Bekanntmachung.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben aus vem Regierungsblatt Nr. 3 zu publiciren:
pos. 1 : Verordnung, Vie Formen ver Ausübung des Präsentationsrechtes zu evangelischen Pfarrstellen im Großherzogthum betr.
„ 2 : Verordnung, die Formen der Ausübung des Präsentationsrechtes zu Schulstellen im Großherzogthum betr.
„ 3 : Bekanntmachung, die Errichtung einer Centralstelle für die Landes-Statistik betr.
„ 4: Bekanntmachung, die Entlassung der außerordentlichen Aufgebote in Bezug auf die Verhältnisse der Militärpflichtigen
und Einsteher betr.
Desgl. aus dem Regierungsblatt Nr. 4:
pos. 1 : Gesetz, den Termin für die jährlichen regelmäßigen Sitzungen ver Bezirksräthe betr.
„ 2 : Bekanntmachung, die Ausführung des Jagdstrafgesetzes, insbesondere Anordnungen wegen der Heegzeit betr.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Edirlalladungen.
Oeffentliche Aufforderung.
202) Der Wirth und Oeconom Friedrich Lynker zu Schiffenberg hat als Ces- sionar der Großherzoglichen Ober-Forst- und Domainen-Direction gegen die Erben des Rentamtmanns Koch zu Gießen vor dem unterzeichneten Gerichte Klage erhoben des Inhalts:
Laut des der Klage anliegenden Pachtvertrags über das Hofgut Schiffenberg vom 25. März 1825 habe Rentamt- mann Koch dieses Gut von Großherzoglicher Ober-Forst- und Domainen- Direction auf 12 Jahre gepachtet und sich dabei verpflichtet, von dem Geströh, welches auf den Feldern des Guts gezogen, sowie von dem Dunge nichts zu verkaufen, sondern auf dem Gute zu belassen und zu dessen Verbesserung zu verwenven. Trotzdem habe Pachter Viesen Verpflichtungen nicht nachgelebt, und sei hierdurch der Gutsherrschaft, resp. dem Kläger ein Schaden von 400 fl. und 250 fl. erwachsen, zu deren Bezahlung die Beklagten schuldig zu erkennen gebeten werden.
Da zu den beklagten Erben:
1) Karl Koch in Ungarn,
2) Adolph Koch in Amerika,
3) Gustav Koch in Amerika gehören, deren Aufenthaltsort aber unbekannt ist, so werden die drei abwesenden Beklagten hiermit aufgefordert, sich sogewiß binnen 3 Monaten auf die erhobene Klage, deren Einsicht ihnen in der Registratur des unterfertigten Gerichts hiermit gestattet ist, dahier zu erklären, widrigenfalls sie ■ des Klaginhalts für geständig erachtet und mit Einreden ausgeschlossen werden, auch alle weiteren Verfügungen in dieser Sache durch Anschlag im Gerichtslocale als ihnen insi- nuirt angesehen werden.
Gießen, den 26. Januar 1861. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Dr. v. Schmalkalder, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
203) Die Kinder des am 8. d. Mts. dahier gestorbenen Großherzoglichen Distrikts- Einnehmers Georg Philipp Rausch haben die Erbschaft ihres Vaters nur unter
der Rechtswohlthat des Inventars angetreten. Es werden daher alle Diejenigen, welche Forderungen an den Nachlaß dessel- den zu bilven vermeinen, aufgeforbert, solche sogewiß binnen 4 Wochen bei unterzeichnetem Gerichte anzumelden, als sie sonst bei Aufstellung des Inventars keine Berücksichtigung finden und keine Befriedigung zu erwarten haben.
Gießen, den 28. Januar 1861.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, v. Rotsmann, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
190) In Sachen des Handelsmanns Israel Nußbaum in Niederklein, Klägers gegen den Zimmermann Johann Georg Schneider daselbst, Verklagten, wegen Forderung, hat Kläger vorgestellt, daß der Verklagte mit Hinterlassung folgender Kinder unv Erben: 1) Maria Katharina, 2) Johannes, 3) Maria Elisabeth, Johannes Sprenger's Frau, 4) Anna Elisabeth, 5) Sophie, 6) Peter, 7) Kaspar, alle aus Niederklein, gestorben fei, und um Paritorium bezüglich der judicatmäßigen Restforderung aus Bescheiv vom 19. Juni 1851 mit neunzehn Thalern, fünf Procent Zinsen vom 3. November 1845 unv ver früheren und weiteren Kosten gebeten.
Die nunmehrigen Mitverklagten zu 1, 2, 4, 5, 6 Deren gegenwärtiger Aufenthalt bescheinigtermaßen unbekannt ist, werven hiervon in Kenntniß gesetzt, um sich hierauf im Termin
den 1. Mai v. I., Vormittags 10 Uhr, Contumazirzeit bei Strafe des Geständnisses und der Ausschließung zu erklären.
Zugleich dient zur Nachricht, daß weitere Verfügungen in dieser Sache blos durch Anschlag am Gerichtsgitter zur Kenntniß gebracht werden.
Kirchhain, am 30. Januar 1861.
Kurfürstliches Justizamt. Schimmelpfennig.
vdt. Bezzenberger.
Besondere Bekanntmachung.
182) Die Hundesteuer kann im Monat Februar an den auf den Steuerzetteln be-1
merkten Zahltagen ohne Kosten bezahlt werden. Gießen, ven 31. Januar 1861.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
_______________D. Ebel.____________
Versteigerungen.
191) Dienstag den 26. März, Nachmittags 2 Uhr,
soll auf bahiesigem Rathhause vie Hofraithe des verstorbenen Levi Reis: Flur Nr. DJtlftr.
*/981 23 in Vorder- unv Hinterhaus
bestehend, in der Wallthor- straße, an Friedrich Lotse, gibt 18 fr. abgelöste Grundrente,
unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden.
Gießen, den 2. Februar 1861. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. _______________D. Ebel.__________
204) Die zur Bekleidung der Polizeidiener nöthigen Gegenstände, und zwar:
1) 24 Ellen kornblaues wollenes Tuch, % breit, veranschl. zu 3 fl. die Elle,
2) 117 Ellen- grau melirtes, % breites Tuch, veranschl. zu 2 fl. 30 fr. die Elle,
3) 15 Ellen fein grau melirtes Tuch, veranschl. zu 3 fl. die Elle,
4) iy2 Elle hellblau Tuch, veranschl. zu 4 fl. vie Elle,
5) 56 Ellen geflammten Baumwollbie- ber, veranschl. zu 12 fr. die Elle,
6) Lieferung von 276 Stück großen neusilbernen Knöpfen, veranschl. zu 3 fr. das Stück,
7) desgl. 108 Stück kleine, veranschl. zu 2 fr. das Stück,
8) Lieferung von 12 Uniformsmützen, veranschl. zu 2 fl. 24 fr. das Stück,
9) Fertigung von 6 weißen wollenen Säbeltroddeln, veranschl. zu 30 fr. das Stück,
10) die Fertigung von 5 Uniformsoberröcken, veranschl. zu 6 fl. 48 fr. das Stück,
11) die Fertigung von 6 großen Paletots, veranschl. zu 6 fl. das Stück, 12) desgl. von 6 fleinen, veranschl. zu 5 fl. 42 fr. das Stück,


