ii; unb Bertha pokfierichtsraths, he Tock'ter.
ingelischen Mit- Stadt - Knaben- ii’difcr,, Marie i 18. September, rger unb Küferahn, Friedrich, c.
Mach, Ortsbür- en 16. Octaber. chmitt, Bürger en 19. Octaber.
ichsten Woche rann.
indr.
irr und Privat- istian Christoph Sahn des ver- ltthias u. Gugel mann, eheliche ichts-Abvocaten r.
he Hinkler, ge- e des Konrad nd Bürger zu er.
v. Steinbach;
Hr. Krpmm, iur. v. Brenn- ■. mrod u. Jäger
; Hr. Oden- r, Schicht,nstr.
• Oecan. Finck,
rn. Gefchäftsl.
ireund v. Als- v. Achenbach, hnhausen.
N.
. u. Bedien., , Geschäftsm.
Stabsarzt v.
a. Amerika. —
— Bei Hrn.
Hrn. Oecan.
— Bei Kfm.
II. 40-44
No. 1
2. 20-20J
1. 44|-44^
lter rc.,
1838
Mittwoch den 27. October
JVi 86
per Pfund
F! eischtare
ff
ff
Brodtare.
2]
ff
stabte und Orte des Kreises
andern
und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
1
1
Loth 5 4
ff
ff
fr.
15 |
12
8
8
15
10
8
16
20
24
18
32
24
22
2) Für die
ist der Laib Brod
Rindsfett . . , « > Nierenfett . . . . . Schweineschmalz . . . Desgleichen ausgelassenes
Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rinvfleisch . . Kalbfleisch . . Schweinefleisch Hammelfleisch . Schaaffleisch .
Leberwurst Bratwurst . . Schwartenmagen Blutwurst . . geräucherter Speck Schinken . . Dörrfleisch
fr.
«z 12z
6z
Pfund 2
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältniß nicht mehr als 1'/, Pfund Zugabe befindlich sein..
die Folgen der selbstverschuldeten Nichterfüllung der Militärpflicht betreffend.
Q
LUDWIG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein k. rc.
Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hierdurch, wie folgt:
Art. 1. Deserteure und Refractäre, sowie diejenigen Soldaten und Militärpflichtigen, welche sich durch absichtliche Selbstverstümmelung zum Militärdienste untauglich machen, müssen die für ihre Vertretung im Militärdienste erforderliche Summe zur Ein- standskasse bezahlen, wenn und soweit sie dazu vermögend sind oder vermögend werden.
Die gedachte Vertretungssumme wirv auf die Dauer der Dienstzeit, welche den in einem dieser Fälle befindlichen Leuten obliegt, — insoweit dieselbe nicht bereits abgeleistet ist, — nach Art. 2 des Stellvertrctungsgesetzes vom 14. Juli 1851 berechnet.
Art. 2. Die im Art. 1 erwähnte Verbindlichkeit haben ferner:
1) diejenigen, welche im Laufe der ihnen in Folge des Recrutirungsgesetzes aufcrlegten oder durch Einstehen übernommenen Miliärdienstzeit die Strafe der Ausstoßung oder Entlassung oder eine solche Strafe erleiden, welche die Entlassung zur Folge hat,
2) diejenigen, welche in Folge erkannter Strafen zum Eintritt in den Militärdienst unfähig sind.
• Art. 3. Für die Militärpflichtigen, welche sich durch absichtliche Selbstverstümmelung zum Militärdienst untauglich machen (Art. 1), oder welche in Folge erkannter Strafen zum Eintritt in den Militärdienst unfähig sind (Art. 2 Nr. 2), tritt die Verpflichtung, die für ihre Vertretung'im Militärdienst erforderliche Summe zu zahlen, nur dann und für die Letzteren erst'dann ein, wenn die gedachten Personen nach den Bestimmungen des Recrutirungsgesetzes zum Eintritt in den Militärdienst bestimmt sind.
Art. 4. Den Deserteuren liegt übcrdich die Verbindlichkeit ob, den dem Aerar durch vertragene Montirungsstücke, Ausrüstungsgegenstände rc. zugefngten Schaden zu ersetzen. Diese Ersatzpflicht geht der im Art. 1 erwähnten Verbindlichkeit vor.
ordinäres s */3 Brod aus / % gemischtes | % Brod aus ) % Quint
2 Wasserweck
2 Milchbrod
fr.
20
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28
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Korn-Mehl \ '
Waizen- und l b b . Korn - Mehl I De,teßcnD .
Polizeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Gieften:
per Pfund // ff
und den Kreis Gießen
Erscheint wöchentlich zw ei Mal: Mittwochs unb Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, in°l. Postausschlags, 1 fl. 53 fr.__ Auswärts abonnirt man fich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Brpedition sCänzleiberg Lit. B. Nr. 1). Einrückungsgebühr für die
gespaltene Zeile oder deren Raum 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
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