, Moräste rc. alten, ausge­bedeutendem werden, der l übertragen, usend fleißige Quellen zu- n des Berg, im Interesse en über den rgen, ist sehr en hat, nach wie Vie des

Liebigs-

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u Gießen,

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sdienst.

Otto Schenck, comolivführers hristion Fried- ! M., gestor-

,d Karl Lorenz und Schuh- lielicher Sahn, i 18. April, alene Herbert, Bürgers und rbert, hinter-- 7 T., gestor-

all, des Bnr- ian Schwall, gestorben den

hsten Woche Lngel.

mnitz, Meyer ldungen.

u. Kaiser ». -gier.-Rath d. ssing, Ingen, jt. Heimann, Hrn. Sind, nd, Suckirsch v. Ilmenau,

Hr. Scherer,

Id v. Kaichen; Hr. Schwarz,

N.

inz. - Bei

Colchester. - , Oberförster

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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einbeimische 1 ff. 36 fr., für Auswärtige, incl. Pvstaufschlags, 2 fl. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

Jlo 33 Mittwoch den 2. Mai 1860.

Polizeitaren

für d e n Kreis Gießen, und zwar:

i)

Fleischtare.

Ochsenfleisch ....... Kuhfleisch ......... Rindfleisch

Kalbfleisch Schweinefleisch Hammelfleisch ........ Schaaffleisch ........ Leberwurst ........ Bratwurst Schwartenmagen ....... Blutwurst . . . . . . ... . . . geräucherter Speck ...... Schinken . . . Dörrfleisch ........

für die Provinzialhauptstadt Giefien:

per Pfund kr

if

Brodtare.

n

u

u

ff

if

1 Wafferwcck

1 Milchbrov .

ordinäres Brov aus gemischtes Brod aus Quint

4i Loth 5 4

n

if

16 13z

11

9 16

13 10

16 20

20 20

30 24

22

Pfund

2'1

per Pfund

If If

If If

II U

If If

Rindsfett . . . . . Nierenfett Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes

Y fbrst-' und | w i

7s Korn-Mehl | v

7s Walzen- und ( b 6

7s Korn-Mehl f fettem)

kr. 20 24 24 28

1

1

kr.

14*

8

16

2) Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Drod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältniß nicht mehr als 1*/, Pfund Zugabe befindlich sein.

Amtlicher Theil.

, - \\

F ---------------------------------------------------

Das

Groß herzogliche Kreisamt Gießen

an

die Grosther^oglichcn Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Bezugnahme auf die sub rubro, die während der Recrutirung verübt werdenden Excesse betreffend, erlassenen früheren «usfchreiben fordern wir Sie auf, die Militärpflichtigen zu bedeuten, daß das Ein- und Ausziehen mit Musik, das Singen und Schreien auf den Straßen und das Herumziehen mit Getränken in der Stadt an den Tagen der Musterung und Loosziehung bei Vermeidung der in den Art. 79 und 216 des Polizeistrafgesctzes angedrohten Strafen verboten sei.

Gießen, den 27. April 1860.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

In Verhinderung des Kreisraths : Pietsch,

- Regierungs - Rath. (1099)