Ausgabe 
28.4.1860
 
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AnzeigMt

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 kr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 2 fl. .__ Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1). Einrückungsgebühr für die

gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. Annoncen in Tabestenform werden doppelt berechnet.

J^o 34t. Samstag den 28. April 1SOO*

Amtlicher Th e i l.

Das

Großheriogliche Kreis«mt Gießen

an

die Grösstmöglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Bezugnahme auf die sub rubro, die während der Reerntirung verübt werdenden Excesse betreffend, erlassenen früheren Ausschreiben fordern wir Sie auf, die Militärpflichtigen zu bedeuten, dass das Ein- und Ausziehen mit Musik, das Singen und Schreien auf den Straßen und das Herumziehen mit Getränken in der Stadt an den Tagen der Musterung und LooSziehung bei Vermeidung der in den Art. 79 und 216 des Pvlizeistrafgesetzes angedrohten Strafen verboten fei.

Gießen, den 27. April 1860. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

In Verhinderung des Kreisraths : Pietsch, Regierungs - Rath. (1099)

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

Ein goldenes Medaillon, ein Achtelloos, 6. Klasse der 137. Frankfurter Lotterie und ein Geldtäschchen. Die Eigenthümer werden aufgefordcrt, sich bald zu melden.

Gießen, den 27. April 1860. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover, Polizei-Rath.

Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.

Edictatladungen.

622) lieber den Nachlaß des früheren Großherzoglichen Hofger.-Advoc. A d o l p h i zu Gießen wurde der Concursprozeß er­kannt, was mit dem Anfügen zur Kenntniß gebracht wird, daß noch nicht angemeldete Forderungen im Liquidations-Termin

Donnerstag den 3. Mai l. I., Vormittags 9 Uhr, bei Meldung des Ausschlusses von der Masse anzuzeigen und zu begründen sind.

Gießen, den 12. März 1860.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, Bott,

Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

790) Die dem Freiherrn Wilhelm von Schenk zu Schweinsberg auf Hermannstein

in der Gemarkung Fellingshausen zustehende, in Folge Allodification eines Erblehns ent­standene Grundrente im jährlichen Geldan­schlage von 65 fl. 56 kr. soll mit einem Kapital von 1186 fl. 48 kr. abgelöst werden.

Alle bekannten und unbekannten Bethei- ligte werden aufgefordert, ihre etwaigen Rechtsansprüche binnen zwei Monaten bei dem unterzeichneten Gerichte um so gewisser anzuzeigen und zu begründen, als widri­genfalls die Auszahlung des Ablösungs­kapitals an den oben genannnten Berech­tigten gestattet werden wird.

Gießen, den 7. April 1860.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, v. Rotsmann, Stadtrichter. Stadtger. - Assessor.

Besondere Bekanntmachung.

Die Musterung des Jahres 1860.

1063) Indem wir nicht unterlassen, auf das wegen obigen Gegenstandes in Nr. 32 des Gießener Anzeigeblattes enthaltene Aus­schreiben Großherzoglichen Kreisamts noch besonders hinzuweisen, erbieten wir uns zu­gleich zu jeder gewünscht werdenden münd­lichen Auskunstsertheilung.

Gießen, am 24. April 1860.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

Betreffend: Das Standgeld von Wochenmarkt- Gegenständen.

898) Wir bringen zur öffentlichen Kennt­niß, daß der hiesige Bürger Ludwig