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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
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J|o Samstag den 3. Juni 1S®S.
Amtlicher T h e L l.
Verordnung,
den Cours der Zwanzigkreuzerstücke und Zehnkreuzerstücke Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Gepräges betr. ^UDWJG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. rc.
In Erwägung der von der Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Regierung hinsichtlich des Eouröwerthes der im 20 fl. Fuße ausgebrachten Zwanzigkreuzerstückc älteren Gepräges, sowie der Zehnkreuzerstücke erlassenen Bestimmungen finden Wir Uns bewogen zu verordnen und verordnen Wir, wie folgt:
8- 1. Die Bestimmung der Bekanntmachung vom 31. Decembcr 1837 (Regierungsblatt Nr. 2 von 1838), wonach die Scchsbätzner und Dreibätzner auch fernerhin den ihnen durch frühere Verordnungen zugesicherten Cours in dem Werthe von Vier und zwanzig Kreuzer beziehungwcise Zwölf Kreuzer behalten sollen, wird hiermit hinsichtlich der Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Zwanzigkreuzerstücke des 20-fl.-Fußes älteren Gepräges, im Feingehalte von 9*/3 Loth, und hinsichtlich der Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Zehnkreuzerstücke des 20-fl.-Fußes außer Wirksamkeit gesetzt.
§. 2. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung durch das Regierungsblatt in Kraft.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
Darmstadt, am 22. Mai 1858.
(L. SO LUDWIG.
_____________________________________________________________F- v. Schenck.
Gerichtliche rrnd Privat-BekauntWüchungerL.
Edictalladungen.
Richterliche Todeserklärung.
1180) Johannes Feth aus Naunheim, im Kreise Gießen, geboren am 17. November 1763, Sohn des daselbst verstorbenen Johann Peter Feth, Andreas Sohn, wird nunmehr, unter Bezugnahme auf die in diesen Blättern unterm 23. September vorigen Jahres ergangene öffentliche Aufforderung, für verschollen und todt erklärt, und soll dessen hinterlassenes Vermögen alsbald an seine Jntestaterben, insoweit sie sich innerhalb der hierzu vorbestimmten Frist gemeldet haben, ausgeantwortet werden.
Gießen, am 25. Mai 1858.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen. ^Muhl, Dr. A. v. Grolman, Stadtrichter. Stadtgcr.-Asscssor.
1179) Forderungen und Ansprüche an! das Vermögen des Großherzoglichen Güter- |
expedicutcn Hügel von Gießen, über welches der förmliche Concursprozeß erkannt worden ist, sind bei Meldung des stillschweigend eintretcnven Ausschlusses von ter Masse im Termine
Montag den 16. August 1858, Vormittags 10 Uhr, dahier anzumelden und zu begründen, auch etwaige Vorzugsrechte anzuzeigen. Bei den weiteren in diesem Termine über vergleichsweise Beseitigung des Concurses, Ernennung eines Gläubiger - Ausschusses, Bestellung eines Curators u. s. w. gefaßt werdenden Beschlüssen werden alle nicht mitwirkenden Gläubiger, sowie Diejenigen, welche ihre Vertreter nicht mit der genügenden Vollmacht versehen, so betrachtet, als wären sie der Mehrheit beigetreten.
Gießen, am 27. Mai 1858.
GroßherzvglicheS Stadtgericht Gießen.
Muhl, Dr. A. v. Grol'ma n, Stadtrichter. Stadtger.-Affeffor.
Versteigerungen.
Versteigerung von Arbeiten bei der Stadt Gießen.
1173) Donnerstag den 10. Juni 1858, des Vormittags 9 Uhr,
sollen auf hiesigem Rathhause folgende Arbeiten an den Wenigstforverndcn vergeben werden, als:
Maurerarbeit, vcranschl. zu 157 fl. 1 kr. Zimmerarbeit, ,, „ 9 „ — „
Schreinerarbeit, „ „ 2 „ 30 „
Lieferung von Latten, veran
schlagt zu.....9 „ 20 „
Lieferung von Eisenwaaren,
veranschlagt zu ... 1 „ 28 ,,
Die Kostenüberschläge liegen auf der Geschäftsstube der Bürgermeisterei zur Einsicht offen.
Gießen, den 31. Mai 1858.
Großhcrzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.


