Ausgabe 
21.7.1858
 
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Das

an

am 21. September 1840.

ZU Nr. K. G. 4602.

Betreffend: Die Viebgesundheitsscheme.

Beketnntmnch u it g

der Preisvertheilung in der Provinz Oberheffen im Jahr 1858.

Nach Beschluß Ves Ausschusses des lanvw. Vereins von Oberhessen soll im Jahr 1858 Eine Preisvertheilung in der Provinz Oberhessen abgehalten werten, und sind zu Preisen 300 fl. vorgesehen^

Diese Preisvertheilung wird siattfinben zu Gießen den 26.

Die zur Beförderung der Viehzucht ausgesetzten Preise sinv: .

a) für die besten Zuchtbullen von Gemeinden oder solchen Privaten, welche sie nicht zur ausschlteßltch eignen Zucht benutzen zu Preisen von etwa 8 bis 15 fl. 5

b) für junge Bullen, zum Verkauf an Gemeinden tauglich, mindestens/2 Jahr alt, und seit % Jahr Eigenthum des Besitzers, zu Preisen von etwa 5 bis 10 fl.;

c) für selbsterzogene Rinder von 2 bis 3 Jahren, die entweder sichtbar trächtig sind oder erst kürzlich das erstemal gekalbt haben, zu Preisen von etwa 5 bis 12 fl.

Die schönste Kalbin erhält zugleich eine Preisglocke sammt Halsriemen. :

£ dasjenige preiswürdige Vieh, für welches keine Preise zuerkannt werten, Wird dem Besitzer desselben, wenn er über zwei Stunden Wegs zur Preisstation zurückgclegt hatte, eine Entschädigung, und zwar von 24 Kr. für Die Stunde Entfernung für bie älteren Bullen und von 12 Kr. für junge Bullen und Rinder auf Verlangen verabfolgt.

11 Die Musterunq^des Viehes "beginnt Morgens um 8 Uhr und es haben die Preisbewerber Bescheinigungen ihres Singer» meisters (auf 'stempelfreiem Papier) beizubringen, worin bezüglich der Zuchtbullen bemerkt ist, daß sie auch wirklich zur Zucht verwendet werden und sich hierbei brauchbar erweisen, ob sie noch mit weiblichen Zuchtthieren zur Weide getrieben werden ob Der Ankauf der Bullen durch die Gemeinde selbst beschafft wird, oder ob deren Unterhaltung nicht mehr an den Wcniqstnehmenten verpachtet ist, oder gar durch Reihumhalten geschieht in Bezug auf die jungen Bullen^ daß sie seit */, Jahr Dem Besitzer eigenthüwlich gehören, in Bezug auf die Rinder aber, daß sie von dem Eigenthunnr selbst

SBer^bi" BeDingungen bezüglich des Beibringens dieser Bescheinigungen nicht erfüllt, kann ohne Ansehung der Person zur

95rcf&concurtcru nicht lUßdoffcn tverten.

21 Die älteren Bullen müssen wohlgefesselt und mit gehöriger Vorsicht vorgefuhrt werden.

31 In den Stationsort können. in Der Regel nur 3 Preise abgegeben werDen.

41 Die Cvneurrenz an den Stationsorten ist an keine Kreis- oder Bezirksabtheilung gebunden.

Bei Der Preisvertheilung können auch preiswürdige Schaafböcke ctmcurriren. Es wird zedoch darauf Rücksicht genommen, der B^ck rein vin der Räut?rst, oder ob er zu dem sog. Schmeervieh gehört und unter sonst gleichen Umstanden werden Bocke, die rein erhalten sind, vorzugsweise berücksichtigt werden.

Als Experten sind gewählt die Herren:

1) Verwalter Krebs auf Dem Neuhofe,

2) Doetor Gros in Colnhausen,

'nCflu ttl Untcn^chn^^Vorstchmt^ur öffentlichen Kennlniß bringt, Intet er vie Dereinsmiigliever, sowie alle Freunde der

toiirDen. Saubae^, den 3 ^£T Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen :

Otto, Graf zu Solms - Laubach._________________________________________

Gießen, am 14. Juli 1858.

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B etreffend : Die Ausstellung von Viehgesundheitsscheinen und von Viehmarktscheinen.

Das Großherzoglich Hessische ,

Ministerium des Innern und der u|t 1 z

die Großherzogi. Provinzial-Cammiffariaie dahier und ,u Gichm »nd sämmliichr

Nach Den von Ihnen in Gemäßheit unserer Aufforderung vom 7. Mr.»- ^y $UI ^TnTr . verschieden gehalten.

wird es rücksichtlich des in Frage befangenen Gegenstandes m den Drei Provuizen des 1/beszfalls Bestehenden, auf

Zu der nothwendig gleichförmigen Behandlung desselben verfugen wir daher, unter Aufhebung des vetzfau 1

die uns hierüber vorliegenden Gutachten und Anträge, wie folgt:

die GrMermgiichen Bürgermeistereien. . Y , .. .

herzoglichen Bürgermeister, fortwährend in Kraft bleibt. $ $ [ c r

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