Ausgabe 
15.9.1860
 
Einzelbild herunterladen

Bork, Schröder am, Engelhard! u u. Felten u.

; Hr. Ruppert, Büdingen; Hx.

labt u. Bastians i. Hanau; Frl.

v. Frankfurt; m u. Ruser v. >ehl, Fuhrm. u.

; Hr. Bihme, Hansen u. Gabel chäftsi. Speck e. eißb. v. Sieben: lijrm. v. Saufet;

n.

». Wismar. eder-Roßbach.- ^übingShauseu u. n: Hr. Becker, Zrl. Slrahmeper awilsky, Kaufm. >. Richmond. - Zpr.

).

Don AugHin

Zweiter Platz ien 9 fr.

> zu jedtr be« r Kasse umzu- i PH. Leib, abgegeben, riefe.

ng,

toffeln.

fr.

fl.

Pf.

ltr.

28

2

200

200

200

200

Mittelpreis vom Malter

er- uft

AnztigeblsN

für die

Stadt und -en Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis de» Jahrgangs für Einheimische 1 fi. 36 fr., für Auswärtige, incl. Pvstaufschlag«, 2 fl. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1).

.HL 7«. Samstag den 15. September 1860.

Amtlicher T h e L l.

Bekanntmachung,

die Einlösung der in Appoints von 25 Rthlr. cursirenden Köthen - Bernburger Eisenbahnscheine betr.

Die nachstchenve von der Herzoglich Anhaltischen Regierung erlassene Bekanntmachung wird hierdurch zur Kenntniß des inlän­dischen Publikums gebracht.

Darmstadt, den 28. August 1860.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.

F. v. Schenck. Meisenzahl.

Bekanntmachung,

betreffend die Einlösung der in Appoints von 25 Rthlr. cursirenden Köthen-Bernburger Eisenbahnscheine.

Nachdem gemäß §. 4 der Verordnung vom 20. Juni v. I. (Nr. 568 der Gesetz-Sammlung) die in Abschnitten von 25 Rthlr. ausgegebenen Köthen-Bernburger Eisenbahn-Kassenscheine von den Herzoglichen Kassen bereits bis auf 8000 Rthlr. eingezogen sind unv die nunmehrige Einziehung dieses noch im Umlauf befindlichen Restes binnen einer zwölfmonatlichen präklusivischen Frist die Höchste Genehmigung erhalten hat, so werden alle Inhaber dieser Scheine hierdurch aufgefordert, dieselben bis zum 1. September 1861 zur Einlösung zu bringen, indem nach Eintritt dieses Termins alle nicht cingelösten Scheine der bezeichneten Art ihre Gültigkeit verlieren und alle Ansprüche aus denselben an den Köthen-Bernburger Eisenbahnfonds, beziehentlich an die herrschaftlichen Kassen erlöschen Zugleich wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die fraglichen Eisenbahnscheine bei der Herzoglichen Staats-Schulden-Verwal­tungskasse, sowie bei allen übrigen herrschaftlichen Kassen nicht allein, wie bisher, in Zahlung angenommen, sondern auch auf Verlangen eingetauscht werden.

Dessau, ven 17. August 1860.

Herzoglich Anhaltisches Staats-Ministerium,

v. Ploetz.

Einladung.

Die Mitglieder des lanowirthschaftlichen Bezirksvercins werden zur Vornahme der Ersatzwahl des Ausschusses, zur Beschluß- nähme über die Verwendung der Vereinsmittel und zur Bestimmung über Entsendung einer Deputation zur Generalversammlung der landwirthschaftlichen Vereine des Großherzogthums, re. auf

Freitag den 21. September, Vormittags 10/2 Uhr, auf das Rathhaus dahier eingeladen.

Es wird dem Unterzeichneten angenehm sein, bei dieser Gelegenheit auch die Herren Bürgermeister zahlreich vertreten zu sehen. Gießen, den 13. September 1860.

Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins: K ü ch l e r.

Bekanntmachung.

Das Tabakrauchen im Theater betreffend.

Auf Antrag der Ortspolizeibehörde wird hiermit das Tabakrauchen im Theater dahier bei der im Artikel 168 des Polizei- strafgesetzes angedrohten Strafe von zwanzig Kreuzer bis einen Gulven untersagt.

Gießen, am 1. December 1858. Großherzogliches Kreis amt Gießen.

K ü ch l e r. (2196)