3) auf Vie nach Erscheinen gegenwärtiger Verordnung in Ruhestand versetzt werdenden zur Zeit ihrer Pennonirung dieser Verordnung unterworfenen unter 1 und 2 bezeichneten Beamten hinsichtlich der als Pension ausgesetzten Theile ihres früheren Diensteinkommens, insoweit von letzterem ein Viertheil in Naturalien bis zu ihrer Penstonirung vergütet worden ist. Von dem Ruhegehalt wird ein Viertheil in derselben Weise, wie von einem dem Betrage ver Pension entsprechenden Activ-Gehalt in Naturalien nach Maßgabe gegenwärtiger Verordnung vergütet.
Art. 9. Wenn ein Beamter mehrere mit Besoldung verbundene Aemter bekleidet, so wird die Stelle, welche der Gehalt dieses Beamten hinsichtlich der Berechnung ver Naturalbezüge nach Art. 5 cinzunehmen hat, nach ver Gesammtsumme aller Besoldungen, insoweit von solchen nach gegenwärtiger Verordnung ein Viertheil in Naturalien zu vergüten ist, classificirt.
Art. 10. Gegenwärtige Verordnung findet namentlich keine Anwendung:
1) auf diplomatische Gehalte und Pensionen;
2) auf die Gehalte ver bei den Staats-Eisenbahnen angestellten Beamten;
3) auf ständige oder unständige Remunerationen und Fourage-Dergütung;
4) auf das Dicnsteinkommen von Cassebeamten, welches in gewissen Procenten der Einnahme besteht;
5) auf Die in Gütergenuß, freier Wohnung oder Wohnungs-Vergütung bestehenden Theile des Diensteinkommens eines Beamten-
6) auf Beamte, welche ihre Verköstigung aus den Anstalten, bei denen sie angestellt sind, erhalten;
7) auf die Pensionen der vor Erscheinen gegenwärtiger Verordnung bereits in Ruhestand versetzten Beamten;
8) auf Gnadenpensionen und Pensionen aus Wittwen-Cassen.
Art. 11. Die Verordnungen vom 23. Juni 1821 und 1. Febr. 1827, die Naturalbesoldungen der Beamten betreffend, und vom 13. October 1840, die Holzbesoldungen ver Beamten betreffend, treten für alle vermalen angestellte und künftig angestellt werdende Beamte, auf welche gegenwärtige Verordnung Anwendung findet, außer Wirksamkeit.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichcn Siegels.
Darmstadt, am 10. December 1857.
(L. S.| LUDWIG.
v. Dalwigk. F. v. Schenk, v. Lindelof.
Bekanntmachung.
In der am 7. November d. I. stattgefundenen General-Versammlung des landwirthschaftlichen Bezirksvcreins des Kreises Gießen wurde Folgendes verhandelt, beziehungsweise beschlossen:
1) Zu der bei ver Feier Ves 25jährigcn Bestehens Ver landwirthschaftlichen Vereine in Darmstadt stattfinvenden General- Versammlung wurde der zweite Director als Deputirter erwählt.
2) Als Vorstände des Vereins wurden erwählt:
a) zum zweiten Director: Univcrsitätsrichter Haberkorn,
b) zu den 4 ordentlichen Ausschußmitgliedern:
Bürgermeister Ebel dahier,
Schullehrer Schlapp zu Rödgen,
Gemeinderath Georg Reiber dahier,
Bürgermeister Weigel zu Klein-Linden.
Die Wahl der außerordentlichen Ausschuszmitglieder soll so lange ausgesetzt bleiben, bis eine genügende Anzahl VereinSmit- gliever aus den verschiedenen Gerichtsbezirken bei irgend einer Gelegenheit anwesend ist.
3) Die Rechnung über Einnahme und Ausgabe des Bezirksvereins für 1856 wurde geprüft und abgeschlossen.
4) Von Ven Mitteln des Bezirksvcreins sollen verwendet werden:
a) zur Fortsetzung der Untersuchung der Gemeindeobstbaumstücke und Leitung, deren Ausputzung durch einen Techniker 20 ff, b) zur Anschaffung von landwirthschaftlichen Büchern zum Zwecke der Vertheilung an fleißige Schüler der Gemeindeschulen 20 fl.,
c) zu Prämien an Schullehrer, welche landwirthschaftlichen Unterricht ertheilen 20 fl.,
d) zur Ertheilung von Prämien wegen zweckmäßiger Anlage von Dungstätten und zwar:
1) an Wilhelm Hämmerle zu Daubringen 6 fl.,
2) „ Ludwig Schwarz zu Mainzlar 5 fl.
Gießen, am 31. December 1857. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins des Kreises Gießen:
K ü ch l e r.
d$erid)tlid)e und Privat KZeLunntmachungen.
Besondere Bekannimachung.
1) Der Pfandschein Nr. 35958 ist angeblich verloren worden. Ansprüche an den- selben müssen innerhalb 14 Tagen dahier gemacht werden, als sonst das Pfand verabfolgt werden wird.
Gießen, ven 29. December 1857.
Die Pfandhausverwaltung. _______________Bieler. Pfeil.
Versteigerungen.
35) Dienstag den 19. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr,
soll auf dahiesigem Rathhause, auf freiwilli
ges Ansuchen des Daniel Stamm, dessen nachbeschriebener Acker, unter den alsdann^ bekannt gemacht werdenden Bedingungen, ■ öffentlich meistbietend versteigert werden, als : * Flur Nr. OSlTtr
29/h 400 Acker auf der Weißerde, auf
den Erdkauter Weg, an C. Ufer, 3. Klasse.
Gießen, den 6. Januar 1858.
Großherzoglichcs Ortsgericht Gießen.
...________________ D. Ebel._____________
Arbcitsvcrsteigcrnng zu Eöerstadt.
37) Freitag ven 15. Januar v. I., ves Vormittags um 10 Uhr,
sollen auf der unterzeichneten Bürgermeisterei
nachstehende Reparaturarbeiten am Gemeinde- Hause, unter den vor der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, an die Wenigstnehmenven vergeben werven, als:
Maurerarbeit, veranschl. zu Zimmerarbeit, „ „
Dachdeckerarbeit, „ „
Schrcinerarbeit, „ „
Schlosserarbeit, „ „
Glaserarbeit, „ „
Weißbinderarbeit, „ „
128 fl. 38 fr.
295 „ 27 „
68 „ 24 „
97 „ 54 „
8 „ 30 „
33 „ 20 „
49 „ 24 „
Eberstadt, am 4. Januar 1858.
Großherzogliche Bürgermeisterei Eberstadt. Tempel.
Holzv«
26) Moni
soll im Sauhütte, gendes Hc gert werdi
24% 154 1663 12125
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sollen auf williges 2 demselben Meistbiete Flur Nr.
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