Anzeigeblatt
M
Samstag den (>♦ März
1838
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 ft., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 fl. 53 ft. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiherg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in, Tabellenform werderi doppelt berechnet.
für die
Stadt und den Kreis Gießen
Amtlicher Theil.
Zu Nr. K.' G. 1459- Giessen, am 2. Mär! 1858.
Betreffend: Die Wiederherstellung der Jagdberechtigungen.
Das
Groß herzogliche Kreis amt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Nach dem in obigem Betreff bei den Ständen dermalen in Bcrathung stehenden Gesetze wird es den Gemeinden gestattet sein die durch das Gesetz vom 26. Juli 1848 erworbenen Jagden an die ehemaligen Jagdberechtigten zurückzugeben, statt den Letzteren die durch das neue Gesetz normirt werdende Entschädigung für den Verlust ihrer Jagden zu gewähren. Da es nun in denjenigen Fällen, in welchen die Gemeinden von dieser Befugniß Gebrauch zu machen beabsichtigen, nur zu einer unnöthigcn Belästigung der Jagdberechtigten führen würde, wenn die Jagd im dcrmaligen Augenblicke — kurz vor deren Zurückgabe — noch einmal auf mehrere Jahre verpachtet und der Jagdberechtigte verbunden würde, riese Verpachtung auszuhalten, so weisen wir Sie in Austra! Großherzoglichen Ministeriums des Innern an, bis auf weitere Verfügung eine Verpachtung der durch das Gesetz vom 26 JLa erworbenen Jagden nicht vorzunehmen. '
In Verhinderung des Kreisraths:
Pietsch, _______________________ Regierungs - Rath.
Zu Nr. K. G. 1548. ~~ <SicRrn am 4 w'-" —
Betreffend: Den Abgang der Großherzoglichen Landgestütsbeschäler 1 • 4 aij »8.
auf die Gestütsstationen.
Dao
Kroßheriogiiche K r t i 9 a m t Wie ßen
an ‘
die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Sie wollen in Ihren Gemeinden alsbald zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß die Großhcrzoglichen Landgestütsbeschäler Sonntag den <. Marz d. I. auf der Gegütsstation zu Grünberg Eintreffen werden. ® Iw r
In Verhinderung des Kreisraths:
Pietsch,
___________________________________________________Regierungs - Rath.
Bekanntmachung.
Die Großherzoglichen Bürgermeister haben aus dem Regierungsblatt Nr. 7 zu publieiren:
___________Bekanntmachung, die Vergütung für die an Geld zu berichtigenden Besoldungs- und Pensions-Naturalien betreffend.
Polizeiliche D e k a n n t m a ch u n g.
Gesunbene Gegenstande.
Ein Gebund Schlüssel, — ein Vorhemd, — eine Knabenmütze, — ein kleines Scheerchen, — ein Ciaarrenröbr,-ü-.n jwei Geldbeutel mit einigen Kreuzern, — eine Parthie Garn und ein Skrängchcn Seide. 9 ’
23ie Eigenthümer können solche auf dem Polizeibüreau in Empfang nehmen.
®ießen, am 5. März 1858. Der Großherzogliche Polizri-Commissär für die Provinzial-Hauptstadt Gießen
L. N o v e r. ß


