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irioatfctibenten, liarie jfatoline,

t Lehrer an bet eine Tochter, 8. Februar.

Zaber, geborene wmeisterS, Karl 8 T., gestor- mtiiiv'i '

ichsten Woche Engel.

in 6 t.

jvglichen außer- , Dr. Adolph :, geboren den

Hr. Weber, )rn. GeschästSl. ach, Metzler v. Soden, Hnber

nern, Barth ». Zeelbach; Hr. i v. Homburg,

Oecon. Bmck- , Hr. Wendel,

engott v. Bst- ). Fulda; Hr.

n. Schwarz v. in o. Weilbach, ber, Oecon. v. Ockershausen, nstein o. Brei­

en. GeschästSl. über u. Bech- arbach u. Sohl üedrich, Oecon.

), Schaumberg er, Fuhrm. v. !g. v. Kostheim.

N.

. v. Halle. leef. v. Orten- eld.

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für bte

Stadt und den Kreis Gießen.

1S6O

Mittwoch den 21. März

N 23

die Provinzialhauptstadt GieHen:

per Pfund fr.

Pfund

per

u

ff

Br o d t a r e.

bestehend

bestebend

Städte and Orte des Kreises

2) Für die andern

ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch uttt 2 Heller billiger.

kkw

20

24

24

28

fr.

6

13

7

15

Gerste- und / Korn-Mehl j Walzen- und I Korn - Mehl \

1 t

ff

ff

Pfund 2( 4\ 2( 4|

Loth ! 5

4

Ochsensteisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . Leberwurst . . Bratwurst . . . Schwartenmagen. Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinfen . . . Dörrfleisch . .

RindSsett .... . Nierenfett . . . . . Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Angabe befindlich sein.

ordinäres \ '/, Brod aus ) % gemischtes i '/, Brod aus j %

Quint

1 Wasserweck

1 Milchbrod . .

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

1) für Fl eischtar e.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 ft., für Auswärtige, mcL Postaufschlags, 2a Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). Einruckungsgebuhr für die gespaltene Zeile oder deren Raum, 2 ft. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 ft. - Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

fr. 16 14

12

9 16

13 10

16 20 20 20

30 24

22

Amtlicher T h e i l.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Die Garten- und Feldbesitzer werden hiermit aufgefordert, binnen 14 Tagen Bäume, Sträuche und Hecken von den Raupen­nestern zu reinigen. Diejenigen, welche dieser Aufforderung nicht Folge leisten, verfallen nach Art. 80 des Felvstrafgesetzes in eine Strafe von zwei Kreuzern von jedem auf ihren Bäumen re. aufgefundenen Neste.

Gießen, am 20. März 1860. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover, Polizcirath.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Edictalladungrn.

622) lieber den Nachlaß des früheren Großherzoglichen Hofger.-Advoc. Adolphs zu Gießen wurde der Coneursprvzeß er- fannt, was mit dem Anfügen zur Kenntniß gebracht wird, daß noch nicht angemeldete Forderungen im Liquidations-Termin

Donnerstag den 3. Mai l. I., Vormittags 9 Uhr, bei Meidung des Ausschlusses von der Masse anzuzeigen und zu begründen sind.

Gießen, den 12. März 1860.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Bott,

Stavtrichter. Stadtger.-Asseffor.

Gläubiger-Aufforderung.

588) Forderungen aller Art an den Nachlaß des kürzlich verstorbenen Ortsbür­gers Johann Eberhard Groß zu Lollar sind, falls sie bei Verthcilung des Nachlasses berücksichtigt werden sollen, bin-

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