1860
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Mittwoch den 21. November
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(L. S.)
LUDWIG.
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rdwig Höpfner, rheber dahier, November.
'er, Bierbrauer 13. November.
>chter von aus- 13. November.
ette Heinz, des -meisterS, Jo- 27 3. 11 M.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des 3ahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 kr., für Auswärtige, incl. PostaüffchlagS, 2g.— Auswärts abvnnirt man Ich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
chstcn Woche ann.
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em Bürger und borene eheliche
uf Montag n Freunden d eine Liste ill.
inzeichnung
eua.
Rindsfett . . . . . Nierenfett . . . . . Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe bstendlich fein.
2) Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
1 7s Gerste- und i B ß b l % Korn-Mehl | bestehend
die Hastverbindlichkeit der Gemeinden für ihre Gemeindeangehörigen in Bezug auf nichtbezahlte Arzneirechnungen betreffend.
^NDWJG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein ic. ic.
Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit, wie folgt:
Art. 1. Die Apotheker dürfen die Abgaben der von einem befugten Arzte schriftlich verordneten Arzneimittel an einen Inländer auch alsdann nicht verweigern, wenn deren Bezahlung nicht sogleich erfolgt.
Art. 2. Erfolgt die Bezahlung der Arzneimittel später von dem Schuldner nicht, so sind die Apotheker berechtigt, dann diese Bezahlung von der Heimathsgemcinde des Schuldners gegen Cession ihres Anspruchs an letzteren zu verlangen, wenn sie innerhalb eines Jahres die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners durch gerichtliches Zwangsverfahren haben feststellen lassen.
Die aufgewendeten Bcitrcibungskosten sind dem Apotheker von der bezeichneten Gemeinde gleichfalls zu vergüten, wenn er vor Betretung des gerichtlichen Weges die Zahlung von der Gemeinde verlangt hat.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Grosiherzoglichen Siegels.
Darmstadt, den 30. October 1860.
Pfund
2 ( ordinäres
4 j Brov aus
m, Köhler v. n, Müller v. iburg v. Cvln
Decon. Kendel abrik. v. AlS- ii. Breuning feen.
aunfelS; Hr. . Eppeling v. . v. Eisenach; zsdors; Hrn. ienhorn; Hr.
en u. Jäger,
iriis v. Lanu- , Fuhrm. v.
st, Stohr v.
i; Hr. Gut- Hr. Linden-
. Holzhaufen,
kr.
20
24 24 28
Fleischtare.
Ochsenfleisch .......
Kuhfleisch ...
Rindfleisch ........
Kalbfleisch
Schweinefleisch ......
Hammelfleisch .
Schaaffleisch
Leberwurst
Bratwurst
Schwartenmagen ......
Blutwurst ........
geräucherter Speck .....
Schinken ........
Dörrfleisch
für dre
Stadt und den Kreis Gießen
kr. 17 14 12 10 17 13 10 18 22 20 20 30 24 22
2/ gemischtes । */2 Waizen- und j
4\ Brod aus t % Korn-Mehl \
Loth Quint
5 1 Wasscrweck ......
4 1 Milchbrov .......
Polizeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:


