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für die
18S8
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 kr für Auswärts
u "bonnirt man sich bei allen Postämtern. - In Gießen bei diw Erpedition (Canzleiberg Lit. B Nr H - E mückuna/??^
OTlmttme Bette oder deren Raum 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. - Annoncen in Tabellenform
2. Mittwoch -en 6. Januar
Poli) eitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1. für die Provinzialhauptstadt Gießen:
F l e i s ch t a r e.
per Pfund
per Pfund
u
u
u
Brodtare.
8 Pfund
2i
Gerste- und
/ 3
2. Für die andern
1
1
kr.
14
ordinäres Brod aus gemischtes Brod aus Quint.
fr. 20 24 24 28
9
8
141 12'
2/ 4i Loth
5
4
3 Wasserweck . .
3 Milchbrod . .
Rinvsfett. . . . .
Nierenfett
Schweineschmalz. . . desgleichen ausgelassenes
kr.
5z
11
5t
Hi
Ochsenfleisch . .
Kuhfleisch . . .
Rindfleisch . .
Kalbfleisch . .
Schweinefleisch .
Hammelfleisch
Schaaffleisch . .
Leberwurst . .
Bratwurst . .
Schwartenmagen
Blutwurst. . .
geräucherter Speck
Schinken .
Dörrfleisch . .
j bestehend { bestehend
16
20
24
18
32
24
22
„ --------- Städte und Orte des Kreises
ist ^der^ Latb Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Korn-Mehl
Waizen- und % Körn - Mehl
befindlich sich"C"‘CC -uanidit Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden
a h , Bekanntmachung.
Nr XIlI^wi^°mit"^E°^nung für die Provinzialhauptstadt Gießen und die Stadt Lich vom 24 luni i#wr ra r , HM ss. »Knz»- N * » t. KM DAM
-—-----—__________________________________Küchler._________
Nolizeitiche Bekanntmachungen.
bie Polizeidiener der S?adt"ang?wkftn wo"den^, ?lle"g®“nlmeI^e^^oTr6a^au6nerm^Tft ^f Ersuchen der Forstbehörde
das sämmtliche am Samstag in die Stadt eingeb achte üb er rw ei S o I ? I i rf?Ä9f6 Stadt eingebracht wird, sowie Voraus aufmerksam gemacht wird. 3 i»et Boll dicke Leseholz tn Beschlag zu nehmen, worauf im
eßen, den 1. Januar 18o8. Der Großherzogliche Polizei-Commissär für die Provinzialhauptstadt Gießen
L. N o v e r.


