Art. 3 bestimmt worden, daß in den letzten sechs Monaten des Jahres 1859 ein außerordentlicher Zuschlag zu den dirccten Steirern im Betrage von 25 Procent der nach dem Finanzgesetz vom 24. October 1857 für die gedachten sechs Monate zu zahlenden direkten Steuern, einschließlich der Beiträge zu den -Staatsstraßen- und Provinzialstraßenbaukosten, erhoben werden soll.
In Gemäßheit dieser gesetzlichen Bestimmung hat jeder zu den directen Steuern Beitragspflichtige in jedem der letzten sechs Monate des laufenden Jahres, also vom kommenden Monat Juli an, außer rem bis dahin nach dem Steuerausschlag pro 1859 von ihm zu entrichtenden monatlichen Betrag weiter ein Vicrtheil dieses Betrags zu entrichten.
Besondere Steuerzettel zur Anforderung dieses von den Steuerpflichtigen leicht zu berechnenden Steucrzuschlags werden nicht ausgegeben. Im Uebrigen gelten hinsichtlich dessen Zahlung und Beitreibung dieselben Vorschriften, wie für die gewöhnlichen dirccten Steuern.
Darmstadt, den 21. Juni 1859.
Groß herzoglich es Ministerium der Finanzen.
___________________________________________________________F- von Scheuek.____________’__Meisenzahl.
Hauptversammlung
des landwirthschaftlichen Vereins von Oberbessen.
Die diesjährige Hauptversammlung des landwirthschaftlichen Vereins von Oberheffen wird
Montag am 11. Juli
bei Frau Wittwe Seum in Salzhausen, Vormittags 10 Uhr, eröffnet werden und lade ich hierzu die Mitglieder des Vereins und Freunde der Landwirthschaft freundlichst ein. Diejenigen Mitglieder, welche in der Versammlung Vorschläge zu machen und mündliche Vorträge zu halten beabsichtigen, wollen vor dem Anfänge der Versammlung dem Präsidenten darüber eine Anzeige machen.
Schriftliche Mittheilungen, welche ein Mitgliev zur Kenntniß der Versammlung zu bringen wünscht, sind wenigstens einige Tage vorher an den Präsidenten einzusenden.
Nachstehend werden die zur Verhandlung kommenden Gegenstände bemerkt:
1) Ist die Errichtung einer landwirthschaftlich - chemischen Versuchsstation in der Provinz Oberhessen räthlich, und möchte etwa die Provinzial-Hauptstadt Gießen als Sitz der Landesuniversität der dazu geeignete Ort sein. P. N. Man erlaubt sich dabei auf die Ansprache des Herrn Dr. Hofsacker, Lehrer ver Landwirthschaft an der höheren Gcwerbschule zu Darmstadt, zu verweisen. Abgedruckt in Nr. 48 und 49 der Zeitschrift für die landw. Vereine des Großherzogthums Hessen vom vorigen Jahr 51858) pag. 449 bis 470.
2) Ist es nicht an der Zeit, an Gründung von Hülfskassen für ländliche Arbeiter zu denken, um denselben bei eintretender Altersschwäche, Krankheit oder Gebrechlichkeit die so nöthigc Unterstützung zu sichern?
3) Hat seit der Erlassung des Gesetzes vom 24. December 1857 (publicht im Regierungsblatt Nr. 2 vom Jahr 1858), die Zusammenlegung der Grundstücke rc. betreffend, diese Zusammenlegung Fortschritte gemacht, an welchen Orten und in welcher Ausdehnung?
4) Was bat der landw. Verein von Oberhessen fernerhin zur Belebung seiner Wirksamkeit zu thun, worauf soll er sich in dieser Hinsicht beschränken, und was soll er den Bezirksvereinen überlassen?
5) Ist es räthlich, daß der Verein Wanderprämicn aussetze, etwa an gereifte Schüler landwirthschaftlicher Schulen, und zwar Hauptprämien zur Bereisung des Auslandes, und geringere Prämien zur Bereisung des Inlandes?
6) Sollte man nicht auf Einrichtung von Fohlentummelplätzn in den Pferde haltenden Orten der Provinz, insbesondere der Wetterau, hinwirken?
Laubach, am 16. Juni 1859. Der Präsident des lanvw. Vereins von Oberhesscn:
Otto, Graf zu Solms-Laubach.
A n s s ch n ß s r h u n g
des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen.
Der auf Montag den 11. Juli anberaumten Hauptversammlung des landw. Vereins von Oberhessen (siehe vorstehende Bekanntmachung) wirv eine Ausschußsitzung vorausgehen und werden die Mitglieder auf eine Stunde früher statt besonderer Schreiben hiermit eingcladen.
Laubach, am 16. Juni 1859. Der Präsivent des landw. Vereins von Oberhessen:
O 11 o , Graf zu Solms-Laubach.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
1369) Die
Quittungen über Waisenverpflegungs- kosten
sind vor Ablauf dieses Monats hier auszustellen unv zu unterzeichnen, wenn die Pfleger nicht wollen, daß ihnen die Gelber auf ihre Kosten zugesanrt werden.
Gießen, am 21. Juni 1859.
Großherzoglichc Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.
Die Zurückzahlung von Passivkapitalien der Stadt Gießen betreffend.
1337) Durch die, nach ven Bestimmungen des Schulbentilgungsplans der Stadt Gießen vorgenommene Berloosung sind die nachverzeichneten Schuldverschreibungen auf Inhaber zur Tilgung bestimmt worden:
I. Von dem Anlehen zu 3*/2 pCt.:
Lit. Ä. 119 und 154 zu 1000 fl.......... 2000 fl.
„ B. 54. 126. 240 zu 500 fl.......... 1500 „
„ C. 16. 78. 79. 120. 139 245. 262 zu 100 fl. . . . 700 „
„ O. 11. 18. 40. 57 zu 50 fl.......... 200 „
II. Von dem Anlehen zu 4 pCt.: Lit. 0. 2. 15. 17. 38 zu 100 fl.......... 400 fl.
Zusammen . . 4800 fl.
Es fügen jn S 1859^ in hinaus, n
Gieß
V
Heuc 1374) 9 wird das > der Obers Kredit bis Morgens 1 aus der S
Gießen, Großherzvi
H v 1376) M wird im $ Mach, A Abtheilung Werk- um versteigert, der Verkar zu Trais
Marbur Kurfürstlic
H eu 1384) gen Genie Mi in einzeln werden, sog. Kuhl
Jnheid Großherz
1377) ■:
werden Geschirrh Steingut schirr, S bietend c
1378 versteige.
der Ans haben b Gieß
138C ist eine (6 Str kaufen, erfahre


