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Pf. fl.kr.
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für die
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Amtlicher T h e r l.
Betreffend: Die Musterung des Jahres 1860. ' Ziesten, am 27. Januar 1860.
Das
Grvßher) ogliche Kreisamt Gießen
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die GroßherMglichen Bürgermeistereien.
Die Bezirksliste des Kreises Gießen für 1860 liegt vom I. bis zum 15. Februar l I. auf dem Kreisamt dahier ru Jedermanns Einsicht offen, was Sie in ihren Gemeinden zur öffentlichen Kennknisz zu bringen und den Befolg binnen acht Taaen anher anzuzeigen haben. - ö ‘
In Verhinderung des Kreisraths :
Pietsch, Regierungs - Rath.
Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
108) Es ist aus der Registratur des unterzeichneten Landgerichts eine Quantität Sieten zur Vernichtung ausgeschieten und die Veräußerung derselben beschlossen worden. Es wird dieses hierdurch mit dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß über diese ausgeschiedenen Acten Verzeichnisse aufgestellt sind, die dahier eingesehen werden können, damit Diejenigen, welche ein wohlbegründetes Interesse dabei zu haben glauben, daß einzelne Acten länger aufbewahrt werben, dieses Interesse dahier wahren können, welches aber binnen 4 Wochen bpn heute an um sogewisscr geschehen muß, als sonst nachher die beschlossene Veräußerung ohne Weiteres vorgenommen wird.
Gießen, den 14. Januar 1860.
Großherzogliches Landgericht Gießen.
___Ploch.
120) Dem Jacob Schmidt II. von Großen - Linden ist in Folge seines verschwenderischen Lebenswandels bis auf Weiteres die Disposition über sein Vermögen entzogen und ihm in der Person des Johannes Menges XVI. zu Grvßen-
Linden ein Beistand bestellt worden. Dies wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß alle Rechtsgeschäfte, welche Jacob Schmidt II. ohne Mitwirkung seines Beistandes abschließt, ungültig, nichtig.sind.
Gleichzeitig werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an das Vermögen des Jacob Schmidt II. bilden, aufgefordert, solche sogewiß innerhalb 14 Tagen dahier anzumelden, als sie sonst bei dem aufzunehmenden Inventar nicht berücksichtigt werden können, Befriedigung nicht zu erwarten haben.
Gießen, den 19. Januar 1860.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, v. Rotsmann, Stadtrichter. Stavtger. - Assessor.
Hundesteuer-Erhebung.
192) Die Hundesteuer pro 1860 kann an den auf den Steuerzetteln bemerkten Zahltagen an die Distrikts - Einnehmerei Gießen I. bis Ende Februar ohne Kosten bezahlt werden.
Gießen, den 27. Januar 1860.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.
Edictalladungen.
174) Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberhessen hat über das Vermögen des Hirschwirths Heinrich Becker zu Gießen den förmlichen ConcurSprozeß erkannt. Es werden deßhalb alle Diejenigen, welche Ansprüche an das Vermögen des Cridars zu bilden haben, aufgefordert, solche im Termin
Montag den 5. März d. I., Vormittags 9 Uhr, zur Geltung zu bringen, widrigenfalls sie von der Masse ausgeschlossen bleiben.
Gleichzeitig soll in diesem Termin die Güte versucht und zur Wahl eines Gläubiger-Ausschusses und Massecurators geschritten werden und werden die nicht persönlich erscheinenden Gläubiger den Beschlüssen der Mehrheit der erscheinenden beitre- teud erachtet.
Gießen, den 21. Januar 1860
Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, Dr. v. Schmalkalder,
Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.


