zigste Lebensjahr zurückgelegt haben würde, so wird derselbe over dessen etwaige Leibes­erben hiermit aufgefordert, sogewiß binnen drei Monaten sein Vermögen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls er für verschollen erklärt und den sich legitimirenden Erben der Nachlass ohne Eaution übergeben wer­den wird. Gleichzeitig werden alle Die­jenigen, welche Ansprüche an den fraglichen Nachlass bilven zu können glauben, aufge­fordert, solche binnen obiger Frist geltend zu machen, wivrigenfalls den sich melden­den und legitimirenden Erben eventuell dem Fiscus der Nachlass übermittelt werden wird.

Giessen, den 29. Mai 1860.

Großherzogliches Stavtgericht Gießen.

Muhl, Dr. v. Schmalkald er,' Stadtrichter. Stadtger. - Assessor.

Oeffentliche Aufforderung. 1870) Da die Ehefrau des Schreinermei­sters Heinr. Hellmold geb. Ockel dahier um Sicherstellung ihrer Jllaten gebeten hat, so werden hierdurch alle diejenigen, welche An­sprüche gegen die H. Hellmold'schen Ehe­leute zu macken haben, aufgefordert, soge- wiß binnen 4 Wochen dieselben bei unter­zeichnetem Gerichte anzumelven, als sonst auf sie bei Abschluß des Inventars keine Rücksicht genommen werden kann.

Gießen, den 27. Juli 1860.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. A. v. Grolnian, Stadtrichter. Stadtger.-Asseffor.

2006) Forderungen an Gerbermeister Hermann Pugge von hier sind binnen 14 Tagen bei unterzeichnetem Gerichte so gewiß anzuzeigen, als sie sonst bei Abschluß des Inventars keine Berücksichtigung finden können.

Gießen, den 14. August 1860. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Bott,

Stavtrichter. Stadtger.-Assessor.

Besondere Bekanntmachungen.

1995) Die in ven Artikeln 16 und 20 des Gesetzes vom 22. März 1852 vor­geschriebene Ausloosung der Haupt- und Ergänzungs - Geschwornen für die Assisen der Provinz Oberhessen im vierten Quartal 1860 soll

Freitag den 24. August l. I., Vormittags 11 Uhr, in öffentlicher Sitzung Großherzoglichen Hof­gerichts in dem HofgerichtS-Canzlei-Gebäuve vorgenommen werden.

Gießen, den 15. August 1860.

Der Präsident Großhcrzoglichen Hofgerichts der Provinz Oberhessen:

Dr. Klipstein.

vdt. Balser.

Oeffentliche Aufforderung.

1954) Der frühere Actuariatsgehülfe Karl Lang dahier ist als provisorischer

Curator über die Hinterlassenschaft des ver­storbenen C. L. Reis von hier bestellt und derselbe namentlich mit Beitreibung der Ausstände beauftragt worden. Es wird daher sämmtlichen Schuldnern des C. L. Reis aufgegeben, bei Meivung doppelter Zahlung, Zahlungen nur an ven genann­ten Curator Lang zu leisten.

Gießen, am 6. August 1860.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. A. v. Grolman, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt.

1970) Die Schuldner ver hiesigen Pfanb- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Mo­naten Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 1860 verfallen sind, werden auf- geforvert, in dem Zeitraum vom 16. August bis zum 15. September d. I. dieselben einzulösen oder zu prolongircn, als sonst deren Versteigerung am 22. October d. I. stattfinvet.

Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeit­raums kann weder Einlösung, Prolongation, noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich vaher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst im Versteigerungstermin gegen baare Zahlung einlösen können.

Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden.

Die Herren Bürgermeister ves Kreisamts­bezirks werden ersucht, Vorstchendes in ihren Gemeinden baldigst bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 11. August 1860.

Die Pfanvhausverwaltung. Bieler. Pfeil.

Markt - Anzeige.

1985) Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der im Lanvkalenver auf den 22. d. Mts. angezeigte Markt nicht abgehalten wird.

Der neue Markt findet dieses Jahr am 11. und 12. September statt und wird die Verloosung der Marktstände am ersten Markttag Morgens präcis um 8 Uhr vor­genommen. Diese Verloosung gilt für ein ganzes Jahr und muß Derjenige, welcher daran nicht Theil nimmt, der letzten Num­mer anrücken.

Mir laden zu recht zahlreichem Besuche des neuen Marktes hiermit ein.

Nidva, den 8. August 1860.

Großherzogliche Bürgermeisterei Nidda.

R e u n i n g.

Versteigerungen.

Main - Weser - Bahn.

1997) Die Materiallieferung für das Magazin zu Gießen ist in der Darmstädter Zeitung unter Nr. 223 Art. 2496 ausge­

schrieben und liegen die Bedingungen auf dem Büreau des Großherzoglichen Material- Verwalters daselbst zur Einsicht offen.

Gießen, den 15. August 1860.

Großherzoglichc Magazins-Commission. Laubenheimer.

Arbeitsversteigerung bei der Stadt Gießen.

1972) Montag ven 20. August 1860, des Morgens 9 Uhr,

sollen auf hiesigem Rathhause folgende Ar­beiten an den Wenigstfordernden vergeben werben, als:

Maurerarbeit, veranschl. zu 151 fl. 20

fr.

Zimmerarbeit,

n

ii

2

II

40

Schreincrarbeit,

II

u

107

II

II

Schlosserarbeit,

II

II

36

II

2

II

Glaserarbeit,

II

u

3

u

54

h

Weißbinderarbeit,

u

II

255

II

26

ll

Spenglerarbeit,

u

II

30

II

42

II

Steindeckerarbeit,

H

II

134

u

18

fl

Tapezierarbeit,

ii

II

46

11

26|

II

Lieferung eines Ofens,

ver-

anschlagt zu . . . . 60 Die Voranschläge liegen auf unserer Ge- schäftsstube zur Einsicht offen.

Gießen, ven 13. August 1860.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

Arbeitsversteigerung bei der Stadt Gießen.

1996) Montag den 20. August 1860, des Morgens 9 Uhr,

soll auf dem Rathhause dahier die Räu­mung des Stadtringgrabens, veranschlagt zu 35 fl., an den Wcnigstnehmenden ver­steigert werden.

Gießen, den 11. August 1860. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. ________________D. Ebel._____________,

Jagdverpachtung.

1973) Die der Gemeinde Hcrmannstein gehörigen Jagddistricle sollen

Mittwoch den 22. August, des Vormittags um 10 Uhr, auf dem hiesigen Gemeindehause anderweit auf 6 Jahre verpachtet werden. Hcrmannstein, ven 10. August 1860.

Großherzogliche Bürgermeisterei Hermannstein.

Wagner.

Jagdverpachtung.

1988) Da bei der heule stattgefundenen Jagvverpachtung kein annehmbares Gebot erfolgt ist, so wird Termin zur weiteren Verpachtung auf

Samstag den 1. September, Nachmittags 1 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause anberaumt.

Fellingshausen, den 16. August 1860.

Großherzogliche Bürgermeisterei Fellingshausen.

G er l a ch.