I
tue Quartal: evcm Gebil- : ine achtbare rennten der tc Börsenbe-
tbaicrn, dm i Raum mit
Hern aus der »eines wer> un 8 Tagen
>9.
tmann, iothekar.
N.
al liegen btt Buseck gegen . zum Aus-
ärz 1859.
ter: Rau.
:n gerichtliche heres bei der
oege, Dietz ». eine v. (Srefell, v. Frankfurt.
; Hr. Wendel, yneider, Satti. Dernbach. Göbel, Müller Huber, Fabrik.
HandelSm. ».
Fr. Kratz v. d. cker v. Nidda;
8eschäftSl. Rack Bürgermstr. v. i Schäfer, Bäck. I
; Hr. Thomas,
N.
Bodenheim. -
löffeln.
2
Mittelpreti vom Malter
K
200
200
200
200
L
i
kr.
»1
22
> erruft
iitr?
12
11 j
für die
Sta-t und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. —z Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 kr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 st. 53 kr. __Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die
gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
2A. Samstag den 26. März
Gerichtliche uniy Privat BekauNtmachungen.
Edictalladungen.
265) Johann Ludwig Henkel, geboren den 28. September 1783 zu Her- mannstein, Sohn des dort verstorbenen Ortsbürgers Ludwig Henkel und dessen Ehefrau Anna Maria, geborene Wagner von da, hat sich vor etwa 50 Jahren aus seiner Hcimath entfernt, ohne je wieder Etwas von sich hören zu lassen. Derselbe hat nun einiges Grundvermögen zurückgelasseii, dessen Theiiung Vie nächsten Anverwandten im Orte bei'Gericht beantragt haben. Es werden daher hiermit besagter Jo-Hann Ludwig Henkel, oder dessen nächste Leibeserben, sowie alle Diejenigen, welche glauben, an dessen zurückgelassenes Vermögen rechtliche Ansprüche erheben zu können, öffentlich aufgefordert, sogcwiß sich binnen 60 Tagen, vom Tage des ersten Erscheiüens dieser Aufforderung in öffentlichen Blättern an gerechnet, bei unterzeichnetem Gerichte zu melden, als sonst der erstere für verschollen üny todt erklärt und dessen zurückgelassenes Vermögen, 'unter stillschweigendem Ausschluß aller derer, die sich nicht gemeldet haben, an diejenigen Verwandten des Verschollenen, welche sich rechtzeitig anmeldeten, den Gesetzen nach vertheilt, auch ihnen zum Eigenthum zugeschrieben werden wird.
Gießen, am 29. Januar 1859. Großherzogliches Stadtgericht Gießen. . Muhl, Dr. A. v. Grol m a n, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
302) Das von einigen Gläubigern des verstorbenen Johann Jost Wagner dahier unterm 6. Deeember v. I. abgeschlossene Arrangement hat die Genehmigung sämmt- licher Gläubiger nicht erhalten und ist deß- halb von Großherzoglichem Hofgericht der Provinz Oberhessen der förmliche Coneurs- prozeß über die Hinterlassenschaft des Johann Jost Wagner erkannt worden- Demgemäß werden alle Diejenigen, welche Ansprüche
an den Nachlaß zu bilden haben, aufgefordert, solche im Termin
Donnerstag den 31. März d. I., Vormittags 9 Uhr, dahier geltend zu machen und etwaige Vorzugsrechte anzuzeigen, widrigensälls sie von der Masse ausgeschlossen werden.
Gleichzeitig soll im vorgenannten Termin die Güte versucht werden, im Falle der Erfolglosigkeit aber ein Masseeurator und Gläudigerausschuß erwählt werden, und werden in beiden Schiebungen die nicht persönlich erscheinenden Gläubiger als den Beschlüssen der Mehrheit beitretend erachtet.
Gießen, den 7. Februar 1859.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Dr. v. Schmalkalder, Stadirichter. Siadtger.-Assessor.
Besondere Bekanntmachung.
Aufforderung au die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihaustalt.
427) Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leibanstalt, deren Pfänder in den Monaten Juni, Juli, August, September, Oktober, November und Deeember 1858 verfallen sind, werden äufgefordert, in dem Zeitraum vom 5. März bis 16. April d. I. dieselben einzulösen oder zu prvlongiren, als sonst deren Versteigerung am 23. Mai d. I. stattfindet. Bemerkt wird hierbei, daß jeden Tag, mit Ausnahme des Mittwochs und Freitags, prolongirt werden kann.
Nach Ablauf obigen Termins kann weder Einlösung- Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden; die Säumigen haben es sich daher selbst beizumesscn, wenn sie ihre Pfänder erst im Versteigerungs-Termin gegen Kaare Zahlung einlösen können.
Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden.
Die Herren Bürgermeister des Kreisamts
bezirks werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen, am 4. März 1859.
Die Pfandharrsverwaltung.
Bieler. Pfeil.
Versteigerungen.
Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde.
584) Montag den 28. März 1859,
Vormittags 9 Uhr anfangend, soll in dem Gießener Stadtwalde, Schutzbezirk Fernewald, nachverzeichnetes Holz öffentlich versteigert werden, als:
10’4 Stecken Eichen-Prügelholz,
6'/- ,/ „ Stockholz,
375 Wellen „ Neisholz,
26'4 Stecken Kiefern-Scheidholz,
131 „ „ Prügelholz,
102 „ „ Stockholz,
8750 Wellen Nadel-Reisholz,
2600 Dorn-Wellen,
68 Nadel-Stämme mit 1011 Cubikf.,
98 Eichen-Stangen „ 256 „
1327 Nadel- „ „ 3206 „
Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist Kis 1. September d.J. gestatte).
Die Zusammenkunft ist auf der Licher Chaussee, oberhalb des Lumpenmannsbrunnens.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht- Vorstehendes veröffentlichen zu lassen.
Gießen, den 21. März 1859.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
D. Ebel.
611) Montag den 4. April, Nachmittags 2 Uhr,
sollen auf dem hiesigen Rathhause die den Erben des Heinrich Hellmolv I. gehörenden Immobilien erbvertheilungshalber an den Meistbietenden versteigert werden, als:


