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zu Hermannleihen bereit, ember 1860. mrechner: ner.
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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ft. 36 fr., für Auswärtige, incl. PvstaufschlagS, 2 st. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
JV®. 77. Mittwoch den 26. September 186ED.
Brod- und Fleischpreise vom 26. September 1860 an:
4 Pfund gemischtes Roggenbrob 13% fr. 2 Pfund gemischtes Roggenbroo 6% fr. 4 Pfund Roggenbrot» 12 fr. 2 Pfund Roggenbrot, 6 fr. — 1 Pfund Ochsenfleisch 16% fr. 1 Pfund Kalbfleisch 11 fr. 1 Pfund Schweinefleisch 18 fr.
Amtlicher T h e i l.
Zu Nr. K. G. 6727. Gießen, am 25. September 1860.
Betreffend: Den Ankauf der Remontcpferde im Lande.
Das
G r o ß h t r) og l ich e Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Unter Bezug auf unser Ausfchreiben vom 11. d. Mts. benachrichtigen wir Sie, daß der Anfauf der dort bezeichneten Pferde am 8. Oftober in Altenstadt, i/ 9. „ „ Grünberg,
„ 10. „ „ Alsfeld,
stattfindet, was Sie alsbald zur öffentlichen Kenntniß in Ihren Gemeinden bringen wollen.
In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, Regierungs - Rath.
Zu Nr. K. G. 6614.
Betreffend: Den im Jahr 1860 abzuhaltenden Refrutirungsrath für die Provinz Oberhessen.
Gießen, am 20. September 1860.
Das
Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
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23.
diejenigen
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Büdingen, Nidda und Schotten, Friedberg und Vilbel, Gießen und Vöhl
diejenigen diejenigen endlich diejenigen
Vorstehendes haben Sie alsbald in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und weiter befannt zu machen daß alle zur Musterung des laufenten Jahres gehörigen Militärpflichtigen des Kreises Gießen, sowohl die, welche speciell geladen werden, als auch die, welche ohne Einlaeung aus freiem Willen vor dem Refrutirungsrath erscheinen und daselbst Reklamationen vorbringen oder einer ärztlichen Untersuchung sich unterziehen wollen, den 2 6. Octo b er l. I., Morgens halb 8 Uhr, auf dem Regierungsgebäude dahier, versehen mit einem versiegelten von der betr. G ro ß h er z o g li ch en Bürgermeisterei ausgestellten Signalement ihrer Person, und allen sonstigen für ihre Reclamation sprechenvenBeweismitteln'(Zeugnisse der Aerzte, Schullehrer, Geistlichen, Ortsvorstände, glaubhafter Privatpersonen, deren Zeugnisse jedoch gerichtlich beeidig?sein müssen)
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Die Sitzungen des RefrutirungSrathS für die Provinz Obcrhessen werden vom 22. bis zum 26. Qctober l abae- halten und es sollen '
„ 24.
„ 25.
„ 26.
angenommen werden.
am 22. Oktober die Bewohner der Kreise Alsfeld und Grünberg, no Biedenkopf unv Lauterbach,


