der Statuten nöthige Genehmigung der von dem Ausschluß vorgeschlagencn Verwendungen der aus dem Staatsfond fließenden Gelder ertheilt hat.
A. Einnahme.
Smiuofond. PcreinSfond. fl- fl. Er.
1) Zuschuß aus Großh. Hauptstaatskasse . . 1550 — —
2) Beiträge von Vereinsmitgliedern pro 1858 — 2139 —
3) Kassevorrath, baar und in Ausständen . . — 1040 42
1550 3179 42
Gesammtcinnahme fl. 4729. 42 fr.
B. Ausgabe.
1) Bureaukosten.......... 100 170 —
2) Kasse - und Rechnungswesen..... — 150 —
3) Viehpreisvcrtheilung zu Gießen .... 300 — —
4) Zur Deckung eines etwaigen Verlustes beim Wiederverkauf von Bernervieh und Egervieh, welches durch den landw. Verein von Ober- Hessen angekauft und öffentlich versteigert werden soll...........550 — —
5) Zur Unterstützung von Wiesenverbesserungen und Entwässerungsanlagen (Drainage) . 400 — —
6) Zur Unterstützung der Bezirksvereine, nach
Zu übertragen 1350 320 —
Staatsfvnd. Vereinsfond fl. fl. fr.
Uebertrag 1350 320 —
Laufe des Jahres 1857 zur Vereinskaffe
wirklich eingegangenen Beträge .... — 713 —
7) Kosten der landw. Zeitschrift, einschließlich derjenigen Exemplare, welche unentgeltlich
an Schulen abgegeben werden .... — 1000 —
8) Zur Aufmunterung des Gartenbaues und der Seidenzucht ........50 — —
9) Zu Prämien für Lehrer, welche in landw.
Fortbildungsschulen landw. Unterricht er» theilen ...........100 — —
10) Zu Prämien für Einführung von reinem Schafvieh ..........50 — —
11) Zur Bestreitung der Transportkosten, Ma- gazinirung und Vertheilung des durch Vermittelung des landw. Vereins zu bestellenden Litthauer Leinsamens.....— 15 —
12) Betriebsfond, baar und in Ausständen . — 1131 42
"15501(179 42
Gefammtausgabe fl. 4729. 42 fr.
Hinsichtlich der Ausgaben ist noch Folgendes zu bemerken:
Ad 3. Der Ausschuß hat aus dem Grunde beschlossen, daß in diesem Jahre nur eine Diehpreisvertheilung stattsinden und dazu 300 fl. vorgesehen werden sollen, um emestheils auf derselben etwas höhere Preise verwilligen zu können, und um andern- theils die Mittel zu behalten, die nöthig sind, um edles Rindvieh Berner- und Egerländer-Ra^e zur Zucht einzuführen (vidc die Bemerkung ad pos. 4.)
Sollten preiswürdige Schafböcke bei der in Gießen stattfindenden Preisvertheilüng vorgeführt werden, so können auch für solche Preise zuerkannt werden. Die Preisbewerber werden aber wohl thun, von den betreffenden Bürgermeistern ausgestellte Zeugnisse über das Gewicht der diesjährigen Wollschur des Bockes beizubringen. Auch wird bei der Preisbewerbung darauf Rücksicht genommen werden, ob der Bock Reingut ist, worüber stattfindenden Falls gleichfalls amtliche Bescheinigung beizubringen ist.
Ad 4. Es soll eine Summe zum Ankauf von Rindvieh Berner und eine gleiche Summe zum Ankauf von Egerländer Rindvieh (von welchem letzteren besonders zur Verbesserung der Vogelsberger Raye geeignete Zuchtstiere eingeführt werden sollen) verwendet und diese Thiere an oberhessische Landwirthe, die sich verbindlich machen, dieselben zur Zucht zu verwenden, in öffentlicher Versteigerung verkauft werden.
Ad 5. Bei den so großen Unterstützungen, welche aus der Kasse des landw. Vereins'von Oberhessen für Wiesenverbesserun» gen bis jetzt schon geleistet worden sind, war der Ausschuß der Ansicht, daß hierfür, sowie zur Unterstützung von Entwässerungen im Allgemeinen (Drainage), nur 400 fl. vorzusehen seien, und daß im Jahre 1858 nur die Kosten der Projectirungcn (für Aufstellung der Pläne und Kostenvoranschläge) auf die Kaffe des landw. Vereins von Oberhessen übernommen werden sollen. Beziehen sich solche Arbeiten auf Verbesserung von Gemeinde-Eigenthum, so müssen die betreffenden Gemeinden sich verpflichten, die aus ter Vereinskasse erhaltenen Beiträge zurückzuerstatten, wenn diese Verbesserungen nicht sorgfältig erhalten werden.
Ad 6. Die auch für das Jahr 1858 aus der Kaffe des landw. Vereins von Oberhessen den landw. Bezirksvereinen durch den Ausschuß bestimmte Unterstützung soll für jeden Bezirksverein in einem Drilttheil derjenigen Beträge bestehen, welche im Laufe des Jahres 1857 aus dem betreffenden Bezirk zur Vereinskasse wirklich eingegangen sind. Außerdem haben diejenigen Bezirksvereine, welche auf diese Unterstützung Anspruch machen wollen, dem Präsidium "den Nachweis über die Verwendung der früher bezogenen Gelder zu erbringen und die Zwecke anzugeben, zu welchen die weiter beansprucht werdenden Gelder verwendet werden sollen.
Ad 7. Die landw. Zeitschrift soll auch im Jahre 1858 unter den seitherigen Voraussetzungen auf Kosten des Vereins an oberhessische Schullehrer abgegeben werden.
Ad 8. Die zur Aufmunterung des Gartenbaues und der Seidenzucht vorgesehenen 50 fl. sind dazu bestimmt:
1) Denjenigen, welche verwilderte Gärten in zweckmäßige Garten- oder Obstanlagen nmschaffen und dieß durch ein Zeug- niß des Vorstandes des betreffenden Bezirksvereins dem Präsidium des landw. Vereins von Oberhessen nachweisen, Prämien von 6—10 fl. zu ertheilen.
2) Denjenigen Seidezüchtern Oberhessens, welche Coeons ablicfern, von denen nicht mehr als 275 Stück auf das Pfund gehen, eine Prämie von 20 fr. pro Pfund auszuzahlen. Diejenigen Seidezüchter, welche diese Prämien in Anspruh nehmen können, wollen den Seidenbau-Verein in Darmstadt ersuchen, die Prüfung der EoeonS vorzunehmen, auf dessen Bescheinigung alsdann die Decretur zur Auszahlung dieser Prämien Seitens des Präsidiums des landw. Vereins von Oberhessen ertheilt werden wird.
Ad 9. Ueber die Zuerkennung solcher Prämien wird der Ausschuß weiteren Beschluß fassen.
Ad 10. Nach Beschluß des Ausschusses soll in diesem Jahr der unter dieser Position eröffnete Credit dazu verwendet werden, den Schäfereibcsitzern in einer Gemarkung, in welcher das Schmeervieh durch Reinvieh ersetzt wird, einen reinen englischen Bästard» bock auf Kosten der Vereinskasse anzuschaffen. Diejenigen Schäfereibesitzer, die zuerst das Schmeervieh durch Neingut ersetzen und dieß zu gehöriger Zeit anmelden, werden natürlich vor denen berücksichtigt, wo der Ersatz des Schmeerviehes durch Reingut erst später erfolgt. Die Anmeldungen sind an das Präsidium zu richten, von welchem sie dem Ausschuß zur Entscheidung werden vorgelegt werden.


