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für die

Stadt und -en Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 36 fr., für Auswärtig 2 st. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Rr. 1). J

e, incl. Postaufschlags

JVi Ä8.

Samstag den 21. Juli

1860

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Der Stadt-Einnehmer: Enders.

Besondere Bekanntmachungen.

1788) Die am 15. d. Mts. fällig gewesenen Pachtgelder von verliehenen städtischen Triebvierteln können m den ersten 8 Tagen noch ohne Kosten bezahlt werden. n

Gießen, am 16. Juli 1860.

Den Schutz des Friedhofs betreffend, nm dieser Aufforderung in öffentlichen Blät-

1713) Häufige Verletzungen und Ent­wendungen von Blumen, Gewächsen und Pflanzungen auf den Ruhestätten Verstor­bener veranlaßt die unterzeichnete Behörde, vor solchen höchst tadelnswerthen Hanvlun- gen hierdurch öffentlich abzumahnen und den Schutz des Publikums für den Friedhof und seine Anlagen noch besonders in Anspruch zu nehmen.

Gießen, den 7. Juli 1860.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

D. Ebel.

Edictalladung.

1467) Elisabeth« Barbara, Ehe­frau eines gewissen Karl Klanz, eine Tochter des längst verstorbenen Schäfers Moritz Dechert in Gießen, wurde am 9. Mai 1787 zu Gießen geboren, heirathete später in Frankfurt und entfernte fich von dort mit ihrem genannten Ehemanne, ohne daß bis jetzt deren Aufenthalt bekannt ge­worden wäre. Derselben fiel während ihrer Abwesenheit ein kleines Vermögen durch Erb­schaft zu, welches seit dem Jahre 1842 curatorisch verwaltet worden und nunmehr bis zu 285 fl. 38 kr. angewachsen ist. Da nun die nächsten bekannten Erben der Ehefrau des Karl Klanz, geborne Decherd, um Ausantwortung und Verthei- lung des Vermögens gebeten haben, so werden hiermit die letztere, oder deren näch­sten Erben, sowie Alle, welche glauben, an den fraglichen Nachlaß rechtliche Ansprüche bilden zu können, aufgefordert, so gewiß binnen 60 Tagen, vom ersten Erschei-

: tern an gerechnet, bei unterzeichnetem Ge­richte sich zu melden, als sonst das Vermögen unter die nächsten Berechtigten, die sich än- gemeldct haben, verthcilt werden wird.

i Gießen, den 24. Mai 1860.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. A. v. Grolman, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

Versteigerungen.

Oeffentliche Bekanntmachung.

1633) Die zum Nachlasse der Kanzlist Heilandes Eheleute von Gießen gehörigen, in der Gemarkung Hungen gelegenen Im­mobilien :

Flurbuch

Seile Nr. Ruthen

1) °7r,r 47% Hofraithe und Garten,

2) 73/i 19% Garten bei der Hofraithe,

3) 17% 90 Garten am Bochsweg,

4) 76749 40 Acker Hochfeld,

sollen

Dienstag den 7. August l. I., Morgens 10 Uhr, auf dahiestgem Rathhause, unter den vor der Versteigerung zu eröffnenden Bedingun­gen, in Eigenthum versteigert werden.

Die Hofraithe liegt in der sogenannten Vorstadt, neben dem neuen, ehemaligen Kreis- rathslocale; sie besteht aus einem neuen, zweistöckigen, gut eingerichteten Wohnhause, einer, Scheuer, geräumigem Hofe und Haus­garten; sie eignet sich vorzugsweise zum Betriebe einer Gastwirthschaft, aber auch zu jedem andern passenden Geschäftsbetriebe.

Forderungen, Eigenthums- und sonstige

dingliche Ansprüche an den Nachlaß der genannten Kanzlist Hciland's Eheleute und insbesondere an die vorbezeichneten Immo­bilien, deren Eigenthum nicht durch gericht­liche Eigenthumsurkunden nachgewicsen wer- i den kann, sind sogewiß binnen 4 Wochen, i vom ersten Erscheinen in der Darmstädter - Zeitung an gerechnet, dahier acltend zu -machen, gegenfalls sie bei der Verthciluna des Nachlasses nicht berücksichtigt, der Ver­kauf der Immobilien gerichtlich bestätigt und der Eintrag in's Mutations-Verzeichniß ver­fügt werden wird.

Hungen, den 22. Juni 1860.

Großherzoglichcs Landgericht Hungen Hensler, Eckstorm/ __________Landrichter. Landger.-Assessor. 1806) Montag den 23?Juli, Nachmittags 3 Uhr,

feil von 4 bis 5 Morgen Ackerland die die diesjährige Korn-Erndte gegen gleich baare Zahlung an den Meistbietenden an Ort und Stelle versteigert werken. Die Zusammenkunft ist am Selterser Thor be­stimmt. Gießen, den 19. Juli 1860.

In Auftrag:

_________Weidig, Ortsgerichtsmann.

Jagdverpachtunq.

1817) Freitag den 27. d. Mts., Nachmittags um 2 Uhr,

soll die hiesige, mit dem 29. August d. I leihfällig werdende Gemeinde-Feld- u. Wal» Jagd, circa 3840 Normalmorgen, auf un­serem Büreau anderweit verpachtet werden.

Alten-Buscck, am 19. Juli 1860. Großherzogliche Bürgermeisterei Alten-Buscck.

W a g e n b a ch.