Ausgabe 
3.12.1859
 
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welche nicht erscheinen, oder nicht mit genü­genden Vollmachten vertreten sind, werden überall den Beschlüssen der Mehrheit bei­

kauf von Tafclsalz der Bestrafung nach der Salzregie-Verordnung vom 22. März 1824 unterliegen.

pflichtend angesehen.

Endlich wird der unbekannt wo? ab­wesende Georg Paal II. von Nonnenroth zur Anerkennung des status activorum ct passivorum und Wahrung feiner Rechte mit dem Bemerken geladen, daß, wenn er nicht in obigem Termine erscheinen sollte, der status von seiner Seite für richtig an- genommen, er mit Einwendungen dagegen ausgeschlossen und weiter unterstellt wird, daß er die Wahrung seiner Rechte in rubri- cirtem Debitwesen dem ihm von Gerichts­wegen beigegebenen Eurator, Georg Koch I. von Nonnenroth, unter Verzichtleistung auf Einwendungen gegen diesen, überlassen wolle.

Hungen, am 13. November 1859.

Großherzogliches Landgericht Hungen. H e n s l e r.

Besondere Bekirnntinachungen.

2596) Die in den Art. 16 und 20 des Gesetzes vom 22. März 1852 vorgeschrie­bene Äusloosung der Haupt- und Ergänzungs- Geschworenen für die Assisen der Provinz Oberhessen im I. Quartal 1860 soll

Freita g den 9. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, in öffentlicher Sitzung Großherzoglichcn Hof­gerichts in dem Hofgerichts-Kanzlei-Gebäude vorgenommcn werden.

Gießen, am 1. December 1859.

Der Präsident Großherzoglichen Hofgerichts der Provinz Oberhessen:

Dr. Klipstein.

_______________vdt. Buff.

Forst- und Foldstrafen-Erhebung bei dem Rentamt Gießen.

2592) Die Forststrafen vom 4. Quartal und die Feldstrafen von der 5. Periode l. I. können vom 1. bis 15. k. Mts. an den Zahltagen: Dienstags und Samstags, ohne Kosten bezahlt werden.

Gießen, den 29. November 1859.

Großherzogliches Rentamt Gießen. Melchior.

2591) Dem Philipp Oppermann in der Neustadt dahier ist der alleinige Ver­kauf des Taselsalzes übertragen worden, und kann solches von demselben zum eigenen Verbrauch, und zwar das Pfund (den ein­fachen Papierumschlag mitgewogen) zu 6 kr. bezogen werden.

Demselben ist zugleich der Verkauf des Tafelsalzes in Quantitäten unter 10 Pfund nach andern Orten ter Provinz Oberbessen an solche Personen gestattet, welche dasselbe nicht weiter verkaufen und muß jede Sen­dung außerhalb Gießen mit einem vom Verkäufer unentgeltlich auszustellenden Be­gleitschein versehen sein.

Gleichzeitig wird hierbei bemerkt, daß Einschwärzungen und jeder anderweite Ver­

Gießen, am 1. December 1859.

Großherzogliche Salzregie-Jnspection Oberhessen.

____________________Dietz.______________

2550) Die Zinsen von den bei der hiesigen Spar - und Leihkasse angelegten Kapitalien |ür das Jahr 1859 sollen:

Samstag den

3.

December,

Dienstag

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6.

//

Mittwoch

//

7.

ff

Samstag

//

10.

ff

Dienstag

ff

13.

ff

Mittwoch

h

14.

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Samstag

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17.

ff

Dienstag

ff

20.

ff

Mittwoch

ff

21.

ff

Samstag

ff

24.

ff

Dienstag

ff

27.

//

Mittwoch

ff

28.

ff

Samstag

,/

31.

ff

bezahlt werden, welches mit dem Ansügen bekannt gemacht wird, daß die auf den Samstag fallenden Zahltage für die In­teressenten der Stadt Gießen, und die auf den Dienstag und Mittwoch fallenden Zahl­tage für die Auswärtigen bestimmt sind.

Zugleich wird noch bemerkt, daß Dienstags und Samstags nur Vormittags Zah­lungen angenommen und geleistet werden können.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 23. November 1859.

Der Rechner: K e h r.

Versteigerungen.

2593) Der Bedarf an nachstehenden Gegenständen für das Landeszuchthaus pro 1860 wird

Donnerstag den 15. December d. I.

im Soumissionswege vergeben:

1) gedörrte Zwetschen, circa 10 Ctr.,

2) Krpstallöl, Leinöl, Rüböl und Hell- thran,

4) Reiserbesen,

5) Papier und sonstige Schreibma­terialien,

6) gebleichte und ungebleichte Leinwand,

7) Handtücherzeug,

8) Heffenzwillch,

9) ungebleichtes und dunkelblaues lei­nenes Garn, ungebleichtes und dun­kelblaues baumwollenes Garn,

10) Barchent zu Unterkleidern,

11) wollene Bettteppiche,

12) Hals- und Sacktücher für die Sträf­linge, und Baumwoll-Watten,

13) Arbeitsutensilien für Schuhmacher, Schneider und Näherinnen,

14) Stahl, Eisen und Eisenwaaren,

15) Schlösser und sonstige Beschläge,

16) Werkzeuge für Schreiner, Schlosser und Schuhmacher,

17) Farbwaaren und Droauerien.

18) Leim,

19) Seilerwaaren,

20) Nußbaum- und Palisander-Fourniere,

21) Dielen, Latten und Rähmlinqe,

22) Bohlen,

23) Reißstämme,

24) zugerichtete eichene Dauben zu Stan- dem von 1 */4 Ohm, zu großen und kleinen Bütten, Eimern und Zübern,

25) Bürstenbinder-Arbeiten,

26) Liesch,

27) ungerissenes reines Stuhlrvhr,

28) Roßhaare,

29) Fensterglas und Glaskugeln^sür Schuhmacher,

30) Schleifsteine, Streichsteine u. Schieb­steine (Rutscher.)

Heber die unter jeder Ziffer verzeich­neten Gegenstände ist eine besondere Soumission einzureichen.

Bedingungen, Proben und Muster sind vom 5. December an allen Werktagen, Vor­mittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmit­tags von 2 bis 4 Uhr einzusehen. Der Soumissionskasten wird

Donnerstag den 15. December d. I., Morgens präcis 10 Uhr, abgehängt; verspätete oder unvollständige Soumissionen bleiben unberücksichtigt.

Maricnschloß, am 29. November 1859. Die Verwaltungs-Commission.

2613) Künftigen Montag, den 5. t. Mts., Morgens 10 Uhr,

soll in der Caserne des Militäreommandos dahier eine Parthic alte Bettteppiche und drei Postenmäntel an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.

Gießen, den 2. December 1859.

v. Muralt, Major.

2594) Die im hiesigen Anzeigeblatt angekünvigte Versteigerung der Hofraithe des Großherzoglichen Hofger. - Advocaten Briel wird hierdurch zurückgezogen.

Gießen, den 1. December 1859. Großherzogliches Ortsgericht Gießen.

D. Ebel.

2617) Montag den 5. December, Nachmittags um halb 2 Uhr, werden im Nebenhause des M. Heß ver­schiedene Kurzwaarcn, als: Schnur, Knöpfe, Litzen, angefangene Stickereien, Reste zu Westen und dergl., versteigert.

Feilgebotkues.

2578) Schweizer- und Limburger Käse, Häringe, Sardelle«, Aepfel- honjg, in ganz frischen Sendungen, empstehlt Julius Wallach, am Markt.