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Mittelpreis vom Malter
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Pf.
200
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200
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fl. kr.
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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags, — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 kr., für Auswärtige, incl. Pvstaufschlags, 2 fi. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. — Annoneen in Tabellenform werden doppelt berechnet. .N 6 Samstag den 21. Januar 1S6O*
Amtlicher T h e i l.
Bekanntmachung.
Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Buchdrucker Friedrich Pietsch zu Gießen als Agent der Feuer. Versicherungs-Gesellschaft „Colonia" bestätigt worven ist.
Gießen, ven 12. Januar 1860. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
In Verhinderung des Kreisraths :
Wolf,
Kreis - Assessor.
Gießen, am 17. Januar 1860.
Betreffend: Die Renovation des älteren Theils der Hypothekenbücher, insbesondere des Landgerichts Gießen.
Das
Großherfoglichk Landgericht Gießen
an
die Großherzoglichen Drtsgerichte seines Bezirks.
Aus Rücksicht auf das bereits erlassene neue Hypothekengesetz hat das Großherzogliche Ministerium der Justiz eine Renovation eines Theils der Hypothekenbücher des hiesigen Bezirks angeordnet und cs sind zur Ausführung der deSfallsigen Arbeiten der Gerichts- Accessist Rübsamen und der Actuariats-Canvidat Lana dahier als Commiffäre bestellt worden.
Wir setzen Sie davon hiermit in Kenntniß und geben Ihnen auf, den von den gedachten Commissären in diesen Beziehungen ergehenden Anforderungen pünktlich zu entsprechen.
P l o ch.
Gerichtliche unfc Privat - Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
60) Philipp Weigel und seine Ehefrau, Maria, geb. Müller, zu Großen- Linden sind wegen verschwenderischen Lebenswandels unter Euratel gestellt worven. Dies wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Rechtsgeschäfte jeder Art nur unter Mitwirkung und Genehmigung ihres bestellten Eurators, des Großherzog- lichen Bürgermeisters Menges zu Großen- Linden, rechtsgültig mit denselben abgeschlossen werden können.
Gießen, den 6. Januar 1860.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, Bott,
Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
120) Dem Jacob Schmidt II. von Großen - Linden ist in Folge seines verschwenderischen Lebenswandels bis auf Wei- teres die Disposition über sein Vermögen entzogen und ihm in der Person des Johannes Menges XVI. zu Großcn- Linden ein Beistand bestellt worven. Dies wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kcnntniß gebracht, raß alle Rechtsgeschäfte, welche Jacob Schmidt II. ohne Mitwirkung sein?8 Beistandes abschließt, ungültig, nichtig sind.
Gleichzeitig werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an das Vermögen des Jacob Schmidt H. bilven, ausgefordert, solche sogewiß innerhalb 14 Tagen dahier anzu- melven, als sie sonst bei dem auszunehmen
den Inventar nicht berücksichtigt werden können, Befriedigung nicht zu erwarten haben.
Gießen, den 19. Januar 1860.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, v. Rotsmann, Staktrichter. Stadtger. - Assessor.
108) Es ist aus ver Registratur des unterzeichneten Landgerichts eine Quantität Acten zur Vernichtung ausgeschieven und die Veräußerung derselben beschlossen worben. Es wird dieses hierdurch mit dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß über diese ausgeschiedenen Acten Verzeichnisse aufgestellt sind, die dahier eingesehen werden können, damit Diejenigen, welche ein wohlbegründetes Interesse dabei zu haben


