Ausgabe 
10.3.1860
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 ft., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 2 fl. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpebitivn (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1). Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 fr. Anzeigen ans verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

1860

Samstag den 10. Ntärz

N 20

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

EdictaUadung.

Oeffentliche Aufforderung.

144) Jacob Aumann von Hermann­stein, nachmals wohnhaft zu Lennep, im Königreich Preußen, hatte im Jahre 1850 seine sämmtlichen, in der Gemarkung Her­mannstein gelegenen Grundstücke an seine nun verstorbene Schwester, die Wittwe des DavidHebderich von da für die Summe von 250 fl. verkauft und überlassen, die damals darüber gefertigte Kaufnotel, sowie den gerichtlichen Kaufbrief aber nicht unter­schrieben, indem er sich plötzlich aus seiner Heimath entfernte, ohne daß dessen Aufent­haltsort bis jetzt bekannt geworden wäre. Nach vorgezeigten Ouittungn hatte Vie Käuferin auch bereits 166 fl. 48 fr. von dem Kaufpreise an ihren genannten Bruder berichtigt. Die Erben des Ersteren wollen nun das fragliche erkaufte Gut, bestehend in 19 Parzellen, unter sich vertheilen. Es wird daher hiermit besagter Jacob Au­mann gerichtlich aufgefordert, sogcwiß binnen 60 Tagen, vom Tage der ersten Aufforderung in diesen Blättern an gerechnet, gegründete Einwände gegen den fraglichen Gutsverkauf bei unterzeichnetem Gerichte vorzubringen, als sonst dessen Richtigkeit unterstellt, seine Namensunterschrift als vollzogen angenom­men, der Kauf selbst aber sowie auch die Vertheilung der Grundstücke unter die Erben der Käuferin gerichtlich bestätigt werden wird, worauf auch die einzelnen Grundstücke in dem Mutationsverzeichnisse auf den Namen der neuen Besitzer übertragen werden.

Zugleich wird im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Frist den besagten Erben der Verkäuferin zum Zwecke der Liberirung ihrer Schuld gestattet werden, den Rest des Kauf­preises mit 83 fl. 12 fr. gerichtlich zu deponiren.

Gießen, den 18. Januar 1860. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. A. v. Grolman, Stadtrichter. Stadtger.-Affeffor.

Deionderc Srkanntnmd)ungni.

534) Die Landbeschaler

fmc den 6. März d. I. aus die Gestüts­stationen von Grünberg und Gladenbach abgegangen, wovon die hiesigen Pferdcbe- sitzcr in Kennlniß gesetzt werden.

Gießen, den 8. März 1860.

Großherzvgliche Bürgermeisterei Gießen. _______________D. Ebel.___________

509) Der Pfandschein Nr. 50392, aus­gestellt am 23. Februar d. I., ist angeblich verloren worden ; da das Pfand einge­löst werden soll, so werden Diejenigen, welche etwa Ansprüche daran bilden könn­ten, aufgeforvcrt, dieselben innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst das Pfand an den Verpfänder zurück­gegeben werden wird.

Gießen, den 8. März 1860.

Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.

291) Um jeden Zweifel darüber zu be­seitigen, an welchen Tagen die hiesigen Märkte für 1860 abgehalten werden, machen wir solche nachstehend noch besonders bekannt:

1) den 13. und 14. März,

2) 17. 18. April,

3) 15. 16. Mai,

4) 19. 20. Juni,

5) 3. 4. Juli,

6) 17. 18. Juli,

7) 7. 8. August,

8) 28 29. August,

9) 18. 19. September,

10) 23. 24. October,

11) 13. 14. November.

Gießen, am 9. Februar 1860.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt.

508) Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Mo­

naten Juli, August, September, October, November unv December verfallen sind, wer­den aufgeforverr, in dem Zeitraum vom 10. März bis 14. April, dieselben einzu­lösen oder zu erneuern, als sonst deren Versteigerung am 21. Mai d. I. stattfindet; wobei bemerkt wird, daß jeden Tag, mit Ausnahme des Mittwochs und Frei­tags, prolongirt werden kann.

Nach fruchilosem Ablauf obigen Zeitraums kann wever Einlösung, Prolongation, noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizu­messen, wenn sie ihre Pfänder erst im Ver­steigerungstermin gegen baare Zahlung ein­lösen können.

Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden.

Die Herren Bürgermeister dcS Kreisamts­bezirks werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden baldigst bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 8. März 1860.

Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.

Versteigerungen.

418) Dienstag den 13. März, Nachmittags 2 Uhr,

sollen auf dabiesigem Rathhause vie zum Nachlaß der Heinrich Bach'S Eheleute ge­hörenden Immobilien, als:

Flur Nr. luKlfir.

Vioas 9 Hvfraithc in der Wetzsteins­gasse, an Peter Franz, gibt 38'/, fr.,

4% 130 Acker aus dem Sandfeld,

7-1-, 7-2- Klasse, nochmals, unter den alsdann befannt ge­macht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden.

Gießen, den 25. Februar 1860.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen. D. Ebel.