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Anzeigeblstt

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige, incl. PostauffchlagS, 2 ji. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

.N 41. Mittwoch den 23. Mai 1800.

Amtlicher T h e i l.

Bekanntmachung.

In dem Landkalender für Vas Großherzogthum Hessen pro 1860 ist irrthümiicher Wesse die Abhaltung eines Vieh- und Krämermarktes zu Gießen am 5. und 6. k. Mte. ausgeschrieben. Dieser Markt findet nicht statt; dagegen wird am 5. Juni d. I. ein Vieh- und Krämermarkt zu Lang - Göns abgehalte».

Es wird dies mit dem Anfügen zur üffentiichen Kenntniß gebracht, daß das Feilbieten von Vieh und sonstigen Waaren auf dem hiesigen Marktplatze an Tagen, für welche kein Markt bewilligt, ungesetzltch ist und den Bestimmungen der Hausir-Verordnung vom 6. November 1846 resp. der Gewerbsteuer-Verorvnung vom 16. Juli 1858 unterliegt.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises werden angewiesen, dieses in ihren Gemeinden besonders bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 15. Mai 1860. Großherzoglichcs Kreisamt Gießen.

In Verhinderung des Kreisraths : Wolf, Kreis - Assessor. (1351)

Bekanntmachung.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben zu publiciren:

a) aus dem Regierungsblatt Nr. 11 :

1) pos. 1. Bekanntmachung, den zwischen den Regierungen mehrerer deutschen Staaten wegen gegenseitiger Verpflichtung zur Ucbernahme von Auszuweisendcn abgeschlossenen Vertrag betreffend,

2) 4. Bekanntmachung, die Ausführung des Art. 3 des Vertrags wegen Fortdauer res Zoll- und Handelsvereins vom 8. Mai 1841 in Beziehung auf die Erhebung und Cvntrolirung der inneren Steuern von Wein, Obstwein, Branntwein, Bier und Tabak betreffend;

b) aus dem Regierungsblatt Nr. 12:

3) 1. Bekanntmachung, die Benennung der von dem Verein zur Unterstützung armer Kranken vom Lande in Darmstadt begründeten Heilanstalt betreffend,

4) 3. Bekanntmachung, die Brandeutschätigungsbeiträge für 1859 betreffend;

c) aus dem Regierungsblatt Nr. 13:

5) 1. Bekanntmachung, die Additional -Conventton vom 28. October 1859 zu dem Handels- und Schifffahrts-Vertrag vom 23. Juni 1845 zwischen den Staaten des deutschen Zoll- und Handelsvereins einerseits und Sardinien anderseits betreffend,

6) 2. Bekanntmachung, die Ausführung des §. 4 der Brandversicherungsvrdnung wegen der durch Feuersgefahr besonders bedrohten Gebäude betreffend;

d) aus dem Regierungsblatt Nr. 14 :

7) 1. Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend,

8) 2. Bekanntmachung, die Ergebnisse der Verwaltung des allgemeinen evang. Kirchenfonds für das Jahr 1857.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

Ein Geldtäschchen mit einigem Geld, ein Cigarren-Etuis, ein Cigarren - Pfeifchen, eine Brille, ein großer Schlüssel, zwei Dutzend Knöpfe, ein Handtuch, ein Hosenträger und ein Maaßstab. Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich baldigst zu melden.

Gießen, den 22. Mai 1860. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

___________________________________________________ Nover, Polizei ° Rath.