gen
Gießen.
dienst.
Fr. Roth m.
ser Zoll,
nmmlehrer.
Oeeonomen, inn Heinrich,
uaufl Jtiiauff, bezirk Erfurt türgerS und
Sohn; und Morschheim im, eheliche
tcon. v. Nie- el v. Erfurt mdelSI. Bell
Hr. Finck, Kreuder v.
sten Woche ngei.
skN.
tin Lenz am SelterSweg.
Steinhauer- üschen Amte« den 1. Juni. Emilie Hen- erichls-Advo- Tochter, all I. Mai.
ig, geborene ?rs, Heinrich den 3. Juni.
n.
I. Thudichum l). WingerS- ier ». Mar- ,. Berlin. — , Fr. Pfarr. ingen u. Fr. Achuhmacher- - Bei Fr>.
1860
Mittwoch den 13* Juni
M
per Pfund
Fleischtare.
per Pfund
Brodtare.
bestehend
bestehend
Städte und Orte des Kreises
1 Wafferweck
1 Milchbrod .
7, Gerste- und % Korn-Mehl 7$ Waizen- und % Korn - Mehl
Pfund 21
41 Loth 5 4
ordinäres Brod aus gemischtes Brod aus Quint
Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . Leberwurst . . Bratwurst . . . Schwartenmagen. Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .
Rindsfett . . . . . Nierenfett . . . . . Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes
fr. 16 13.1 llj
8
16 13
10 16
20 20 20 30
24 22
fr. 20 24 24 28
P oiiz eitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:
2) Für die andern
ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als V/, Pfund Zugabe befindlich sein.
und
n
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Bessunger.
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18
6
18
52
18
Laubach .
Münster . Lich . . Butzbach .
fr.
II
Bekanntmachung,
Errichtung einer Personenannahmestelle für den zwischen Lich und Laubach und den zwischen Grimberg und Butzbach gehenden Postwagen betreffend.
Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntnisi gebracht, daß auf der „Horstenburg" bei Ober »Bessingen eine Personenannahmestelle für die Laubach-Licher und Butzbach-Grünberger Postwagencurse hergestellt und für dieselbe nachstehende Personengeldsätze festgesetzt sind:
Grünberg
Die Annahme von Personen kann nur bei noch vorhandenen freien Plätzen stattfinden und die Mitnahme von Handgepäck bis zu 30 Pfund Gewicht ist nur dann gestattet, wenn solches ohne Belästigung der Reisenden im Personenraum des Wagens untergebracht werden kann.
zwischen der Horstenburg
II II II
Darmstadt, den 15. Mai 1860.
Großherzogliche Oberpostinspection.
Frhr. v. L e p e l.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimisch- 1 fi. 36 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 2 ff. — Auswärts abonnirt man fich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
für die
Stadt und den Kreis Gießen


