Ausgabe 
24.10.1860
 
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chach, des Bet5 Christoph Diel5 tnb Luise Flett, Ludwig Flett,

(fmann, Groß- Altenstobt, deS chters in Hun-

; und Ida in Friedberg,

ehelicher Sohn September.

nvßhrrzogliche» eine Tochter, ugust.

m Bürger und

>f, todtgeborner

Bernhardt aus 5. Oktober.

ichsten Woche tarnt.

Burkhardt v. n v. Nürnberg, uchholz, Franz hier v. Berlin, Mayer u. Ull-

; Hr. Günge- igner, Schloff,

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Kirchgöns. j. _ Bei Hrn.

Rödelheim. Bleidenrod. Darmstadt. Darmstadt.

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Male:

, 4 Bildern; tuptner, stellung.

Wulfes.

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I fr., durch ]

Anzeigtblstt

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige, incl. PostauffchlagS, 2 fl. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpeditton (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

JVs. 83. Mittwoch den 2'i. October 1860.

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

1) für die Provinzialhauptstadt Giepen:

F l e i s ch t a r e. per Pfund fr.

Ochsenfletsch........... 17

Kuhfleisch............ 14

Rinvfleisch............ 12

Kalbfleisch ............ 11

Schweinefleisch 18

Hammelfleisch........ . . 14

Schaaffleisch ........... 10

Leberwurst........... 18

Bratwurst . ........... 22

Schwartenmagen.......... 20

Blutwurst...... 20

geräucherter Speck......... 30

Schinken............. 24

Dörrfleisch........... 22

per Pfund

Rinvsfelt ............

Nierenfett

Schweineschmalz .

desgleichen ausgelassenes ........

B r o d t a r e.

Pfund

21 ordinäres z '/, Gerste- und ) . . . ...

41 Brod aus s % Korn-Mehl j bestehend . . .

2/ gemischtes ; */2 Walzen- unb . . . ...

4\ Brod aus ) % Korn-Mehl \ ^stehend , , .

Loth Quint

5 1 Wasserweck ...........

4 1 Milchbrod ...... .

2) Für dir andern Städte und Orte des Kreises

ist der Laib Brod und das Pfund Fletsch um 2 Heller billiger.

fr.

20

24

24

28

fr.

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Amtlicher T h e i l.

Zu Nr. K. G. 6974. Gießen, am 13. Brtober 1860.

Betreffend: Die allgemeinen Vorschriften über richtige und gleichmäßige

Bezeichnung ver Behörcen bei dienstlichen Ausfertigungen.

Das

Groß herzogliche Kreis«mt Gießen

an

die Grostherzoglichen Bürgermeistereien.

In Gemäßheit Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 1. l. Mts. zu Nr. M. d. I. 10,623 theilen wir -Jljneti den nachstehenden Nachtrag zu den allgemeinen Vorschriften über richtige und gleichmäßige Bezeichnung der den Civilmini- sterien untergeordneten Behörden bei dienstlichen Ausfertigungen zur Nachricht und Nachachtung mit.

In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, Regierungs - Rath. Nachtrag zu den allgemeinen Vorschriften über richtige und gleichmäßige Bezeichnung der den Civilministerien untergeordneten Behörden bei dienstlichen Ausfertigungen.

1) Bei Unterzeichnung amtlicher Erlasse haben die unterzeichneten Beamten die ihnen als persönliche Charakterisirung per- »ehenen Titulaturen ihrer Namensunterschrift nicht beifügen.

(So ist z. B., wenn einem Kreisrathe der TitelGeheimer-Regierungsrath" oder einem Bürgermeister der Titel