Ausgabe 
25.1.1860
 
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dienst.

Hospital.

ar, Landmann.

rtSbürger zu an Böck, eine en 16. Ocle-

»chter, Phj- 21. August.

Bürger und 73 I. 3 M.

m Keil, deS iel Keil, ehe­st. , gestorben

bereue Hesse- Herbert, Ehe- anuar.

lmineSchier- und Eapell- Ehefrau, alt Januar.

isten Woche ingel.

de.

>lph Theodor lediger Sohn der Drrection Iph Freiherr fe im K. K. Kaiser Franz österreichischen 1 M. IS T.,

im v. Augs- Weißeuborn, l, Löwenstein u. Philipp

'irchen; Hr. Neff, Rector , Gimbel v. er r>. Magde- v. Eberbach,

I.

- Bei Hrn. rn. Reallehr.

Anzeigeblsl!

für die

Stadt und den Kreis Gießen

1S6O

Mittwoch den 25 Januar

per Pfund fr.

ff

Brodtare.

Städte und Orte des Kreises

andern

und das Pfund Flersch um 2 Heller billiger

4i Loth 5 4

1

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Gerste- und Korn-Mehl Waizcn- und Korn-Mehl

Pfund 2! 41

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2) Für die

ist der Laib Brod

Rindsfett . . . . . Nierenfett . . . . . Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes

fr.

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ordinäres s '/, Brod aus s % gemischtes \ y, Brod aus / % Quint

1 Wasserwcck

1 Milchbrod .

bestehend ! bestehend

Polizeitaren

für d en Kreis Gießen, und zwar:

1) für die Provinzialhauptstadt GieHeu:

F l e i s ch t a r e.

Ochsenfleisch

Kuhfleisch

Rindfleisch

Kalbfleisch

Schweinefleisch .......

Hammelfleisch

Schaaffleisch ........

Leberwurst ........

Bratwurst . . <

Schwartenmagcn .......

Blutwurst .

geräucherter Speck .....

Schinken ........

Dörrfleisch ........

20

24

24

28

«rfÄeint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige, ind. Postaufschlags, 2 ff - Abwärts abonnirt man sich bei asten Postämtern. - In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). - Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. - Annoncen in Tabellensorm werden doppelt berechnet.

per Pfund

kr.

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Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich sein.____________________________________

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Ediciattadung.

Oeffentliche Aufforderung.

144) Jacob Aumann von Hermann- stein, nachmals wohnhaft zu Lennep, im Königreich Preußen, hatte im Jahre 1850 seine sämmtlichen, in ter Gemarkung Her­mannstein gelegenen Grundstücke an seine nun verstorbene Schwester, die Wittwe des Daviv Hedderich von da für die Summe von 250 fl. verkauft und überlassen, die damals darüber gefertigte Kaufnotel, sowie den gerichtlichen Kaufbrief aber nicht unter­schrieben, indem er sich plötzlich aus seiner Heimath entfernte, ohne daß dessen Aufent­haltsort bis jetzt bekannt geworden wäre. Nach vorgczeigten Ouittungn hatte die Käuferin auch bereits 166 fl. 48 kr. von i dem Kaufpreise an ihren genannten Bruder j

berichtigt. Die Erben des Ersteren wollen nun das fragliche erkaufte Gut, bestehend in 19 Parzellen, unter sich vertbeilen. Es wird daher hiermit besagter Jacob Au­mann gerichtlich aufgefordert, sogewiß binnen 60 Tagen, vom Tage der ersten Aufforderung in diesen Blättern an gerechnet, gegründete Einwände gegen den fraglichen Gutsverkauf bei unterzeichnetem Gerichte vorzubringen, als sonst dessen Richtigkeit unterstellt, seine Namensunterschrift als vollzogen angenom­men, der Kauf selbst aber sowie auch die Vertheilung der Grundstücke unter die Erben der Käuferin gerichtlich bestätigt werden wird, worauf auch die einzelnen Grundstücke in dem Mutationsverzeichnisse auf den Namen der neuen Besitzer übertragen werden.

Zugleich wird im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Frist den besagten Erben der

Verkäuferin zum Zwecke der Liberirung ihrer Schuld gestattet werden, den Rest des Kauf­preises mit 83 fl. 12 kr. gerichtlich zu deponiren.

Gießen, den 18. Januar 1860.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. A. v. Grolman, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

Besondere Bekanntmachung.

120) Dem Jacob Schmidt II. von Großen-Linden ist in Folge seines ver­schwenderischen Lebenswandels bis auf Wei­teres die Disposition über sein Vermögen entzogen und ihm in der Person des Johannes Menges XVI. zu Großen- Linden ein Beistand bestellt worden. Dies Wird mit dem Anfügen zur öffentlichen