Ausgabe 
28.7.1858
 
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531

für die

mmermeifter, »re Henriette

) Buchbinder, r, ' Elisabeth

ifonft, Schnei- oerstorbenen

Reinhards- dahier, Jo­se Dorothea,

Wirth, Bür- 69 3. 10 M.

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;u Climbach Grieb, eine rethe Katha-

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 kr., für Auswärtige, inet Postaufschlags, 1 fl. 53 kr. Auswärts abonnirt man fich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). Einrücknng'sgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 rr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

Stadt und den Kreis Gießen

Mittwoch den 28. Juli

Jo 60

per Pfund

Fleisch t ä r e.

Pfund

Loth Quint

2) Für

die

ist der Laib Brod

chwimmlebrer.

Abdruck.

Nr. I.

>nst, ehelicher den 17. Juli.

des hiesigen ies Noll, ehe- T., gestorben

andern Städte und -Orte des Kreises und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

kr. 20 24 24 28

Rindsfett . . . . .

Nierenfett . .

Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes

Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch . Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . Leberwurst . . Bratwurst . . . Schwartenmagen . Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .

ff

ff

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.

F. v. S ess e n ck.

® e f <i nn t m ad) 11 11 g,

die Einziehung der älteren Königlich Sächsischen Kassen - Billets betreffend.

Die nachstehende, vom Königlich Sächsischen Finanz-Ministerium erlassene Verordnung wird zur Kcnntnißnahme des Publikums hierdurch bekannt gemacht.

Darmstadt, am 30. Juni 1858.

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als 1'/, Pfund Zugabe bepndlich sein.

V er 0 r & n u tt g r

die Anberaumung eines Präclusivtermins für die Gültigkeit der älteren auf Grund der Gesetze vom

2 s ordinäres s Gerste-, und ) ß M b

4s Brod aus) % Korn-Mehl , ^fteyenv

2 / gemischtes z '/$ Waizen- und I . n < .

41 Brod aus ] % Korn-Mehl j bestehend

B r o d t a r e.

iid md-nat hsttaiinnildö 7

n.

tl. Preudner v. n, Metzgermsir

Röder m. Fr., t. a. d. Warl- . Bei Hrn. ferschm. Kirsch:

Hadermann v. iitl. Kirchner v. owe: Fr. Marr

Polrzeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:

)e HofgerichtS- 5. 4 M. 12 $.,

ermann Kraft, iroßherzoglicher Heinrich Kraft, i. den 18. Juli.

16. April 1840, 9. September 1843, 18. Juni 1846 und 23. November 1848 emittirten Cassenbillets betreffend;

- vom 6. Mai 1858.

Ju weiterer Ausführung der Vorschriften §. 13 des Gesetzes vom 6. September 1855 (Seite 527 des Gesetz- und Verord­nungsblattes vom Jahre 1855) wird, wegen gänzlicher Einziehung und Vernichtung der älteren auf Grund der (Gesetze vom

5 2 Wasserweck

4 2 Milchbrod

per Pfund

U rf

kr.

14

11

7

5

13

12

8

chsten Woche Engels

Mops v. Cassel

; Hr. Berger,

Hr. Thomas, ; Hr. Wincker,

Meisenzahl.

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