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Erscheint wöcbentlich'zwei Mal: Mittwochs und Samstags. - Breis des Jabrgemge für Einheimische 1 fl. 36 ix., für Auswärtige, incl. PvstmMl-gS, 2 fl. - Auswärts abounirt man sich bei allen Postau,lern. - In Gießen bei der Erpedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1). - E.nruckungsgebuhr für fcte gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 kr. Anzeigen auswerschiedeneti Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. Annoncen in ^abelienform werden doppelt berechnet. .N 22. Samstag den 17. März________________ISGlh

Amtlicher T h e i l.

G e ka nntmach un g.

Es ist neuerdings der Fall vvrgekommen, daß, in Folge einer von der Kaiserlich Französischen Regierung getroffenen aüge- meinen Anordnung, diesseitige Unterthanen, welche nach Frankreich, insbesondere nach Paris zu reisen beabsichtigten, selbst wenn sie mit hiesigen, von der französischen Gesandtschaft visirten Pässen versehen waren, an der französischen Grenze um deßwillen jurud> gewiesen worden sind, weil sie sich weder über den Besitz hinreichender Subsistenzmittel, noch darüber auszuweisen vermochten, daß ihnen am Orte ihrer Bestimmung Arbeit zugesicherl sei. '

Um solchen Jnconvenienzen für die Zukunft zu begegnen, hat uns Großhcrzoglichcs Ministerium des Großhcrzoglichen Hauses und des Aeußern unterm 3. l. Mts. zu Nr. A. D. 1575 beauftragt, Vorstehendes zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Gießen, den 12. März 1860. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

' In Verhinderung des Kreisraths : ni chrzgrstz«

Pietsch, Regierungs-Rath.

B ekannt m a ch u n g,

die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Winter-Semester 18ü9/6o betreffend.

Die in diesem Semester entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis den 31. d. Mts. mittelst specisicirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis den 12. Mai d. I. geltend gemacht werten, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Disciplinar-Statuten zugewiesenen Vorzug verlieren.

Gießen, den 14. März 1860. Großherzogliches Universitäts-Gericht.

H a b e r k o r n. (597)

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Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.

Edirlslladung.

Gläubiger- Aufforderung.

588) Forderungen aller Art an den Nachlaß des kürzlich verstorbenen Ortsbür­gers Johann Eberhard Groß zu Lollar sind, falls sie bei Vcrtheilung des Nachlasses berücksichtigt werden sollen, bin­nen 14 Tagen vom ersten Erscheinen dieser Aufforderung an dahier anzuzeigen.

Gießen, am 12. März 1860.

Großherzogliches Landgericht Gießen. P l o ch.

Heson-ere Bekanntmachung. Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt.

508) Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Mo­

naten Juli, August, September, October, November und December verfallen sind, wer­den aufgeforoert, in dem Zeitraum vom 10. März bis 14. April, dieselben einzu­lösen oder zu erneuern, als sonst deren Versteigerung am 21. Mai. d. I. stattfindet; wobei bemerkt wird, daß jeden Tag, mit Ausnahme des Mittwochs und Frei­tags, prolongirt werden kann.

Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation, noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizu­messen, wenn sie ihre Pfänder erst im Ver­steigerungstermin gegen baarc Zahlung ein­lösen können.

Pfänder aus wollenen Stoffen müssen : unbedingt eingelöst werden.

I Die Herren Bürgermeister des Kreisamts­

bezirks werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden baldigst bekannt machen zu lassen. Gießen, den 8. März 1860.

Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.

Versteigerungen.

Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde.

570) Montag den 19. März 1860, von Morgens 9 Uhr an,

soll in dem Gießener Stadtwalve, Distric- tcn Anneberg, Hochwarte, Oberwald ic., nachverzeichnetes Holz öffentlich versteigert werden, nämlich:

124 Stecken Buchen-Scheidholz,

43'/. Prügelholz,

1303/. Stockholz,

3756 Wellen Reisholz,