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Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige, incl. Pvstauffchlags, 2 fl. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gieüen bei der Erpedition iEanzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für di« gespaltene Zeile, oder deren. Raunz, 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schrifiew die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
.N 24. Samstag den 24. März 1860+
l i ch er T h e i l.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände.
Eine graue wollene Schürze, ein Taschenmesser, eine Kappe, vier bunte Taschentücher, zwei Geldtäschchen mit einigem Geld und ein Geldbeutelchen mit einigem Kupfergeld. Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich baldigst zu melden.
Gießen, am 23. März 1860. Großherzogliche Polizeivrrwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Rover, Polizei-Rath.
Bekanntmachung, die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Winter-Semester 1869/60 betreffend.
Die in diesem Semester entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis den 31. d. Mts. mittelst specificirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis den 12. Mai d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Disciplinar-Statuten zugewiesenen Vorzug verlieren.
Gießen, den 14. März 1860. Großherzogliches Universitäts - Gericht.
Haberkorn. ,r. (597)
Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.
Edictallsdungen.
622) lieber den Nachlaß des früheren Großherzoglichen Hofger.-Advoe. A v o l p h i zu Gießen wurde der Concursprozeß erkannt, was mit dem Anfügen zur Kenntniß gebracht wird, daß noch nicht angemeldete Forderungen im Liquidations-Termin
Donnerstag den 3. Mai l. I., Vormittags 9 Uhr, bei Meidung des Ausschlusses von der Masse anzuzeigen und zu begründen sind.
Gießen, den 12. März 1860.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, 'Bott,
Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
Oeffentliche Ladung.
557) Allenfallsige Ansprüche an den sehr überschuldeten geringen Nachlaß des im Laufe des vorigen Jahres dahier enthaupteten Christian Licher von Garbenteich sind binnen vier Wochen von dem ersten Erscheinen dieser Ladung in öffentlichen
Blättern so gewiß bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und zu begründen, als sie sonst bei Vertheilung des Nachlasses nicht berücksichtigt werden können.
Gießen, am 7. März 1860.
Großherzogliches Landgericht Gießen. P l o ch.
Besondere Bekanntmachung.
Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt.
508) Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Monaten Juli, August, September, October, November und December verfallen sind, werden aufgeforoert, in dem Zeitraum vom 10. März bis 14. April, dieselben einzulösen oder zu erneuern, als sonst deren Versteigerung am 21. Mai d. I. stattfindet; wobei bemerkt wird, daß jeden Tag, mit Ausnahme des Mittwochs und Freitags, prolongirt werden kann.
Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums
kann weder Einlösung, Prolongation, noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst im Versteigerungstermin gegen baare Zahlung einlösen können. V'
Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden.
Die Herren Bürgermeister des Kreisamtsbezirks werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden baldigst bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 8. März 1860.
Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.
Versteigerungen.
493) Eine Quantität älterer, ausge- schievener zur Vernichtung bestimmter Acten, sollen
Dienstag den 17. April I. I., Nachmittags 2 Uhr, in dem Geschäftslocale der unterzeichneten Stelle, unter den alsdann bekannt gemacht


