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Stadt und de» Kreis Gießen.

1860

Samstag den 2 Juni

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«ch.m, .».« M.U Jahrgang, k« s., WW.

2 fl. - Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtenr. - In Gießen bet der Erpedrtwn (Canzlerberg Lrt. B. Nr. 1)._____________________

Amtlicher T h e i l.

(1351)

zu lassen.

Gießen, den 15. Mai 1860.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. In Verhinderung des Kreisraths :

Wolf,

Kreis - Assessor.______________

An

die Großhermglichen Bürgermeistereien des Rentamts Gießen.

Die Gemeindeeinnehmer, welche jetzt im Besitz der Einnahmsüberweisungen über die aus der 1859r Forst- und Feld-Strafen, erhebung des Rentamts Gießen den Gemeinden zukommenven Antheile sein werden, «suchen nur Sie anzuwelsen, diese Antheile binnen 14 Tagen an den Zahltagen: Dienstags und Samstags und längstens am nächsten Gießener Markttag, Mittwoch den 20. d. Mts., Vormittags, bei uns in Empfang zu nehmen.

Gießen, den'l. Juni 1860. Großherzogliches Rentamt Gießen.

18 M e l ch i o r.

Bekanntmachung.

In dem Landkalender für das Großherzogthum Hessen pro 1860 ist irtthümlicher Weift die Abhaltung eines Vieh- und Krämermarktes zu Gießen am 5. und 6. k. Mts. ausgeschrieben. Dieser Markt Mdet nicht statt, dagegen wird am 3 ^nnr d. ein Vieh- und Krämermarkt zu Lang-Göns abgehalten.

' ^Es wird^dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Feilbieten von Vieh und sonstigen Maaren« auf dem hiesigen Marktplatze an Tagen, für welche kein Markt bewilligt, ungesetzlich ist und den Bestimmungen der Hausir-Vcrorvnung vom 6. November 1846 resp. der Gewerbsteuer-Verordnung vom 16. Juli 1858 unterliegt.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises werden angewiesen, dieses in ihren Gemeinden besonders bekannt machen

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Edictaltadungen.

Oeffentliche Aufforderung.

1412) Johannes Wießner von Königsberg, Sohn des Johann Georg Wteßner und dessen Ehefrau, Anna Margaretha, eine geborne Krauskopf, geboren den 29. Oktober 1769, ist seit langer Zeit abwesend, ohne daß er Nach­richt von seinem Aufenthaltsort gegeben, oder dieser sonst bekannt geworden wäre, und wurde bisher sein jetzt aus 342 fl. 53/2 fr. bestehendes Vermögen curatorisch verwaltet.

Da Johannes Wießner jetzt das neun­zigste Lebensjahr zurückgelegt haben würde, so wird derselbe oder dessen etwaige Leibes­erben hiermit aufgefordert, sogewiß binnen drei Monaten sein Vermögen in Empfang

zu nehmen, widrigenfalls er für verschollen erklärt und den sich legitimirenden Erben der Nachlaß ohne Kaution übergeben wer­den wird. Gleichzeitig werden alle Die­jenigen, welche Ansprüche an den fraglichen Nachlaß bilden zu können glauben, aufge­fordert, solche binnen obiger Frist geltend zu machen, widrigenfalls den sich melden­den und legitimirenden Erben eventuell dem Fiscus der Nachlaß übermittelt werden wird.

Gießen, den 29. Mai 1860.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, vr. v. Schmalkald er, Stavtrichter. Stadtger. - Assessor.

Gläubiger - Au fforderung.

1352) Forderungen aller Art an den Nachlaß der verstorbenen Gerhard Hof-

mann's Wittwe zu Mainzlar und ihres früher verstorbenen Ehemanns sind längstens bis zum 15. Juni d. I. dahier anzumelden, widrigenfalls die sich nicht meldenden Gläu­biger sich der Nichtberücksichtigung ihrer Forderungen bei Feststellung und Verthei- lung des Nachlasses der Gerhard Hofmann'- schen Eheleute zu gewärtigen hätten.

Gießen, den 22. Mai 1860.

Großherzogliches Landgericht Gießen. Ploch, Hellmann, Landrichter. Lanvger.-Assessor.

Besondere Bekanntmachungen.

1405) Hierdurch wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der bisherige Cu° rator des Philipp Weigel und dessen Ehefrau zu Großen-Linden, Großherzog-