Ausgabe 
31.10.1857
 
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verantworten können und wir müssen daher dringend wünschen, daß alle betreffenden Eltern unsere Vorstellung beachten und mit uns Zusammenwirken wollen, um dem Nachtheil vorzubeugen und die gesegnete Wirksamkeit unserer Schulen für unsere Juaend ru erhalten und zu fördern. 1 a 8

Der Schulvorstand:

G. Landmann, Pfarrer. D. Ebel, Großh. Bürgermeister, vr. Fluck. Dan. Wirth. Möhl. Labroisse.

2374) Nach dem von Groszherzoglichem Kreisamte genehmigten Beschluß des Gemeinderaths ist bis auf Weiteres hinsichtlich des hiesigen Wochenmarktes nachstehende Anordnung getroffen worden:

1) Vor dem Hause des Kaufmanns Wallach und den folgenden bis zur Ferber'schen Buchhandlung sollen sich in der Folge keine Verkäufer von Obst, Gemüse, Blumen, ocer irdenem Geschirr und dergleichen aufsteüen, es ist von dieser Häuserreihe bis zu den nächstaufgestellten Verkäufern eine Fahrbahn von doppelter Wagenbreitc immer offen zu halten.

2) Die Obstverkäufer nehmen die Plätze wider den Häusern von der Witte'schen Apotheke bis an Spengler Fabers Haus, sodann vom Rathhause an bis nach dem Kaufmann Oeser'schen Hause ein.

3) Die Verkäufer von Butter, Eier, Käse und dergleichen werden in die Mitte des Marktplatzes in der seither üblichen Weise in geordneten Reihen aufgestellt.

4) An diese sollen sich am Ende nach der Schulstraße zu die Verkäufer von Gemüse in kleineren Parthien, Federvieh, Wildpret und dergleichen anschlicßen.

5) Das irdene Geschirr soll in dem Schirnplatze ausgeboten werden.

6) Der Verkauf der Gemüse auf Wagen und in sonstigen größeren Parthien, sowie der Kartoffeln, soll auf dem Kirchenplatze stattfinven. Am Samstage soll, wenn Beichte gehalten wird, der Kirchenplatz um 12 Uhr geräumt werden, damit er bis zum Beginn des Kirchenläutens gereinigt werden kann; wer alsdann noch länger Kartoffeln u. s. w. feil halten will, hat sich auf einem passenden, frei gewordenen Platze des Marktes aufzustellcn.

7) Holz und Braunkohlen sind zuerst auf den Lindenplatz, sodann auf das Kreuz, und soweit es der Kartoffel- und Gemüse- Markt zuläßt, auf den Kirchenplatz, auf die Seite des Einhorns hin, zu verweisen.

8) Es^ bleibt der Marktpolizei überlassen, in den Wintermonatcn bei schwächeren Märkten die Besucher zweckmäßig zusammen- Gießen, am 26. October 1857. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

___ D. Ebe 1.

2395) Die Mitglieder des landwirthschaftlichen Bezirksvereins des Kreises Gießen werden auf

Samstag den 7. November d. I., Nachmittags 2 Uhr, zu einer Generalversammlung auf das hiesige Rathhaus eingeladen, in welcher die Wahl eines Abgeordneten zu der Versammlung sämmtlicher landwirthschaftlichen Vereine des Großherzogthums, die Wahl eines neuen Ausschusses und die Prüfung der Rechnung über die Verwendung der Vereinsmittel stattfinden soll.

Gießen, den 27. October 1857. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins des Kreises Gießen.

In Verhinderung des Direktors:

Haberkorn

Cdictalladungen.

2382) Forderungen an den Nachlaß des Schneidergesellen Johs. Köhler von Eitzeln sind innerhalb acht Tagen bei dem unter­zeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls dieselben von hieraus keine Berücksichtigung finden können.

Gießen, den 26. October 1857.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Bott,

Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

Oefsentliche Ladung.

Betreff.: Curatel über das Vermögen des abwesenden Johannes Bel los von Steinberg.

2167) Johannes Bellos aus Stein­berg ist seit geraumer Zeit abwesend, sein Aufenthaltsort unbekannt, und es fehlen alle Nachrichten über sein Leben oder über seinen Tod. Sein Vermögen wurde seit­her curatorisch verwaltet und da er das 70. Lebensjahr überschritten hat, so ist von seinen Verwandten um Ueberlassung seines Vermögens gegen Caution gebeten worden. Man macht dieses hiermit öffentlich bekannt, und fordert alle, welche aus Erbrecht oder aus einem sonstigen Grund Ansprüche auf

das fragliche Vermögen zu haben vermeinen, auf, dieselben sogewiß binnen sechs Monaten von heute an dahier zu liquidiren und gel­tend zu machen, als sonst nach Ablauf dieser Frist dasselbe an die sich legitimirenden nächsten Verwandten des Abwesenden gegen Caution verabfolgt werden würde.

Gießen, den 21. September 1857. Großherzogliches Landgericht Gießen.

Ploch.

Versteigerungen.

Versteigerung der Holzfuhren bei der Stadt Gießen.

2375) Montag den 2. November l. I., Vormittags 10 Uhr,

soll das Fahren des Holzes aus dem Stadt­walde für die Besoldeten und in das Maga­zin öffentlich versteigert werden.

Gießen, den 27. October 1857. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

D. Ebel.

2394) Dienstag den 3. November, Nachmittags 2 Uhr,

sollen auf dahiesigem Rathhause die Hofraithe und Grundstücke des verstorbenen Jac. Wal­ther in der Wolkengasse nochmals versteigert werden und, wenn annehmbare Gebote er­

folgen , die Genehmigung sofort ertheilt werden. Gießen, den 27. October 1857. Großherzogliches Ortsgericht Gießen.

In Auftrag des Vorstehers:

C. Weidig, Ortsgerichtsmann.

Versteigerung von Dauurbeiten.

2385) Moutag den 23. November d. I., des Vormittags um 10 Uhr,

sollen auf der unterzeichneten Bürgermeisterei die bei dem Anbau einer Lehrerwobnung,

nebst neuen Schulscheuer zu Oppenrod, ver­kommenden Bauarbeiten, als:

Maurer- und Steinhauer­

arbeit, veranschl

. zu . .

856 fl. 52 kr.

Zimmerarbeit, veranschl. zu

246

ff

56

Dachdeckerarbeit,

ff ff

181

ff

46

Schreinerarbcit,

ff ff

557

ff

22

Schlosserarbeit,

ff ff

166

ff

31

Glaserarbeit,

ff ff

108

ff

13

Weißbinderarbeit,

ff ff

294

ff

52

Spenglerarbeit,

ff ff

24

ff

6

Pflasterarbeit,

ff ff

32

ff

8

öffentlich an die Wenigstnchmendenden ver­

steigert werden.

Pläne, Kostenüberschläge und Accorde liegen bei dem Bezirksbauaufseher Gerhard zu Steinbach zur Einsicht offen.

Oppenrod, den 26. October 1857. Großherzogliche Bürgermeisterei Oppenrod.

Weis.