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Bremen, von itofer,

m Anhänge Diese Schrift inen Absatz en erfahren, rtrefflichkeit. Preis von ogen zu er» lniversitätS- Gieße».

rnbet v. Bre- Frankfvrt. aub, Fuhrm.

eschäftsl. F-tze ! rf u. Anders

Bei Hrn. Bei Hrn.

b. Rühl: Fr. ir. Rübfamen, lylinS v. Nie- j haffenburg. Dixt. v. Mar- ir. Fr. KreiS- Frl. Mann v. aubach u. FrI.

g : Frl. Löber * 1 Sri. Stammler mchenburg. Darmstadt. bad).

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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Samstag den 20. Augnit

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Amtlicher T h e i l.

Setteffeid: Die Verstellung von Militärpferdeu zu !-and«itthen it. des Großh-rzogchums

' ff üfAiieüuna Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs sollen alsbald mehrere Hunderte von Mtlltar-

Zufvlge Allerhöchster Entschließung Deiner ^8 t in maeae unt) Benutzung gegeben werden. Indem wer

Zug. und Reitpferden bei solevenmand-schen La w th , P vaß Anmllvungen der Landwirthe re. zu dem fraglichen Zwecke dies hiermit zur öffentlichen Kenntlich bringen, ° » 8 $ entgwn genOmmcn werden. Wir fugen hierbei

von den Großherzogllchen Burgermechireien mertrant werden, demnächst eine Empfangsbescheinigung auszustellen

n°ch nn, vap diejenigen Landwirthe re , t£n Landwirthen w. Militärpferde in Pflege und Benugung

L i.° S'°i7-.,-»««-» »»«-- «» »-> b-i **»«

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Pietsch,

Regierungs - Rath. _____________________________________

Die Großherzoglichen aus Nr. 21 : aus Nr. 25 : aus Nr. 28 : aus Nr. 29 :

Bekanntmachung.

Bürgermeister haben aus den Regierungsblättern zu publieiren:

Instruction für Vie Großherzoglichen Landgerichte, das Hypothekenwesen betreffend;

Jnstruetion für die Großherzoglichen Ortsgerichte, Vas Hypothekenwesen betreffend;

Bekanntmachung, die Eröffnung der Jagd betreffend;

Bekanntmachung, Vie Ausfubr von Schießpulver, Schlachtvieh unv Hafer betreffend.

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Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.

6. August bis zum 17. September dieselben einzulösen over zu prolongiren, als sonst! deren Versteigerung am 24. Oetober d. I.

Gießen, am 1. August 1859.

Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.

34i>haiuthn^ri*intn i die Säumigen haben es sich daher selbst WllHlöm DeUttNNUNilchUNg. beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst im Aufforderung an die Schuldner der ; Versteigerungstcrmin gegen baare Zahlung hiesigen Pfand- und Leihanstalt. ! einlösen können.

1647) Die Schuldner der hiesigen Pfand- Pfander aus . wo cnen ff ss und Leihanstalt, deren Pfänder in von Mona- un^na -mg lost ^ . ÄrejgQmtg,

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werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom ' Gemeinden beginn ma , z ff

stattfindet.

Hierbei wird bemerkt, daß jeden Tag, mit Ausnahme des Mittwochs und Freitags, prolongirt werden kann.

Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeit­raums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen teerten;

Edictalladung.

1652) Nachdem Großherzogliches Hof­gericht der Provinz Oberhessen über den Nachlaß des Aron Kuder zu Heuchelheim den förmlichen Coneursprozeß erkannt hat,

werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an die Masse bilden wollen, aufgeforvert, solche im Termin

Montag den 12. September d. I., Vormittags 9 Uhr, anzumelven, zu begründen und etwaige Vorzugsrechte geltend zu machen, tvivrigen- falls sie ohne weiteres Präelusivdeeret von der Masse ausgeschlossen werden. Zu gleicher Zeit soll in gedachtem Termin die Güte versucht werden und werden eintretenden Falles die nicht erscheinenden Gläubiger als den Beschlüssen der Mehrheit beitretend an­gesehen.

Gießen, am 26. Juli 1859.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. v. Schmalkalder, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.