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ii. Stünchmann,
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u. Stumps ». ffrfelb u. Engel udt, Rübsamm Weidenhausen; igel u. Haustein igShansen; Hr. künberg; Hrn. im.
Sonnenberg ». Srühl m. Tocht. itel v. Neustadt, im v. Romrod, ischbach, Eisfeld
ob • Hr. Müller, ach; Hr. Treher, wach, Happel v. n. Bastian, Hen- mbon; Hn Sen-
bt; Hr. Rosen- ;en; Hr. Stern,
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rg. — Bei Fr. i. Hauptz.-AmtS- ei Hrn. Li-ut-n. jei Hrn. Kantm. , H. A. Balser! Kopp : Fr. Pros. >ey ; Fr. Bananf- r.-Dirert. W-b-r:
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Schwimmlehrer.
lung,
lfund gewischt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich ,wei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimisch« 1 fi. 36 fr., für Auswärtige, incl. PvstaufschlagS, 2 ff. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Pssiämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
J^o Sl. Mittwoch den 27. Juni 1860.
Ginladung zum Abonnement
auf das
Anzeigeblatt für -re Stadt und den Kreis Gießen.
Mit dem 1. Juli 1860 beginnt ein neues Abonnement für das zweite Halbjahr auf das Anzeigeblatt für die Stadt unv den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, an letzterem Tage verbunden mit der Beilage:
Gemeinnützige Unterhaltungsblätter.
Ausgewählte Novellen und Erzählungen, Miscellen, Anecdoten re. re., die Anklagen und Urtheile der Asstsen, sowie des Provinzialstrafgerichts u. s. w., füllen die Spalten dieser Blätter.
Inserate finden durch die starke Auflage des Blattes große Verbreitung und sicheren Erfolg.
Der Pränumerationspreis ist für einheimische Abonnenten für das ganze Jahr 1 g. 36 fr., halbjährig 48 ft., einschließlich Bringerlohns; für auswärtige Abonnenten tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu, und wollen fich dieselben wegen Bestellung des Blattes an die ihnen zunächst gelegenen Postämter wenden.
Die Expedition des Anzeigeblattes für die Stadt und den Kreis Gießen.
Brodpreise vom 27. Juni 1860 an:
2 Pfund gemischtes Roggenbrod 8‘/2 fr. 4 Pfund gemischtes Roggenbrot» 17 kr.
Amtlicher Th e i l.
Gießen, am 21. Juni 1860.
Betreffend: Die Voranschläge der Gemeinven im Kreise Gießen für 1861.
Das
Groß herzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Mit Ende dieses Monats müssen die Gemeinderechnungen von 1859 gestellt und an Sie abgeliefert sein, sodaß von da an die Voranschläge für 1861 in Arbeit genommen werden können. Beim Vollzüge derselben find die allgemeinen Vorschriften (abgedruckt in den §§. 473—517 von Küchler's Handbuch) in allen Theilcn zu beachten und sodann noch folgende specielle Auflagen zu erledigen:
1) Zum Vermögcnsverzeichniß, welches diesmal nach §. 34 der Voranschlags - Instruction zergliedert aufzustellen ist, find Flur- beziehungsweise Grundbuchsauszüge zu erbringen, in welchen die sämmtlichen Immobilien der Gemeinden enthalten sein sollen. Es versteht sich von selbst, daß die Einträge in Beilage 2 mit diesen Auszügen im Einklang und auch die bezüglichen Vorträge der letztgestellten Gemeinderechnungen damit in Uebereinstimmung sein müssen. Etwaige Abweichungen sind zum Vermögensstande im Berathungsprotocoll genau und ausführlich zu erörtern.
2) Die Rechenschaftsberichte zu Beilage Nr. 4 entbehrten bisher stets der nöthigen Vollständigkeit, insbesondere war meistens zum Abschlüsse nicht erläutert, ob und in wie weit der Ueberschuß bereits Verwendung gefunden habe und auf welchen Theil der liquidirten Ausstände im Eingehen nicht zu rechnen sei? Wir empfehlen deshalb diesmal mehr Gründlichkeit.
3) Bei Mittheilung der Beilage Nr. 7 an den höchstbesteuerten Ausmärker ist die in §. 88 der Gemeinde - Ordnung vorbestimmte Zeit pünktlich einzuhalten und vor Ablauf der gesetzten 3tägigen Frist der Voranschlag nicht abzuschließen, welcher Vorschrift seither öfter entgegengehandelt wurde.


