10) Alles Angebracht werdende Schlachtvieh für Einwohner der Stadt.
11) Alles auf die Gießener Viehmätkte zum Verkauf gebrachte nicht bespannte Vieh und die mit Frucht-, Mehl-oder Kartoffel- vorräthen für die Gießener Fruchtmärkte beladenen Thiere oder Fuhrwerke, beides so lange der jetzige Taris über Standgeld und Wieggeld bestehen bleibt.
12) Alles Fuhrwerk, welches beim Einpassiren Pflastergeld entrichtet hat, ist beim Durch- oder Auspassiren davon befreit, sobald es an demselben Tage durch- oder auspassirt, an dem es einpassirt ist, einerlei rb leer oder beladen.
Auswärtige Fuhrleute, wenn sie für Einwohner der Stadt um Lohn fahren, deßgleichen Auswärtige, welche mit einem belasteten Thiere mehr als einmal des Tags in die Stadt kommen, haben das Pflastergelv nur einmal täglich zu zahlen.
§. 3. Das Pflastergelv wird an den vier Stadtthoren von den Thorschreibern erhoben, und müssen die Pflichtigen am ersten Thore, an welchem sie ein- oder vorbeipassiren, das Pflastergeld bezahlen, wogegen sie einen der Bezahlung entsprechenden Schein erhalten.
§. 4. Der Pflastergeldpflichtige ist schuldig, den gelösten Schein dem Thorschreiber beim Durch- und Auspassiren, sowie an jedem anderen Orte der <stadt dem Octroiausseher und den übrigen städtischen Angestellten, aus Verlangen vorzuzeigen.
§. 5. Kontraventionen bei Tage werden mit dem Zehnfachen, und zur Nachtzeit — eine Stunde nach Sonnenuntergang anfangend und eine Stunde vor Sonnenaufgang aushörend — mit dem Zwanzigfachen des unterschlagenen Pflastergelds bestraft.
§. 6. Die Aburtheilung über die vorfallenden Kontraventionen ist, wenn der Angeschuldig'tc sich nicht freiwillig unterwirft, mit Vorbehalt der gesetzlichen Rechtsmittel, dem Großherzoglichen Stadtgerichte Gießen übertragen.
§. 7. Erklärt jedoch der Kontravenient bei Großherzoglicher Bürgermeisterei, die verwirkte Strafe entrichten zu wollen, dann wird von der gerichtlichen Verfolgung abgesehen und die Strafe an den hierzu bestellten Rechner bezahlt.
§. 8. Von ven eingehenden Strafen fällt die Hälfte dem Angeber zu. Die andere Hälfte fließt in die Großherzogliche Staatskasse.
§. 9. Dem Stavtvorstande bleibt es überlassen, in den Schranken der Bestimmungen der Gemeindeordnung die ihm zur Sicherung des Einkommens nöthig scheinenden Maßregeln zu treffen, eine zweckmäßige Controle anzuordnen, und die Thorschreiber, sowie ven Aufseher, v..., Instructionen zu versehen.
Darmstavt, am 15. Mui 1859.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. D a l w i g k. Knorr.
Pflasteegeldtarif für -re Stadt Gietzen.
1) Von einem an beladenem Fuhrwerk angespannten, sowie von ei..em belasteten oder gerittenen Pferde 2 fr.
2) Von einem Ochsen, einer Kuh, einem Rinde oder Esel, belastet oder an beladenem Fuhwerk gespannt 1 „
3) Von allem leer gehenden pflastergeldpflichtigen Fuhrwerke und nicht belastetem Vieh die Hälfte vorstehender Ansätze.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Versteigerungen.
995) Dienstag ven 21. Juni, Nachmittags 2 Uhr,
soll auf dahiestgem Rathhause die Hofraithe ves Heinrich Schneider I., unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, nochmals öffentlich meistbietend versteigert werden, als: Flur Nr. □Jtlflr.
V599 34 Hofraithe auf dem Neuen
weg, an Fr. Lehrmund,
7soo 49 Grabgarten daselbst, 1. Klaffe. Gießen, den 4. Mai 1859.
Großherzogliches Ortsgericht Gießen. D. Ebel.
Heugras-Versteigerung bei dem Großherzoglichen Rentamt Gießen.
1204) Das Heugras von ven Großherzoglichen Domanialwiesen wirv versteigert:
1) Mittwoch ven 15. d. Mts., Morgens 9 Uhr, in dem Gemeindehaus zu Watzenborn, von 154 Morgen in ven Gemarkungen Herrnwalv, Leihgestern, Schiffenberg unv Watzenborn.
2) Donnerstag ven 16. d. Mts., a. Morgens 8 Uhr, bei Wirth Schiesser zu Wieseck, von 127 Morgen in der Gemarkung Wieseck, b. Nachmittags 3 Uhr,
in dem Gasthaus zum Pfau bei Gießen, von 141 Morgen der Wald -, Burg-,
Ochsen- und Weidenstrauch - Wiesen in der Gemarkung Gießen.
3) Freitag den 17. v. Mts., a. Morgens 8 Uhr, bei Wirth Wagenbach zu Aiten-Buseck, von 22 Morgen in der Gemarkung Aiten-Buseck, b. Vormittags 11 Uhr, bei Wirth Walther zu Daubringcn, von 25 Morgen Ver Sorauwiese in der Gemarkung Staufenberg.
4) Montag den 20. d. Mts., Morgens 9 Uhr, in dem Gemeindehaus zu Königsberg, von 57 Morgen der Hof-, Bleidenberg-, Maiborn-, Diinstbergsgrund-Wiesen in der Gemarkung Königsberg.
Gießen, den 3. Juni 1859.
Großherzogliches Rentamt Gießen. Melchior.
Versteigerung von Straßenarbeiten.
1225) Die Handarbeiten zur Unterhaltung der Staatsstraßen im Baubezirk Gießen für 1859/60 sollen an nachbenannten Tagen und Orten an die Wenigstnehmenden versteigert werden, und zwar:
I. Freitag den 10. Juni, Morgens 9 Uhr, zu Kleinlinden in dem Hause des Wirth Rinn, für die Straße von Gießen gegen Butzbach, für Vie Straße von KleinUnben bis zur König!. Preuß. Grenze, für die Straße von Gießen gegen Reiskirchen bis
■ zur Abtheilungsnummer 21 und für die Straße von Gießen gegen Rodheim bis zur Abtheilungsnummer 16.
II. Samstag ven 11. Juni, Morgens 10 Uhr, zu Lollar in dem Gasthaus zur Krone, für Vie Straße von Gießen bis zur kurhess. Grenze.
III. Mittwoch den 15. Juni, Morgens 10 Uhr, i zu Rodheim in dem Hause des Wirth Carl Schlierbach, für die Straße von Gießen nach Gladenbach, und zwar von Abthei- lungsnummer 16 bis zur König!. Preuß. ' Grenze, jenseits Frankenbach.
IV. Freitag ven 17. Juni, Morgens 9 Uhr, zu Lich, im Gasthaus zum Engel, für die Straße von Gießen über Lich gegen Hungen unv vom Hessenbrücker Hammer über Lich gegen Butzbach.
Die resp. Großherzoglichen Bürgermeistereien werven ersucht, tiefe Versteigerung im Interesse ihrer Gemeinden besonders bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 3. Juni 1859. Großherzogliches Kreisbauamt Gießen.
Holzapfel.___
Arbeitsversteigerung zu Gröningen.
1205) Dienstag den 7. Juni, Vormittags 10 Ubr, .
sollen auf der unterzeichneten Bürgermeisterei


