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Das nächste Anzeigeblatt wird statt Mittwoch den 30., Vormittags, ausgegeben.

erst Donnerstag den 31. Mai, Die Expedition.

Anzeigeblslt

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 36 fr. für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 2 ff. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern.- In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

JYo 712. Samstag den 26. Mai 186V.

Amtlicher T h e i l.

Bekanntmachung.

In dem Landkalenoer für das Großherzvgkhum Hessen pro 1860 ist irrthümlicher Weise die Abhaltung eines Vieh- und Krämermarktes zu Gießen am 5. und 6. k. Mts. ausgeschrieben. Dieser Markt findet nicht statt; dagegen wird am 5. Jnni d. I. ein Vieh- und Krämermarkt zu Lang - Göns abgehalten.

Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Feilbieten von Vieh und sonstigen Waaren auf dem hiesigen Marktplatze an Tagen, für welche kein Markt bewilligt, ungesetzlich ist und den Bestimmungen der Hausir-Verordnung vom 6. November 1846 resp. der Gewerbstcuer-Verordnung vom 16. Juli 1858 unterliegt.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises werden angewiesen, dieses in ihren Gemeinden besonders bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 15. Mai 1860. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

In Verhinderung des Kreisraths : Wolf,

Kreis - Assessor. (1351)

Bekanntmachung.

Der Großherzogliche Kreisveterinär-Arzt Professor Dr. Vix dahier beabsichtigt an den Sonntags-Nachmittagen für Schmiede­gesellen Unterricht im theoretischen Hufbeschlag zu erlheilen. Diejenigen, welche hieran Theil nehmen wollen, werden aufgefordert, im Laufe dieses Monats bei demselben sich anzumelden.

Gießen, den 22. Mai 1860. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

In Verhinderung des Kreisraths : Wolf,

Kreis - Assessor. (1368)

Betreffend: Die Annahme von Kränkenwärtern und -Wärterinnen in dem viroßherzoglichen Landeshospital Hofheim.

In dem Großherzoglichen Landeshospital Hofheim werden jederzeit Meldungen zum Krankenwartdienst entgegengenommen.

Von den Coneurreuten, welche sich persönlich vorzustellen und zugleich ausführliche Zeugnisse des Ortsvorstandes, des Geist- lichen, der etwaigen Dienstherrschaft u. s. w. beizubringen haben, werden folgende Eigenschaften verlangt:

1) ein Alter unter oder nicht viel über 30 Jahren;

2) lediger Stand;

3) Feste Gesundheit und körperliche Kraft, freundliches Aeußeres, manierliches Benehmen;

4) Verstand, Treue, Rechtschaffenheit;

5) Kenntnisse im Lesen, Schreiben, Rechnen, bei den Wärtern ferner im Land- und Gartenbau, oder in einem der gewöhn­lichsten Gewerbe (besonders Schreiner, Schlosser, Schuhmacher, Schneiver, Buchbinder, Weber, Spengler re.); bei den Wärterinnen Kenntnisse in den gewöhnlichen weiblichen Arbeiten. Rücksicht wird ferner auf solche genommen, welche im Großherzoglichen Militärdienst gestanden haben.

Außer vollständig freier Verköstigung, Wohnung und Meublirung, Heizung, Beleuchtung, Wasche, Arznei und ärztlicher Be­handlung beträgt der baare Gehalt für den Wärter 100120 st.; für die Wärterin 90HO fl.

Für ausgezeichnete Leistungen werden besondere Belohnungen ertheilt und im Alter oder bei sonst ohne eignes Verschulden eingetretener Gebrechlichkeit Unterstützungen verabreicht.

Landeshospital Hofheim, den 15. Mai 1860. Großherzogliche Direetion des Landeshospitals Hofheim.

Dr. Ludwig.