Ausgabe 
3.12.1859
 
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Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mai: Mittwochs und Samstags. Breis des Jahrgangs für Einheünhche 1 st. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 st. 53 fr. - Auswärts adonnirt man stch bei alten Postämtern.« In ließen bei der Erpeditiou (i5anzteiberg Vit. Z. .Ur. I). EinruefungSgebuhr für die gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. - Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet. M W7? Samstag den 3. Decemder ISS®*

A m t 1 t) e r Theil.

B e ka n n t m a ch u n g.

Durch Entschließung Großherzoqlichen Ministeriums des Innern vom 25. l. Mts. ist dem bisherigen Rechner:

1) oer Großherzoglichen Criminal« und Polizeikassc der Provinz Oberhessen und

2) des Geistlichen Sandkastens zu Gießen, ,

Theodor Sonden dahier, die Verwaltung dieser Stellen bis aus Weiteres entzogen und unserem seitherigen ersten Bureaugehulftn, Georg Benjamin Körber bierselost, übertragen worden.

Man bringt dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß forthin nur an Letzteren gültig Zahlung geleistet werden kann. Gießen, am 28. November 1859. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

K ü ch l e r.

Bekannt in a ch u n g.

Zu einer Versammlung des landwirthschaftlichen Bezirksvereins ladet auf

Donnerstag den 8. v. Mts., Vormittags 10 Uhr, auf das Rathhaus dahier ein,

Gießen, den 2. December 1859, der Direetor des Vereins:

K ü ch l e r.

Polizeiliche Bekannt um ch u n g.

Die nachstehend abgedruckten Local-Bestimmungen werden wiederholt zur Nachachtung bekannt gemacht und bemerkt, daß Uebcr- tretungen unnachsichtlich zur Bestrafung angezeigt werden.

Gießen, am 24. November 1859. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover, Polizeirath.

Local-Reglement V:

re.4) Bei eintretendem Glatteise sind die vor den Häusern, Mauern, Gärten, Hofräumen re. herziehenden Fußpfade als­bald und zwar, insoweit nicht in einzelnen Fällen von der Loealpolizeibehörde eine kürzere Frist bestimmt werden wird, wenn das Glatteis bei Nacht entsteht, bei Tages Anbruch des darauffolgenden Morgens, entsteht es ober bei Tage, längstens eine Stunde darauf, drei Fuß breit mit Asche ober Saub zu bestreuen.

5) Bei Schneeanhäufungen auf den Straßen re. müssen die Fußpfade durch einen vier Fuß breiten, reingekehrten Pfad für die Communieakiou freigehalten werden, jedoch unbeschadet der Fahrbahn."

Local-Reglement XIX :

In der Provinzialhauptstadt Gießen und in der Stadt Lich ist es verboten, Wasser aus den Häusern auf die Straßen oder öffentlichen Plätze auszuschütteir." (2568)

Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.

Edictallsdung.

2501) Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberhessen hat laut Erkenntnisses -wm 17. v. Mts. über das um 528 fl. 33*4 fr. überschuldete Vermögen des Georg

Paul II. von Nonnenroth den förmlichen i dcrungen, sowie zur Geltendmachung etwai- Coneursprozeß erkannt. Alle Gläubiger i ger Vorzugsrechte bei sonst stillschweiqends desselben werden auf erfolgendem Ausschlüsse von der Masse geladen.

Donnerstag den 9. Februar 1860,; Gleichzeitig soll im Termin Masseeurator Morgens 9 Uhr, und Gläubigerausschuß erwählt, auch die

zur Anmeldung und Begründung ihrer For- i Güte versucht werden. Die Gläubiger,