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chach, des Bet5 Christoph Diel5 tnb Luise Flett, Ludwig Flett,
(fmann, Groß- Altenstobt, deS chters in Hun-
; und Ida in Friedberg,
ehelicher Sohn September.
nvßhrrzogliche» eine Tochter, ugust.
m Bürger und
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Bernhardt aus 5. Oktober.
ichsten Woche tarnt.
Burkhardt v. n v. Nürnberg, uchholz, Franz hier v. Berlin, Mayer u. Ull-
; Hr. Günge- igner, Schloff,
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Kirchgöns. — j. _ Bei Hrn.
Rödelheim. — Bleidenrod. — Darmstadt. — Darmstadt. —
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Male:
, 4 Bildern; tuptner, stellung.
Wulfes.
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I fr., durch ]
Anzeigtblstt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige, incl. PostauffchlagS, 2 fl. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpeditton (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
JVs. 83. Mittwoch den 2'i. October 1860.
Polizeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Giepen:
F l e i s ch t a r e. per Pfund fr.
Ochsenfletsch........... „ 17
Kuhfleisch............ „ 14
Rinvfleisch............ „ 12
Kalbfleisch ............ „ 11
Schweinefleisch „ 18
Hammelfleisch........ . . „ „ 14
Schaaffleisch ...........„ „ 10
Leberwurst........... „ 18
Bratwurst . ........... „ 22
Schwartenmagen.......... „ 20
Blutwurst...... „ 20
geräucherter Speck......... „ 30
Schinken............. „ 24
Dörrfleisch........... „ 22
per Pfund
Rinvsfelt ............ „ „
Nierenfett „
Schweineschmalz . „
desgleichen ausgelassenes ........ „
B r o d t a r e.
Pfund
21 ordinäres z '/, Gerste- und ) . „ . . ...
41 Brod aus s % Korn-Mehl j bestehend . . .
2/ gemischtes ; */2 Walzen- unb . „ . . ...
4\ Brod aus ) % Korn-Mehl \ ^stehend , , .
Loth Quint
5 1 Wasserweck ...........
4 1 Milchbrod ...... .
2) Für dir andern Städte und Orte des Kreises
ist der Laib Brod und das Pfund Fletsch um 2 Heller billiger.
fr.
20
24
24
28
fr.
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1
Amtlicher T h e i l.
Zu Nr. K. G. 6974. Gießen, am 13. Brtober 1860.
Betreffend: Die allgemeinen Vorschriften über richtige und gleichmäßige
Bezeichnung ver Behörcen bei dienstlichen Ausfertigungen.
Das
Groß herzogliche Kreis«mt Gießen
an
die Grostherzoglichen Bürgermeistereien.
In Gemäßheit Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 1. l. Mts. zu Nr. M. d. I. 10,623 theilen wir -Jljneti den nachstehenden Nachtrag zu den allgemeinen Vorschriften über richtige und gleichmäßige Bezeichnung der den Civilmini- sterien untergeordneten Behörden bei dienstlichen Ausfertigungen zur Nachricht und Nachachtung mit.
In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, Regierungs - Rath. Nachtrag zu den allgemeinen Vorschriften über richtige und gleichmäßige Bezeichnung der den Civilministerien untergeordneten Behörden bei dienstlichen Ausfertigungen.
1) Bei Unterzeichnung amtlicher Erlasse haben die unterzeichneten Beamten die ihnen als persönliche Charakterisirung per- »ehenen Titulaturen ihrer Namensunterschrift nicht beifügen.
(So ist z. B., wenn einem Kreisrathe der Titel „Geheimer-Regierungsrath" oder einem Bürgermeister der Titel


