Ausgabe 
2.1.1858
 
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Freiherr von Schäfser-Bernstern.

Bekanntmachung.

Die Großherzoglichen Bürgermeister haben aus Dem Regierungsblatt Nr. 37 zu publiciren: Verordnung, Die Erhebung unD Controlirung Der inneren Abgaben von Getränken betreffenD.

b) bei Gehalten bis zu 2000 fl. einschließlich bezüglich des Betrags von 1000 fl böber nf« nm sn t k «. - < < Des Mehrbetrags hoher als um 50 Proeent, 8 '' a16 um 75 Proeent und bezüglich

c) bei Gehalten über 2000 fl bezüglich Des Betrags von 1000 fl. hoher als um 75 Proeent, beglich weiterer 1000 ff hoher als um 50 Proeent und bezüglich Des Mehrbetrags (über 2000 fl.) höher als um 15 Proeent jenes ÄSISh»-» » ° ff- aber auch in keinem Jahre um mehr als um 50 Proeent unter jenem Nominalbetrag herabsinken * 1 * * * ominalbetrags übersteigen, Art. 6. Die jährlich laufenden Fruchtpreise (Art 3) sollen nach Den Durchschnittspreisen Der in Art 4 erwähnten druckt gattungen, rote fich solche aus Den zuiammengenommenen Marktpreisen Der StäDte Darmstadt GieKen und ® i n .r Monaten Des zunächst vorhergegangenen vollen Kalender-Jahres ergeben, berechnet w!rden 6 * sammtlichen

Art. 7. Die Austmttelung Der Durchschnittspreise roirD von Der Oberrechnungskammer vorgenommen, von welcher im ÖS ^rgüten^i^68'^119^ Wirb' toie tiiel im l^ftnDen Kalenoer-Jahre für Einhundert Gulden Natu-

. 81. Die Bestimmungen Der gegenwärtigen VerorDnung finden auf Die Gehalte unD Dienstalterzulagen Der aetiven Dffi,

jtere unD Militarbeamten Anwendung, und es wird denselben, wenn sie nach dem Erscheinen Der VerordnunginTn Kubeftanb öe?S werden, ein Viertheil Des Ruhegehalts m Derselben Weise, wie von einem Dem Betrage der Benfinn i i

Maßgabe Der gegenwärtigen VerorDnung vergütet. 9 6er J>enflon entsprechenden Actwgehalt nach

Art. 9. Wenn ein Offizier oDer Militärbeamter mehrere mit Gehalt verbundene Aemter bekleidet en sin

welche Der Gehalt Desselben hinsichtlich Der Berechnung Der Naturalbezüge nach Art 5 einrunehiuen bat nach ° ®teHe'

nüer Gehalte, insoweit von solchen nach gegenwärtiger Verordnung ein Viertheil in Naturalien zu vergüten ift, elassifieirt"""

Art. 10. Gegenwärtige Verordnung sinket keine Anwendung 5 J nipcirr.

1) auf ständige oder unständige Reinunerationen, auf Fouragerationen, Pferdegelder, Funetions-, Waffen- und Dienerrulaaen kommens," 9'"^' treier Wohnung oder Wohnungsvergutung, Holz unD Licht bestehende!! Theile des Diensüin-

3) auf Die Pensionen Der vor Erscheinen gegenwärtiger VerorDnung bereits in Ruhestand versekten Offi-iere nnh

4) auf GnaDenpensionen und Pensionen aus Wittroenkassen. 1 6 " UtttJ,ere und Militär beamten,

Art. 11. Hinsichtlich Derjenigen Militärbeamten, welche bisher schon in Bezug einer Naturalienveraütuna nach >

nungen vom 23. ^um 1821 unD l. Februar 1827 (Die NaturalbesolDungen der Beamten betreffend), sodann vom 13 Oetvbe/1840 (bie Hvlzbejoldungen Der Beamten betreffenD) waren, treten Die geDachten Verordnungen außer Wirk amkeit --ctyber 1840

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.

Darmstadt, Den 9i Deeember 1857.

(L- s.) LUDWIG.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekunntmachungen.

2740) Durch Beschluß Großherzoglichen Hofgerichts Der Provinz Oberhessen vom 9. Deeember l. I. wurde Philipp Lang II. zu Großen-Linden wegen verschwenderischen Lebenswandels unter Curatel gestellt, was mit Dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht roirD, Daß Rechtsgeschäfte mit Dem­selben nur unter Zustimmung Des ernannten Curators, Des Gemeinderaths Jobs. Luh IV. zu Großen-Linden, rechtsgültig abgeschlossen werden können.

Gießen, den 15. Deeember 1857.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Bott,

Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

Die Waisenverpflegungs- und Unter­stützungs-Gelder von Lehrlingen.

2750) lieber vorbemerkte Gelder müssen die Quittungen vor Dem Jahresschlüsse 1857 hier unterzeichnet roerDen, wenn Die Pfleger solche ohne Portokosten beziehen wollen.

Gießen, Den 21. Deeember 1857.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

1) Der PfanDschein Nr. 35958 ist an­geblich verloren worben. Ansprüche an Den­selben müssen innerhalb 14 Tagen Dahier gemacht werden, als sonst Das PfanD ver­abfolgt toerDen wird.

Gießen, Den 29. Deeember 1857.

Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.

Die Vergebung einer Unterstützung von 150 fl. aus der Löber'schen Stiftung.

2749) AnmelDnng um Diese Unterstützung können binnen 14 Tagen bei Der unter­zeichneten BehörDe gemacht roerDen.

Bei der Wahl können nur solche Bewer­ber berücksichtigt werden, welche in Gießen

geboren sind, einen guten Ruf besitzen, fort­

während einen gesitteten Lebenswandel führen, wahrhaft Dürftig und Handwerker (Wittwer)

oder Wittwen von Handwerkern sind.

Gießen, den 21. Deeember 1857.

Die Verwaltung Der Löber'schen Stiftung und Namens derselben.

D. Ebel.

Versteigerungen.

2737) Dienstag den 5. Januar 1858, Nachmittags 2 Uhr,

sollen auf dahiesigem Rathhause Die Grund- ! üücke, zum Nachlaß Der Georg Christoph

Seipp Wittwe gehörend, einer freiwilligen Versteigerung, unter Den alsDann bekannt gemacht werdenDen BeDingungen, ausgesetzt roerDen, als:

Flur Nr. DÄlrtr.

25/i7s 76 Garten am Seltersberg,

%2., %3. Klasse, giebt 10% fr.,

%52 20j Garten in der Scheppeck, an

153 37 j Der Schoor, 1. Klasse,

27/103a 148 Wiese in Der Stephans- mark, %2., %3. Klaffe, 142 Wiese im AltenfelD, %2., %3. Klasse, giebt 12% fr., 154 Acker im AltenfelD, auf

Das Bruch, %2., %3. Klasse, giebt 28% fr., 133 Acker am Nahrungsberg,

3. Klasse, giebt 53 fr.

Gießen, Den 18. Deeember 1857. Großherzogliches Ortsgericht Gießen.

D. Ebel.

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