ren Vorstandsmitgliede, welches den Vorsitzenden in Verhinderungsfällen vertritt. — Letzteren bilden höchstens 12 geeignete Mitglieder, welche möglichst in verschiedenen Bezirken wohnen und in ihren einzelnen Bezirken die Interessen der Bienenzucht vorzugsweise wahrnehmen sollen. — Die Mitglieder des Vorstandes wie des Ausschusses werden von der Hauptversammlung je nach zwei Jahren neu gewählt und zwar sch, daß jedesmal die Hälfte Beider zugleich ausscheidet. Den ersten Austritt bestimmt das Loos. In der Zwischenzeit zwischen den Wahlen ergänzen der Vorstand und Ausschuß sich selbst; — die abtretenden Mitglieder sind wieder wählbar; bei Ablehnung tritt der Nächste in der Stimmenzahl ein.
§. 7. Fortsetzung.
Der engere Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte, entscheidet über Aufnahme neuer Mitglieder, bereitet die Hauptver- sammlungen vor und vollzieht den Etat. .
Der weitere Ausschuß wird vom Vorsitzenden berufen, sobald Letzterer es für geboten erachtet; insbesondere bei allen wichtigeren Fragen werden die Beschlüsse des engeren Vorstandes vor ihrem Vollzüge Jenen zur Kenntniß und Prüfung vorgelegt, wovon nur bei Dringlichkeit des Gegenstandes eine Ausnahme stattsindet. Die Abstimmung der Mitglieder des Vorstandes und Ausschusses kann schriftlich geschehen. Ein Beschluß ist gültig, sobalv mehr als die Hälfte des Vorstandes resp. des Ausschusses dafür stimmt; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Bei den Hauptversammlungen, welchen die Abhör der Rechnung, die Festsetzung des Etats, die Abänderung der Statuten, die Wahl des Vorstandes, des Ausschusses und des Versammlungsortes zusteht, entscheidet einfache Stimmenmehrheit der Anwesenden.
§. 8. Zahlung der Beiträge; Austritt u. s. w.
Die Jahresbeiträge werden je im ersten Vierteljahre kostenfrei an den Rechner entrichtet. Das Jahr wird vom 1. Januar bis 1. Januar gerechnet. Wer im Laufe des Jahres eintritt, zahlt den ganzen Beitrag. Sobald der Austritt nicht bis zum 31. December schriftlich angemeldet wird, gilt die Mitgliedschaft als für das folgende Jahr fortdauernd. Der Austretende verzichtet auf allen Antheil am Vereinsvermögen. Im Falle der Auflösung des Vereins beschließt die letzte Hauptversammlung über die Verwendung des Vereinsvermögens, jedoch nur zu volkswirthschaftlichen Zwecken.
§. 9. Staatliche Genehmigung und Anerkennung.
Diese Statuten sind der Genehmigung hoher Staatsregierung zu unterbreiten.
Der im April 1860 in's Leben getretene oberhessische Bienen-Verein bringt in Vorstehendem seine Statuten, nach erlangter höherer Genehmigung, unter freundlicher Einladung zu recht zahlreicher Theilnahme, zur öffentlichen Kenntniß mit folgender Anmerkung:
Dem Vereine find bis jetzt etwa 60 Bienenzüchter beigetreten.
Die im laufenden Jahre ausnahmsweise stallfindende Herbstversammlung wird van dem Vorstande noch besonders ausgeschrieben werden und zwar dies vor Abhaltung der in diesem Herbste zu Hannover tagenden großen Wanderversammlung der deutschen Bienenwirthe.
Der Vorstand besteht gegenwärtig aus den Herren:
1) Pfarrer Köhler zu Nieder - Roßbach als Vorsitzendem, 1 3) Rentamtmann Fabricius zu Arnsburg als Rechner,
2) „ Deich ert zu Grüningen, | 4) Gerichts-Accessist Krug zu Gießen als Secretär.
1) Steuercommiffär Bickel zu Büdingen für den Bezirk Büdingen, > Vogels- 2) Oberförster Fabricius zu Schotten für den Bezirk Schotien, i berg, 3) Pfarrer Scheuerman in Höringhausen für den Bezirk Bühl, > Hinter- 4) Lehrer Wilhelm in Nieder-Dieten für den Bezirk Biedenkopf, j land,
Alle diese sind zur Entgegennahme von Beitritts-Erklärungen bereit.
Der Ausschuß bis jetzt aus den Herren:
----- “ ' 5) Oberwachtmeister Menz zu Butzbach für den Bezirk Friedberg, j Wette- 6) Decanatsrechner Glas zu Selters für den Bezirk Nidda, s rau. 7) Secretär Gros zu Arnsburg für den Bezirk Grünberg, 8) Hoftapezier Strack zu Gießen für den Bezirk Gießen.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
1788) Die am 15. d. Mts. fällig gewesenen Pachtgelder von verliehenen städtischen Triebvierteln können in den ersten 8 Tagen noch ohne Kosten bezahlt werden.
Gießen, am 16. Juli 1860. f Der Stadt-Einnehmer:
Enders.
Den Schutz des Friedhofs betreffend. I 1713) Häufige Verletzungen und Ent-!
Wendungen von Blumen, Gewächsen und Pflanzungen auf den Ruhestätten Verstorbener veranlaßt die unterzeichnete Behörde, vor solchen höchst tadelnswerthen Hanvlun- gen hierdurch öffentlich abzumahnen und den Schutz des Publikums für den Friedhof und seine Anlagen noch besonders in Anspruch zu nehmen.
Gießen, den 7. Juli 1860.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
D. Ebel.
Versteigerungen.
Die Versteigerung von Arbeiten bei der Stadt Gießen.
1757) Donnerstag den 19. Juli 1860, des Vormittags 9 Uhr, sollen auf hiesigem Rathhause nachstehende
Arbeiten an den Wenigstfordernden vergeben werden:
Schreinerarbeit, veranschl. zu 47 fl. 29 kr.
Weißbinverarbeit, „ „ 5 „ 28| „
Maurerarbeit, „ „ 359 „ 34| „
Planirarbeit, „ „ 20 „ — „
Chaussirarbeit, „ „ 28 „ — „
Gießen, den 13. Juli 1860.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
D. Ebel.
Arbeitsversteigerung zu Heuchelheim.
1738) Donnerstag den 19. Juli,
Vormittags um 8 Uhr, sollen auf dem Rathhause zu Heuchelheim nachstehende Bauarbeiten mittelst Versteigerung in Accord gegeben werden, als: Maurerarbeit, veranschlagt zu 332 fl.
Zimmerarbeit, „ „ HO „
Steinhauerarbeit, „ „ 88 „
Schreinerarbeit, „ „ 30 „
Weißbinverarbeit, veranschl. zu 448 fl.
Glaserarbeit, „ „ 4 „
Heuchelheim, am 11. Juli 1860.
Großherzogliche Bürgermeisterei Heuchelheim.
I. A.:
Körner, Bezirksbauaufseher.
1789) Die an der Kirche und den Pfarrgebäudcn zu Kirchberg erforderliche» Arbeiten sollen
Freitag den 20. Juli 1860, Vormittags 10 Uhr, veraccordirt werden:
Dachdeckerarbeit, veranschl. zu 15 fl. 18 kr.
Maurerarbeit, „ „ 10 „ —- „
Pflasterarbeit, „ n 52 „ 42 „
Kirchberg, den 16. Juli 1860.
Für den Kirchenvorstand:
Der Pfarrer Klöpper.
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