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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
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1860
Samstag den 10. Ntärz
N 20
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
EdictaUadung.
Oeffentliche Aufforderung.
144) Jacob Aumann von Hermannstein, nachmals wohnhaft zu Lennep, im Königreich Preußen, hatte im Jahre 1850 seine sämmtlichen, in der Gemarkung Hermannstein gelegenen Grundstücke an seine nun verstorbene Schwester, die Wittwe des DavidHebderich von da für die Summe von 250 fl. verkauft und überlassen, die damals darüber gefertigte Kaufnotel, sowie den gerichtlichen Kaufbrief aber nicht unterschrieben, indem er sich plötzlich aus seiner Heimath entfernte, ohne daß dessen Aufenthaltsort bis jetzt bekannt geworden wäre. Nach vorgezeigten Ouittungn hatte Vie Käuferin auch bereits 166 fl. 48 fr. von dem Kaufpreise an ihren genannten Bruder berichtigt. Die Erben des Ersteren wollen nun das fragliche erkaufte Gut, bestehend in 19 Parzellen, unter sich vertheilen. — Es wird daher hiermit besagter Jacob Aumann gerichtlich aufgefordert, sogcwiß binnen 60 Tagen, vom Tage der ersten Aufforderung in diesen Blättern an gerechnet, gegründete Einwände gegen den fraglichen Gutsverkauf bei unterzeichnetem Gerichte vorzubringen, als sonst dessen Richtigkeit unterstellt, seine Namensunterschrift als vollzogen angenommen, der Kauf selbst aber sowie auch die Vertheilung der Grundstücke unter die Erben der Käuferin gerichtlich bestätigt werden wird, worauf auch die einzelnen Grundstücke in dem Mutationsverzeichnisse auf den Namen der neuen Besitzer übertragen werden. —
Zugleich wird im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Frist den besagten Erben der Verkäuferin zum Zwecke der Liberirung ihrer Schuld gestattet werden, den Rest des Kaufpreises mit 83 fl. 12 fr. gerichtlich zu deponiren.
Gießen, den 18. Januar 1860. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Dr. A. v. Grolman, Stadtrichter. Stadtger.-Affeffor.
Deionderc Srkanntnmd)ungni.
534) Die Landbeschaler
fmc den 6. März d. I. aus die Gestütsstationen von Grünberg und Gladenbach abgegangen, wovon die hiesigen Pferdcbe- sitzcr in Kennlniß gesetzt werden.
Gießen, den 8. März 1860.
Großherzvgliche Bürgermeisterei Gießen. _______________D. Ebel.___________
509) Der Pfandschein Nr. 50392, ausgestellt am 23. Februar d. I., ist angeblich verloren worden ; da das Pfand eingelöst werden soll, so werden Diejenigen, welche etwa Ansprüche daran bilden könnten, aufgeforvcrt, dieselben innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst das Pfand an den Verpfänder zurückgegeben werden wird.
Gießen, den 8. März 1860.
Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.
291) Um jeden Zweifel darüber zu beseitigen, an welchen Tagen die hiesigen Märkte für 1860 abgehalten werden, machen wir solche nachstehend noch besonders bekannt:
1) den 13. und 14. März,
2) „ 17. „ 18. April,
3) „ 15. „ 16. Mai,
4) „ 19. „ 20. Juni,
5) „ 3. „ 4. Juli,
6) „ 17. „ 18. Juli,
7) „ 7. „ 8. August,
8) „ 28 „ 29. August,
9) „ 18. „ 19. September,
10) „ 23. „ 24. October,
11) „ 13. „ 14. November.
Gießen, am 9. Februar 1860.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.
Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt.
508) Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Mo
naten Juli, August, September, October, November unv December verfallen sind, werden aufgeforverr, in dem Zeitraum vom 10. März bis 14. April, dieselben einzulösen oder zu erneuern, als sonst deren Versteigerung am 21. Mai d. I. stattfindet; wobei bemerkt wird, daß jeden Tag, mit Ausnahme des Mittwochs und Freitags, prolongirt werden kann.
Nach fruchilosem Ablauf obigen Zeitraums kann wever Einlösung, Prolongation, noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst im Versteigerungstermin gegen baare Zahlung einlösen können.
Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden.
Die Herren Bürgermeister dcS Kreisamtsbezirks werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden baldigst bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 8. März 1860.
Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.
Versteigerungen.
418) Dienstag den 13. März, Nachmittags 2 Uhr,
sollen auf dabiesigem Rathhause vie zum Nachlaß der Heinrich Bach'S Eheleute gehörenden Immobilien, als:
Flur Nr. luKlfir.
Vioas 9 Hvfraithc in der Wetzsteinsgasse, an Peter Franz, gibt 38'/, fr.,
4% 130 Acker aus dem Sandfeld,
7-1-, 7-2- Klasse, nochmals, unter den alsdann befannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden.
Gießen, den 25. Februar 1860.
Großherzogliches Ortsgericht Gießen. D. Ebel.


