Ausgabe 
6.3.1858
 
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Gießen, am 4. März 1858.

k Das

Groß herzogliche Lan-gericht Gießen

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die Großherzoglichen Drtsgerichte seines Bezirks.

Betreffend: Die Führung der Mutations-Verzeichnisse, insbesonvere die Angabe der Steuerzettel-Nummern und Bezeichnung gleich­namiger Grundbesitzer.

Bekanntlich müssen die Nummern der Steuerzettel bei stattfindenden Eigenthums-Uebergängen in die Mutations-Verzeichnisse eingetragen werden.

Der Umstand, daß Sie häufig unrichtige Nummern der Steuerzettel angeben, oder daß sie dieselben gar nicht angeben, ver­anlaßt viele Mühe und Zeitverlust, und wir finden uns daher veranlaßt, Ihnen die in dieser Beziehung bestehenden Vorschriften und die sorgfältige und genaue Ermittelung und Angabe der richtigen Steuerzettel-Nummern einzuschärfen, damit wir nicht genö- thigt werden, mit Ordnungsstrafe vorzuschreiten.

Nach der Verordnung vom 27. November 1832 sollen alle gleichnamigen Personen in der nämlichen Gemeinde mit fortlaufen­den Zahlen bezeichnet werden. Die Bezeichnung einer gleichnamigen Person durch eine Nummer nimmt in dem Zeitpunkt ihren Anfang, wo sie in das Steuerregister des Orts eingetragen wird, und sie geschieht durch das Großherzogliche Steuercommissariat im Einverständnisse mit dem Bürgermeister.

Damit wir nun in den Fällen , in denen eine neue Bezeichnung eines gleichnamigen Ortsbürgers nöthig wird, dieses dem Großherzoglichen Steuercommissariat vor Ausstellung einer Eigenthumsurkunde anzeigen können, und daß dieses die Bezeichnung vornimmt , haben Sie uns mit Einsendung der betreffenden Actenstücke jedes Mal auf einen solchen Fall aufmerksam zu machen.

P l o ch.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

412) Der Pfandschein Nr. 36984, aus­gestellt am 29. August 1857, ist angeblich verloren worden. Ansprüche eines etwaigen Dritten an denselben sind innerhalb 14 Ta­gen bei uns zur Anzeige zu bringen, als sonst das Pfand abgegeben werden wird.

Gießen, den 2. März 1858.

Die Pfanvhausverwaltung.

. Bieler. Pfeil.

Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Leih- und Pfandanstalt.

261) Die Schuldner der hiesigen Leih- und Pfandanstalt, deren Pfänder in den Monaten Juli, August, September, Octo­ber, November und December 1857 ver­fallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom 15. Februar bis zum 3. April d. I. mit Ausnahme der Mittwoche und Freitage Dieselben einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 1 Mai d. I. stattfindet.

Nach dem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Um­schreibung vorgcnommen werden. Die Säu­migen können ihre verfallenen Pfänder daher erst am Versteigerungstermin gegen baare Zahlung einlösen.

Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden.

Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht, Vorstehendes in ihren Ge­meinden bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 9. Februar 1858.

Die Pfandhausverwaltung.

Bieler. Pfeil.

Versteigerungen.

Versteigerung von Bauarbciten.

439) Mittwoch den 10. März l. I., Vormittags 10 Uhr,

sollen im Gasthaus zum Promenadehaus dahier folgende zur Erbauung eines Revi-

sionslocals für Großherzogliches Hauptzoll-

amt zu Gießen erforderliche Arbeiten: Maurerarbeit, veranschl. zu 207 fl. 45 fr.

Zimmerarbeit, Dachdcckerarbeit, Schreinerarbeit, Schlosserarbeit, Glaserarbeit Weißbindcrarbeit, Spenglerarbeit, Pflasterarbeit, unter den

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ge­

bet der Versteigerung bekannt

macht werdenden Bedingungen, an die

Wenigstnehmenden versteigert werden.

Zeichnungen und Voranschläge können auf dem Büreau der unterzeichneten Behörde

vorher eingcsehen werden.

Gießen, am 2. März 1858.

Großherzogliches Kreisbauamt Gießen.

Holzapfel.

Holzversteigerung.

390) Montag den 8. März l. I., Vormittags um 11 Uhr,

soll in dem hiesigen Gemeindewald, District Pohlheimer Wald, nachstehendes Holz meist­bietend versteigert werden, als:

11 Stecken Nadel-Scheidholz,

37 Prügelholz,

9 Eichen-

. 28 Stockholz,

5100 Wellen Buchen-, Eichen-, Dorn- und Nadel-Reisholz,

8 Eichen-Baustämme von 15 bis 30 Fuß Länge und 6 bis 10 Zoll Durchmesser,

15 Nadel-Stämme von 15 bis 30 Fuß Länge und 6 bis 9 Zoll Durchmesser,

15 Eichen-Stangen von 15 Fuß Länge und 3 bis 5 Zoll Durchmesser,

58 Nadel-Stangen von 15 bis 30 Fuß Länge und 3 bis 5 Zoll Durchmesser.

Die Zusammenkunft ist um die bestimmte Stunde, im obengenannten District.

Watzenborn, am 27. Februar 1858. Grvßherzogliche Bürgermeisterei Watzenborn.

Maid.

Holzversteigerung.

420) Mittwoch den 10. d. Mts., Morgens 9 Ubr beginnend,

soll im hiesigen Gemeindewald, District Bo­den, nachverzeichnetcs Holz versteigert wer­den , als:

35 Stecken Buchcn-Scheidholz,

28 Eichen-

H Prügelbolz,

32 Stockholz,

1775 Wellen Buchen-Reisholz,

1875 Eichen-

50 Weichholz,

58 Eichen-Baustämme von 15 bis 50 Fuß Länge und 8 bis 18 Zoll Durchmesser,

3 Buchen-Werkholz-Stämme von 15 bis

20 Fuß Länge und 14 bis 15 Zoll Durchmesser. .

Lollar, am 3. März 1858.

Grvßherzogliche Bürgermeisterei Lollar.

Geißler.