Zu Nr K. G. 737. Gießen, am 1. Februar 1861.
Betreffend: Den Ankauf guter Zuchtstuten im Auslande, Behufs deren Wieder-
Verkaufs an inländische Pferdezüchter.
Das
G r o ß h e rio a l i ch e K rk i s a m t G «eßen
' an
in
strafe von 300 fl.:
n riefe Stuten zur Zucht benutzt werden muffen,
2) vie Besitzer vor dem Ablauf von 6 Jahren die auf diese Werse gekauften Stuten mcht veräußern dürfen,
3^ die Besitzer die anaekauften Stuten während dieser 6 Jahre dreimal bedecken lassen, „ ' .
4) die von den Stuten fallenden Fohlen nur an Inländer, jedoch mit Ausschluß von Pferdehändlern verkauft werden dürfen,
5) die^ angekauften Stuten jährlich bei Visitation der Landgestütsbeschälstationen dem diese Visitation vornehmenden Beamten Wir beauftragen Sie, das Vorstehende unverzüglich in Ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
K ü ch l e r. _______________________________
die Grösstmöglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Zum Zwecke der Verbesserung der inländischen Pferdezucht sind nach einer Benachrichtigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern ^om 29 v. Mts zu Nr. M. d. I. 1366 in vorigem Monat 10 Stück Zuchtstuten en Norvdeutschland angekauft wor- »™, ttef. Mu.m, IHM bk--n m F-.d-, H.H. 1- 3.. "/d,
dem Groß herzoglich en Marstalle zu Darmstadt an inländische Pferdezüchter aus den drei Provinzen des Großher- zogthums öffentlich an die Meistbietenden, vie ihre Qualität als Inländer und ihre Zahlungsfähigkeit, insofern beides nicht notorisch ist, nachzuweisen haben, gegen baare Zahlung versteigert werden, unter der Bedingung, daß ber Vermeidung einer Conventwnal-
EdictaUadungcn.
62) In Sachen
des Friedrich Winter von Nieder-Weisel, Klägers
gegen Konrad Müller XVI. von Lang-Göns, Beklagten,
Forderung betreffend, wird dem unbekannt wo abwesenden Beklagten hierdurch eröffnet, daß der Kläger unter dem 18. Juli v. I. eine Klage hier einreichte, worin er Vie Rückzahlung eines ihm am 10. September 1859 gegebenen Darlehens von 180 fl. mit 5 pCt. Zinsen von diesem Tage an und weiter als Cessio- nar des Joh. Jacob Lenz I. zu Niever- Weisel ein von Letzterem ihm am 26. September 1859 vorgeschvssenes Darlehen von 48 fl. mit 5 pCt. Zinsen von diesem Tage an in Anspruch nimmt. Die Einsicht der Klage steht in der Registratur unterfertigten Gerichtes frei und ergeht an den Beklagten die Aufforderung, sich darauf innerhalb einer Frist von sechs Monaten selbst oder durch einen genügend Bevollmächtigten bei Meidung der Annahme des Eingeständnisses des thatsächlichen Inhaltes, sowie ves Ausschlusses mit Einreden zu erklären. Weitere Verfügungen in dieser Sache werden nur durch den Anschlag an der Gerichtsthüre bekannt gemacht.
Gießen, am 8. Januar 1861. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Bott,
Stadtrichter. Stadtger. - Assessor.
O effentlich-'ch Aufforderung.
129) Alle Forderungen an Johannes Herrmann's Eheleute von der Hecken-
und Privat Bekannt«!
mühle bei Endbach sind, int betreffenden Falle gehörig specificirt, binnen 14 Tagen sogewiß dahier anzuzeigen, als sie sonst bei vem eingeleiteten Schulvenwesen nicht berücksichtigt werten können.
Gladenbach, am 21. Januar 1861. Großherzogliches Landgericht Gladenbach.
Sehrt, Eckstorm, Landrichter. Landger.-Affessor.
162) Nachdem über das Vermögen ves Ackermanns Stephan Groß und dessen Ehefrau Katharine, geborene Jmmel in Langenstein ver förmliche Concurs erkannt worben ist, so werden sämmtlichc Gläubiger ver Gemeinschuldner aufgeforvert, ihre Forderungen im Termin
Donnerstag den 2. Mai d. I., Vormittags 9 Uhr, unter Vorlage der deshalbigen Beweisstücke beim Rechtsnachtheil ver Ausschließung von der Masse gegen den bestellten Contradictor, Untergerichtsanwalt Embach dahier, anzumelden und zu begründen.
Kirchhain , am 29. Januar 1861.
Kurfürstlich Hessisches Justizamt.
S ch i m m e l p f e n n i g.
vdt. Bezzenberger.
Besondere Bekanntmachungen.
Feldstrafen-Erhebung bei dem Rentamt Gießen.
160) Die Feldstrafcn von der 6. Periode 1860 können vom 1. bis 15. k. Mts. an den Zahltagen: Dienstags unv Samstags, ohne Kosten bezahlt werden.
Gießen, den 29. Januar 1861.
Großherzogliches Rentamt Gießen. Melchior.
182) Die Hundesteuer kann im Monat Februar an den auf den Steuerzetteln bemerkten Zahltagen ohne Kosten bezahlt werden. Gießen, ven 31. Januar 1861.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.
Versteigerungen.
Versteigerung von Straßenarbeiten. 159) Die zur Unterhaltung der Staatsstraßen im Baubezirk Grünbcrg für das Jahr 1861 erforderlichen Arbeiten, be- stehend in:
1) Steinsahr en,
2) Steinschlagen und
3) Handarbeiten, sollen an ven nachbenannten Tagen und Orten, jedesmal Vormittags 10 Uhr, an vie Wenigstnehmenven versteigert werden, und zwar :
I. Mittwoch den 6. Februar, in dem Hause des Wirths Hoos zu Flen- ; jungen, für die Straße von Grünberg bis : Ruppertenrov;
II. Donnerstag den 7. Februar, in dem Hause des Wirths Philippi zu Rup- ! pertenrod, für vie Straße von Rupperten- ! rod bis Schellnhausen, und für die Straße ! von Ruppertenrod gegen Ulrichstein bis Nr. 152,93;
ITT. Freitag ven 8. Februar, in dem Gasthaus zum Heffenbrücker Hammer, für die Straße von Grüuberg bis zur Gemarkungsgrenze von Röthges, und für vie Straße vom Hessenbrücker Hammer gegen Laubach bis Nr. 120;
IV. Montag den 11. Februar, ! in dem Hause des Wirths Lenz zu Atzen-


