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irioatfctibenten, liarie jfatoline,
t Lehrer an bet eine Tochter, 8. Februar.
Zaber, geborene wmeisterS, Karl 8 T., gestor- mtiiiv'i '
ichsten Woche Engel.
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jvglichen außer- , Dr. Adolph :, geboren den
Hr. Weber, )rn. GeschästSl. ach, Metzler v. Soden, Hnber
nern, Barth ». Zeelbach; Hr. i v. Homburg,
Oecon. Bmck- , Hr. Wendel,
engott v. Bst- ). Fulda; Hr.
n. Schwarz v. in o. Weilbach, ber, Oecon. v. Ockershausen, nstein o. Brei
en. GeschästSl. über u. Bech- arbach u. Sohl üedrich, Oecon.
), Schaumberg er, Fuhrm. v. !g. v. Kostheim.
N.
. v. Halle. — leef. v. Orten- eld.
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Stadt und den Kreis Gießen.
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Mittwoch den 21. März
N 23
die Provinzialhauptstadt GieHen:
per Pfund fr.
Pfund
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Br o d t a r e.
bestehend
bestebend
Städte and Orte des Kreises
2) Für die andern
ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch uttt 2 Heller billiger.
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20
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fr.
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Gerste- und / Korn-Mehl j Walzen- und I Korn - Mehl \
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Pfund 2( 4\ ■ 2( 4|
Loth ! 5
4
Ochsensteisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . Leberwurst . . Bratwurst . . . Schwartenmagen. Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinfen . . . Dörrfleisch . .
RindSsett .... . Nierenfett . . . . . Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Angabe befindlich sein.
ordinäres \ '/, Brod aus ) % gemischtes i '/, Brod aus j %
Quint
1 Wasserweck
1 Milchbrod . .
Polizeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für Fl eischtar e.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 ft., für Auswärtige, mcL Postaufschlags, 2a— Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einruckungsgebuhr für die gespaltene Zeile oder deren Raum, 2 ft. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 ft. - Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
fr. 16 14
12
9 16
13 10
16 20 20 20
30 24
22
Amtlicher T h e i l.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Die Garten- und Feldbesitzer werden hiermit aufgefordert, binnen 14 Tagen Bäume, Sträuche und Hecken von den Raupennestern zu reinigen. Diejenigen, welche dieser Aufforderung nicht Folge leisten, verfallen nach Art. 80 des Felvstrafgesetzes in eine Strafe von zwei Kreuzern von jedem auf ihren Bäumen re. aufgefundenen Neste.
Gießen, am 20. März 1860. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover, Polizcirath.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Edictalladungrn.
622) lieber den Nachlaß des früheren Großherzoglichen Hofger.-Advoc. Adolphs zu Gießen wurde der Coneursprvzeß er- fannt, was mit dem Anfügen zur Kenntniß gebracht wird, daß noch nicht angemeldete Forderungen im Liquidations-Termin
Donnerstag den 3. Mai l. I., Vormittags 9 Uhr, bei Meidung des Ausschlusses von der Masse anzuzeigen und zu begründen sind.
Gießen, den 12. März 1860.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Bott,
Stavtrichter. Stadtger.-Asseffor.
Gläubiger-Aufforderung.
588) Forderungen aller Art an den Nachlaß des kürzlich verstorbenen Ortsbürgers Johann Eberhard Groß zu Lollar sind, falls sie bei Verthcilung des Nachlasses berücksichtigt werden sollen, bin-
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