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l- I- sind in l- gegen genii-
nuar 1860. envorstandes: rechnen.
Ukasse zu Rnt- egen genügende reit.
lanuar 1860. Ruttershausen.
lin, Steinhäuser auf furt.
lach u. Womeck mer, Kaufm. x>.
Celal. Simon v.
>. Schotten.
d; Hr. Julius. Hrn. Hnndelsl.
Dersch, Fuhrm. Treis, Färb. v. tustk. v. Fulda;
ach. Bürgermstr. if, GefchäftSm. «uftf. v. 06«.- rka, Gastw. c.
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lertor v. Stein- "9-
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Mittelpreis vom Malter
Ur. Ps.
7 200
4 200
- 200
- 200
st. fr.
3 20
2 42
für Die
Stadt unö den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich sm ei Malst Mittwochs unc Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff.-36 -fr., für Auswärtige, inel. Postaufschlags, 2 ff. — AiiSivärts^ abonnirt-man'sich bei aiken-PostäUikern. — In Gießest bei derstErpebttion (Cänzseibexg Lit. B. Nr. t). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
3'o. Samstag den ü. Februar 1S6O.
Gerichtliche uni) Privat Bekanntmachungen.
OictalUhungeiL
Oeffentliche Bekanntmachung.
218) Die Elisabethe P e t pr, ledig, von Reiskirchen, ist mit Hinterlassung eines Testaments gestorben, in welchem sie ihren Bruder Heinrich Peter unv die drei minderjährigen Kinver ihres verstorbenen Bruders, Kasper Peter II., zu Erben eingesetzt, ihre unbekannt. wo abwesende Swwcster Anne Kathrine Peter, ver- hdUrathet an Johannes Schnell) er aus, Ma.nzlar, aber enterbt hat. Die in dem Testamente zu Ebben- eingesetzten Kinder vcs verstorbenen Kasper Peter verlangen die Ausfertigung einer Eigenthuins-Urkunve über die ihnen durch das Testament zugesallenen Immobilien, unv wirv deshalb die besagte Anne Kathrine, Peter Johannes Schneiver's Ehefrau, resp. deren etwaige Vertreter oder Rechtsnachfolger, hiermit ausgesordert, sich binnen drei Monaten vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an über die Anerkennung des gedachten Testaments zu erklären, widrigenfalls derselbe für gültig anerkannt und die zum Eintrag der Immobilien in das Mutations-Verzeichniß erforderliche Urkunde ausgestellt werden solle.
Die Erben der verstorbenen Johannes Peter I. Eheleute von Reiskirchen, nämlich: Heinrich Peter von Holzhausen, Anne Kathrine Peter, Johannes Schneiver's Ehefrau von Mainzlar, unbekannt wo abwesend, sowie die drei minderjährigen Kinder des verstorbenen Kasper Peter II. von Reiskirchen, haben die zu deren Nachlass gehörigen Immobilien, Flur I, Nr. 264, VI/145. XX/211. XXI/441. X/314. XVII/18. XVII, 22. IX/209. unv X1X/139. ver- 'äusscrt, können jedoch als Eigcnthumsnach- weis nur die Bescheinigung Grossherzoglichen Ortsgerichts Reiskirchen beibringen, dass sie und resp. die Johannes Peter I. Eheleute dfkse Immobilien über dreißig Jahre lang
' in ungestörtem (Eigenthums-)Besiy gehabt Haden. Es werden deshalb Alle, welche auf das Eigcnlhum Vieser Immobilien Ansprüche erheben zu können glauben, hiermit ausgeforvert, rieses binnen einer Frist von drei Monaten vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an zu thun, widrigenfalls das von ven besagten Erben in Anspruch genommene Eigenthum anerkannt und di? zu dem Eintrag in das Mutatlons-Vcrzeich- niss erforderliche Urkunde ausgestellt werden soll. Giessen, am 23. Januar 1860.
Grossherzogliches Landgericht Giessen.
_________________Ploch.______________■
174) Grossherzogliches Hofgericht der Provinz Oberhessen hat über das Vermögen des Hirschwirths Heinrich Becker zu Giessen den förmlichen Concursprvzess erkannt. Es wcrven desshalb alle Diejenigen, welche Ansprüche an das Vermögen des Crivars zu bilden haben, aufgefordert, solche im Termin
Einwendungen hiergegen innerhalb 4 Wochen a dato bei uns vorzubringen, als sonst, unter Ausschluss hiermit, das erwähnte Arrangement gcrichtsseitig genehmigt werden wirv. Giessen, den 25. Januar 1860.
Grossherzogliches Stadtgericht Giessen.
Muhl, v. Rots mann, f Stavtrichter. Stadtger. - Assessor.
Oeffentliche Aufforderung.
165) Alle, welche rechtliche Ansprüche an ven höchst geringen Nachlaß des am 12. December vorigen Jahres dahier verstorbenen früheren Kreisamtsaehülscn, Adolph Weigand von Petterweil, zu bilden haben, müssen dieselben binnen vier Wochen, bei Meldung der Nichtberücksichtigung, bei unterzeichnetem Gerichte anmelden.
Gießen, ven 24. Januar 1860. .<
Grossherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Dr. A. v. Grolman, Stadtrichter. Stadtger.-Affcssor.
Montag ven 5. März- v. I., Vormittags 9 Uhr, zur Geltung zu bringen, widrigenfalls sie von der Masse ausgeschlossen bleiben.
Gleichzeitig soll in diesem Termin die Güte versucht unv zur Wahl eines Gläubiger-Ausschusses und Massecurators geschritten werden und werken Vie nicht persönlich rrscheinenven Gläubiger den Beschlüssen ver Mehrheit der erscheinenden beitre- tenv erachtet.
Gießen, den 21. Januar 1860
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
, Muhl, Or. v. Schmalkalver, Stadtrichter. Stavtger.-Assessor.
180) Thomas Eßmann von Crum- bach, dessen Vermögen überschuldet.ist, hat sich mit seinen bekannten Gläubigern, zur Abwendung des Concursprazeffcs bei Gericht arrangirt. Es werden hiernach etwaige unbekannte Gläubiger vesselben ausgeforvert,
Besondere Bekanntmachungen.
108) Es ist aus der Registratur des unterzeichneten Lanvgerichts eine Quantität Acten zur Vernichtung ausgeschieden unv die Veräusserung derselben beschlossen worden. Es wird dieses hierdurch mit dem Ansügen öffentlich bekannt gemacht, daß über diese ausgeschiedenen Acten Verzeichnisse ausgestellt sinv, die vahier eingesehen werden können, damit Diejenigen, welche ein wohlbegründetes Interesse dabei zu haben glauben, daß einzelne Acten länger aufbewahrt werden, dieses Interesse dahier wahren können, welches aber binnen 4 Wochen von heute an um sogewisser geschehen muß, als sonst nachher die beschlossene Veräußerung ohne Weiteres vorgcnommen wird.
Giessen s den 14. Januar 1860.
Großherzogliches Landgericht Giessen.
4 , l Ploch.


