Ihre Hoheit die . Maffow u. Frl. u. Hr. Hoffinunn, !den; Hrn. Kauft, i v. Nicklausburg, eburg, Ferber u. rchberg, Jäger v. >, Leisner, König, lifc; Hr. Fenster, t; Frl. Schwebe
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Anzeigeblstt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 ft., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 2 ft. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
.HZ, 70. Samstag den 1. September 1860.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Für die nach Beschluß des Ausschusses des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen in diesem Jahr zu Friedberg stattfindende landwirthschastliche Preisvertheilung ist Dienstag den 4 September bestimmt worben.
Laubach, den 21. August 1860.
Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhcsscn:
Otto, Graf zu Solms-Laubach.
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Schwimmlehrer.
ung,
irtoffeln.
Verkauft
Mittelpreis vom Malter
Mltr.
Pf.^ft.!kr.
200I--
2001 —
2001-
200 2 20
Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
2075) Der im Landkalender auf den 18. und 19. September angezeigte Gießener Jahrmarkt ist wegen der israelitischen Feiertage auf den 11. nnd 12. September d I. verlegt^ worden, wovon wir das handelstreibende Publikum hiermit benachrichtigen. Gießen, den 28. August 1860.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. ______________D. Ebel._____________ Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt. 1970) Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänder m den Monaten Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 1860 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom 16. August bis zum 15. September d. I. dieselben einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 22. October d. I. stattfinret.
Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation, noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder ersi im Versteigerungstermin gegen baare Zahlung cinlösen können.
Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden.
Die Herren Bürgermeister des Kreisamtsbezirks werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden baldigst bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 11. August 1860.
Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.
Forststrafen-Erhebung bei dem Rentamt Gießen.
2087) Die Forststrafen p»,n 3. Quartal l. I. können vom 1. bis 15. k. Mts. an den Zahltagen: Dienstags und Samstags, ohne Kosten bezahlt werden.
Gießen, den 27. August 1860. Grvßherzogliches Rentamt Gießen.
Melchior.
Edictalladung.
2107) Die Wittwc des Johannes Räuber, Friedrichs Sohn, II., zu Waldgirmes , beabsichtigt, ihre Güter unter ihre Kinder zu vcrthcilen, kann' jedoch über untenstehende, in der Gemarkung Waldgirmes gelegenen Grundstücke, wiewohl sie im Grundbuche bereits auf dem Namen ihres Ehemannes stehen, keinen genügenden Eigenthumsnachwcis liefern:
,6%o IW, 56 Klftr.; °-/„ 1/11, 55 Klftr.; 163O/17 VII/444, 22 Klftr.; 118%s X/252, 86 Klftr.; 198,/g XIII/493, 49 Klftr.; 209%2 XV/507, 48 Klftr.; 87% VII/832, 68 Klftr.; I98'/g XIII/492, 49 Klftr.; 33°/12 XIV/16, 66 Klftr.; 585/I3 XVI/88, 69 Klftr.
Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an diese Immobilien zu bilden glauben, hiermit aufgefordert, solche soge- wiß binnen 4 Wochen, vom Tage des ersten Erscheinens in den öffentlichen Blättern, dahier geltend zu machen und zu begründen, als sonst der Eigenthumsnachweis für hergestellt erachtet und der Eintrag ins Muta- tionsverzeichniß verfügt werden wird.
Sodann ist das in der Gemarkung Waldgirmes gelegene Grundstück 67yi7 XV/70, 79 Klftr., zur Vertheilung gekommen, welches noch auf dem Namen des schon längere Zeit ohne Leibeserben verstorbenen Jacob Fei- ling, Johannes Sohn, zu Waldgirmes steht und das die Rauber'schen Eheleute von Letzterem gekauft und bezahlt haben wollen. Auf Antrag der Käuferin werden daher alle Diejenigen, welche an dieses Grundstück Rechte zu haben vermeinen, ebenfalls auf- geforvert, binnen obiger Frist dieselben geltend zu machen, als sonst das gedachte Grundstück vom Namen des Jacob Feiling auf denjenigen des Johannes Räuber übertragen werden wird.
Gießen, den 28. August 1860.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Dr. v. Schmalkaldcr, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
Versteigerungen. Grummetgras-Versteigerung bei dem Großherzoglichen Rentamt Gießen.
2108) Das Grummetgras von den Großherzoglichen Domanialwiesen wird versteigert :
1) Freitag den 7. k. Mts., Morgens 9 Uhr, in dem Gemeindehaus zu Watzenborn von 154 Morgen in den Gemarkungen Herrn- wald, Leihgestern, Schiffenberg u. Watzenborn.
2) Montag den 10. k. Mts., Morgens 10 Uhr, in dem Gemeindehaus zu Königsberg von 79 Morgen der Hof-, Bleidenbcrg-, Mai-


