1860

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Mittwoch den 21. November

per Pfund

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(L. S.)

LUDWIG.

v. Dalwigk.

e nach der Schuld an

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kr.

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rdwig Höpfner, rheber dahier, November.

'er, Bierbrauer 13. November.

>chter von aus- 13. November.

ette Heinz, des -meisterS, Jo- 27 3. 11 M.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des 3ahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 kr., für Auswärtige, incl. PostaüffchlagS, 2g. Auswärts abvnnirt man Ich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

chstcn Woche ann.

,et Sohn, alt

ember.

em Bürger und borene eheliche

uf Montag n Freunden d eine Liste ill.

inzeichnung

eua.

Rindsfett . . . . . Nierenfett . . . . . Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe bstendlich fein.

2) Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

1 7s Gerste- und i B ß b l % Korn-Mehl | bestehend

die Hastverbindlichkeit der Gemeinden für ihre Gemeindeangehörigen in Bezug auf nichtbezahlte Arzneirechnungen betreffend.

^NDWJG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein ic. ic.

Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit, wie folgt:

Art. 1. Die Apotheker dürfen die Abgaben der von einem befugten Arzte schriftlich verordneten Arzneimittel an einen In­länder auch alsdann nicht verweigern, wenn deren Bezahlung nicht sogleich erfolgt.

Art. 2. Erfolgt die Bezahlung der Arzneimittel später von dem Schuldner nicht, so sind die Apotheker berechtigt, dann diese Bezahlung von der Heimathsgemcinde des Schuldners gegen Cession ihres Anspruchs an letzteren zu verlangen, wenn sie innerhalb eines Jahres die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners durch gerichtliches Zwangsverfahren haben feststellen lassen.

Die aufgewendeten Bcitrcibungskosten sind dem Apotheker von der bezeichneten Gemeinde gleichfalls zu vergüten, wenn er vor Betretung des gerichtlichen Weges die Zahlung von der Gemeinde verlangt hat.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Grosiherzoglichen Siegels.

Darmstadt, den 30. October 1860.

Pfund

2 ( ordinäres

4 j Brov aus

m, Köhler v. n, Müller v. iburg v. Cvln

Decon. Kendel abrik. v. AlS- ii. Breuning feen.

aunfelS; Hr. . Eppeling v. . v. Eisenach; zsdors; Hrn. ienhorn; Hr.

en u. Jäger,

iriis v. Lanu- , Fuhrm. v.

st, Stohr v.

i; Hr. Gut- Hr. Linden-

. Holzhaufen,

kr.

20

24 24 28

Fleischtare.

Ochsenfleisch .......

Kuhfleisch ...

Rindfleisch ........

Kalbfleisch

Schweinefleisch ......

Hammelfleisch .

Schaaffleisch

Leberwurst

Bratwurst

Schwartenmagen ......

Blutwurst ........

geräucherter Speck .....

Schinken ........

Dörrfleisch

für dre

Stadt und den Kreis Gießen

kr. 17 14 12 10 17 13 10 18 22 20 20 30 24 22

2/ gemischtes */2 Waizen- und j

4\ Brod aus t % Korn-Mehl \

Loth Quint

5 1 Wasscrweck ......

4 1 Milchbrov .......

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

1) für die Provinzialhauptstadt Gießen: