dienst.
Hospital.
ar, Landmann.
rtSbürger zu an Böck, eine en 16. Ocle-
»chter, Phj- 21. August.
Bürger und 73 I. 3 M.
m Keil, deS iel Keil, ehest. , gestorben
■bereue Hesse- Herbert, Ehe- anuar.
lmineSchier- und Eapell- Ehefrau, alt Januar.
isten Woche ingel.
de.
>lph Theodor lediger Sohn der Drrection Iph Freiherr fe im K. K. Kaiser Franz österreichischen 1 M. IS T.,
im v. Augs- Weißeuborn, l, Löwenstein u. Philipp
'irchen; Hr. Neff, Rector , Gimbel v. er r>. Magde- v. Eberbach,
I.
- Bei Hrn. rn. Reallehr.
Anzeigeblsl!
für die
Stadt und den Kreis Gießen
1S6O
Mittwoch den 25 Januar
per Pfund fr.
ff
Brodtare.
Städte und Orte des Kreises
andern
und das Pfund Flersch um 2 Heller billiger
4i Loth 5 4
1
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Gerste- und Korn-Mehl Waizcn- und Korn-Mehl
Pfund 2! 41
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2) Für die
ist der Laib Brod
Rindsfett . . . . . Nierenfett . . . . . Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes
fr.
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ordinäres s '/, Brod aus s % gemischtes \ y, Brod aus / % Quint
1 Wasserwcck
1 Milchbrod .
■ bestehend ! bestehend
Polizeitaren
für d en Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt GieHeu:
F l e i s ch t a r e.
Ochsenfleisch
Kuhfleisch
Rindfleisch
Kalbfleisch
Schweinefleisch .......
Hammelfleisch
Schaaffleisch ........
Leberwurst ........
Bratwurst . . <
Schwartenmagcn .......
Blutwurst .
geräucherter Speck .....
Schinken ........
Dörrfleisch ........
20
24
24
28
«rfÄeint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige, ind. Postaufschlags, 2 ff - Abwärts abonnirt man sich bei asten Postämtern. - In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). - Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. - Annoncen in Tabellensorm werden doppelt berechnet.
per Pfund
kr.
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Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich sein.____________________________________
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Ediciattadung.
Oeffentliche Aufforderung.
144) Jacob Aumann von Hermann- stein, nachmals wohnhaft zu Lennep, im Königreich Preußen, hatte im Jahre 1850 seine sämmtlichen, in ter Gemarkung Hermannstein gelegenen Grundstücke an seine nun verstorbene Schwester, die Wittwe des Daviv Hedderich von da für die Summe von 250 fl. verkauft und überlassen, die damals darüber gefertigte Kaufnotel, sowie den gerichtlichen Kaufbrief aber nicht unterschrieben, indem er sich plötzlich aus seiner Heimath entfernte, ohne daß dessen Aufenthaltsort bis jetzt bekannt geworden wäre. Nach vorgczeigten Ouittungn hatte die Käuferin auch bereits 166 fl. 48 kr. von i dem Kaufpreise an ihren genannten Bruder j
berichtigt. Die Erben des Ersteren wollen nun das fragliche erkaufte Gut, bestehend in 19 Parzellen, unter sich vertbeilen. — Es wird daher hiermit besagter Jacob Aumann gerichtlich aufgefordert, sogewiß binnen 60 Tagen, vom Tage der ersten Aufforderung in diesen Blättern an gerechnet, gegründete Einwände gegen den fraglichen Gutsverkauf bei unterzeichnetem Gerichte vorzubringen, als sonst dessen Richtigkeit unterstellt, seine Namensunterschrift als vollzogen angenommen, der Kauf selbst aber sowie auch die Vertheilung der Grundstücke unter die Erben der Käuferin gerichtlich bestätigt werden wird, worauf auch die einzelnen Grundstücke in dem Mutationsverzeichnisse auf den Namen der neuen Besitzer übertragen werden. —
Zugleich wird im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Frist den besagten Erben der
Verkäuferin zum Zwecke der Liberirung ihrer Schuld gestattet werden, den Rest des Kaufpreises mit 83 fl. 12 kr. gerichtlich zu deponiren.
Gießen, den 18. Januar 1860.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Dr. A. v. Grolman, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
Besondere Bekanntmachung.
120) Dem Jacob Schmidt II. von Großen-Linden ist in Folge seines verschwenderischen Lebenswandels bis auf Weiteres die Disposition über sein Vermögen entzogen und ihm in der Person des Johannes Menges XVI. zu Großen- Linden ein Beistand bestellt worden. Dies Wird mit dem Anfügen zur öffentlichen


