noch der weitere Antrag auf Errichtung Von Ortscommissionen, gebildet aus dem Ortsgeistlichen und Bürgermeister, ge­stellt. Ersterer hat aus bewegenden Gründen die Genehmigung Großhcr-

zoglichen Ministeriums nicht erhalten, und letzteren werden wir, nach vorheri­ger Berathung durch den Vereinsausschuß, der nächsten Generalversammlung zur Beschlußnahme vorlegen.

Da in unserem vorigen Rechenschaftsberichte unter VIII. 5, 6 und 7 erwähnten Anträge, darauf gerichtet

1) daß den Sträflingen, deren Entlaffung in eine arbeitslose und noth- volle Zeit falle, von der ersten Woche ihrer Entlassung aus der Strafanstalt an, ein bestimmter Theil der ihnen zngedachten Unterstützung wöchentlich zur Sicherung ihrer nächsten Lebensbedürfnisse verabfolgt werde, und damit den Anfang ihres neuen Lebens vor neuen Gefahren zu "schützen;

2) daß

a. die Sträflinge veranlaßt werden, sich alsbald nach ihrer Entlaffung aus den Strafanstalten beim Bürgermeister und Geistlichen ihres Heimathsortes anzumelden, und von diesen mit Rath und That unterstützt werden; und daß

b. auf Stellung unter polizeiliche Aufsicht nach verbüßter Strafe nicht mehr erkannt werde;

3) daß der Verein dafür Sorge tragen möge:

a. daß die Belehrung und Entlassung der Sträflinge bei ihrem Ab­gänge aus der Strafanstalt durch den Gefänguißgeistlichen oder den Director selbst erfolge; und

b. daß eine bessere Organisation der Bezirksvereins-Commissionen, durch Erhöhung deren Mitgliederzahl und Aufnahme der sämmtlichen Geistlichen des Bezirks in solche, stattfinde,

noch nicht, wie es der §. 14 der Statuten vorschreibt, von dem Ausschüsse begutachtet waren, so konnten solche auch nicht der vorigen Generalversamm­lung zur Prüfung und Beschlußfassung vorgelegt werden, wcßhalb diese bei der ! nächsten Generalversammlung von uns veranlaßt werden wird.

(Schluß folgt.)

Bekan tttmticbung,

die Versicherung von Mobilien in Feuer - Versicherungs - Anstalten betreffend.

Um in dringenden Fällen eine schleunige Versicherung von Waaren-Vorräthen gegen Feuersgefahr auch schon vor Er- Heilung der hierzu erforderlichen Genehmigung des betreffenden Kreisamtcs möglich zu machen, wird in Gemäßheit Allerhöchster