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Hufschmiede,
Kaminfeger,
Kunsthandlungen,
Leih- unv Lese-Bibliotheken,
Leihen auf Pfänder,
Mäkler mit Getreide, Hülsenfrüchten und Kartoffeln,
Mäkler nach Maßgabe der Verordnung vom 15. September 1846,
Pulver. (Schieß-Pulver) Handel,
Ratten- und Mäuse- Vertilger,
Schiffer für Ueberfahrten,
Schifffahrtsbetrieb auf dem Rhein, Main und Neckar,
Steindruckereien,
Steuermanns - Gewerbe,
§. 2. Derjenige, welcher zum Betriebe eines Gewerbes bedarf (§. 1), muß sich dcßhalb, wenn er nicht vorzicht, sich an meisterei des Orts, wo er sein Patent zu nehmen hat (Artikel 3
Die Bürgermeisterei ist verpflichtet, darüber ein Protokoll i ihr zunächst vorgesetzte Behörde zur Entscheidung oder Weiterbefö
§. 3. Zu der Verfügung, durch welche die polizeiliche Erle ein anderer Ausfertigungs-Stempel ausdrücklich vorgeschrieben ist Zwanzig Kreuzern, in der Provinz Rheinhessen von Ein und zw
§. 4. Bei zünftigen Gewerben gilt das ausgefertigte Me die ertheilte Erlaubniß der höheren Administrativ-Bchörve zum E
Verlegt der zünftige Gewerbtreibende seinen Wohnort an so ist eine neue Aufnahme in die Zunft an letzterem Orte erforvi
§. 5. Hinsichtlich des Gewerbsbetriebs der Ausländer gelt vom 16. Juli l. I., die gleichförmige Besteuerung der Gewerbe die Gewerbsteuer betreffend.
§. 6. Gegenwärtige Verordnung tritt vom 1. Januar 18
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrüc Darmstadt, den 5. December 1858.
(L. S. ) LUD
Versicherungs - Unternehmungen,
Vieh-Verschneider,
Wasenmeister,
Wasserfracht. Bestätter,
Wirthschaften aller Art,
Zünftige Gewerbe,
Gewerbsanlagen, auch Anlagen von Magazinen re., welche für die Nachbarschaft gefahrvoll sind oder einen ungesunden oder lästigen Geruch verbreiten,
Errichtung von Mühl-Werken oder sonstige Gewerbsanlagen in oder an Flüssen oder Bächen,
Errichtung von Eisenhämmern,
Errichtung von Pulvermühlen,
Errichtung von Schmelzhütten.
einer vorgängigen Erlaubniß der höheren Administrativ-Behörde die betreffende höhere Behörde direct zu wenden, bei der Bürger- der Verordnung vom 16. Juli d. I.), melden.
inentgeltlich aufzunehmen und dieses Protokoll mit Bericht an die rderung einzusenden.
lubniß (§. 1) ertheilt wird, ist, insoferne nicht in gewissen Fällen , ein solcher in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen von anzig Kreuzern zu verwenden.
ister-Dekret als Urkunde für die Aufnahme in die Zunft und für lewerbsbetrieb.
einen andern Ort, in welchem das Gewerbe ebenfalls zünftig ist, wlich.
en die Bestimmungen der Artikel 26, 27 und 28 der Verordnung betreffend, und des §. 29 der Verordnung vom 17. Juli 1. I.,
59 an in Kraft.
Eten Großherzoglichen Siegels.
Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachung.
93) Die Schulgelder aus den städtischen Schulen und der Realschule vom IV. Quartal 1858 können in den ersten acht Tagen noch ohne Kosten bezahlt werden.
Gießen, am 17. Januar 1859. Der Stadt-Emnehmer:
Enders.
Versteigerungen.
Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde.
87) Montag den 24. Januar 1859, von Morgens 9 Uhr an,
soll in dem hiesigen Stadtwalde, Distrie- ten Annaberg und Faulerbaden, nachver- zeichnetes Holz öffentlich versteigert werden, nämlich:
18 Stecken Buchen-Scheivholz,
41 „ „ Prügelholz,
66’4 „ „ Stockholz,
3000 AWllen „ Reisholz,
16 Stecken Eichen-Scheidholz,
39’/4 „ „ Prügelholz,
25'4 „ „ Stockholz,
1150 Wellen „ Reisholz,
3’4 Stecken Nadel-Prügelholz,
46’4 „ „ Stockholz,
3175 Wellen „ Reisholz,
400 Wellen Aspen- und Erlen-Reisholz,
75 Dorn-Wellen,
43 Eichen-Stämme mit 700 Cubikfuß,
3 Buchen- „ „ 225 „
186 Nadel- „ „ 3440 „
457 „ Stangen „ 1387 „
14 Buchen- „ „ H „
1 Birken-Stange „ 4 „
Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 24. Juni 1859 gestattet.
Die Zusammenkunft ist am Lumpenmannsbrunnen.
Gießen, am 17. Januar 1859.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
D. Ebel.
Wenigstnehmenden, unter den vor der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen , öffentlich in Aeeord gegeben werden.
Wieseck, am 16. Januar 1859.
Großherzogliche Bürgermeisterei Wieseck. Aubel, Beigeordneter.
Holzversteigeruug in der Fürstlichen Oberförsterei Lich.
86) Künftigen Freitag, den 21, d. Mts., Morgens 9 Uhr,
soll in den Distrieten Brunnenwald, Schwarzwald, Höler und Konzebühl, zunächst der Gießener Straße, nachstehendes Holz »ersteigert werden, als:
23 Stecken Buchen-Scheidholz,
106 „ „ Stammprügelholz,
43 „ „ Stockholz,
5325 Wellen „ Reisholz und
84) Samstag den 22. d. Akts., Nachmittags 2 Uhr,
soll auf unterzeichneter Bürgermeisterei das Graben und Ausmauern eines neuen Brunnens für die Gemeinde Wieseck an den
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