für die
Mittwoch den 17. Februar
1858
ff
Brodtar
e.
Pfund
ff
bestehend
2. Für die andern
3 Wasserweck .
3 Milch brov . .
ordinäres Brod aus gemischtes Brod aus Quint.
14
12
10
7
14
12
8
16
20
24
18
32
24
22
2/ 4 i
2 < 4\
Loth
5
4
Rindsfett
Nierenfctt.....
Schweineschmalz. . . desgleichen ausgelassenes
Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . Kalbfleisch Schweinefleisch . Hammelfleisch Schaaffleisch . .
Leberwurst Bratwurst . . Schwartenmagen Blutwurst . . geräucherter Speck Schinken .
Dörrfleisch . .
fr.
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11
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ist h. o-'-T. m ---------- Städte und Orte des Kreises
ch der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
per Pfund fr.
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die Entwässerung von Grundstücken betreffend.
mllri^ tie neue ^nl(1ßc dauernd erwachsen, abzuschätzen und in Ansatz ru brinirn ,.,^°^^lle, welche dem betreffenden Grund- dem Geiammtwerthe vor und nach der Anlage vergütet f 6 brmaen' "berhaupt wird nur der Unterschied zwischen
rMKÄMWWMWW- - - oder dergleichen Kanäle angelegt werden, so geschieht die Anleauna dieser Seilen ir ist, Q r<U@Wb?en IC-) 11116 Seitenabzugsgräben w» «™erml wi?°, «afjto'i ’VS-«8®-ich- -i» -°d-re-„irr
art. 1 3. Die »ach »™ erste, Abs-ste »« ®*r,t“ H-"»'-d,»«-»rab-, ,u«el.i„, wird.
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Gerste- und / , L Korn-Mehl i bestehend
Walzen- und ( Korn - Mehl i
WMMU LELMIW L
für den Kreis Gießen, und zwar:
1. für die Provinzialhauptstadt Gießen:
Fleischiare. perg>fm fr.
bmndlich sein. 8 ' e“let N-isch van 10 Pfund dürfen int steigenden und fastenden Verhältniß nicht mehr als 1-/, PfundU


