Amtlicher T h e i l.
Zu Nr. K. G. 9640. Gießen, am 21. December 1857.
Betreffend: Jahresberichte, insbesondere die Nachweisung der
Ein- und Ausgewanderten.
Das
G r ü ff I) c r 1 o g l i ch e K r e i s a m l G i e ff e n
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Unter Hinweisung auf das Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern von 31. März 1855 Nr. 1865 fordern wir Sie auf, die Jahres-Uebersichten bezüglich der Ein- und Ausgewanderten am Schluffe dieses Jahres einzusenden.
Küchler.
B e k a n u t m a ch n n g.
Zufolge anher gelangter Nachricht ist in der Nacht vom 10. auf den 11. d. M. auf der Straße bei Treis a. d. L. ein Tuchmantel aufgefunden worden. Der Eigenthümer wird aufgefordert, sich dahier zu melden.
Gießen, den 21. December 1857. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Küchler.
Bekannt m a ch u n g.
Der Buchbindermeister Karl Spcngel von hier hat die Stelle eines Gehülfen und Geschäftsführers der Hauptagentur für Auswanderer Jakob Lauckert's Wittwe in Gießen niedergelegt und um Rückgabe seiner Caution gebeten.
Ansprüche, welche derselben entgegengesetzt werden sollen, sind innerhalb sechs Monaten, vom Tage der ersten Bekanntmachung an gerechnet, bei uns mit einer Nachweisung darüber, daß dieserhalb bei dem zuständigen Gericht Klage erhoben worden sei, um so gewisser anzumelden, als gegmfalls die Rückgabe ohne Weiteres erfolgt.
Gießen, den 8. September 1857. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
In Verhinderung des Kreisraths : ' Wolf, Kreis-Assessor. (2143)
Oeffentliche Aufforderung.
Der August S ch ult h e i s gun. von Gießen hat die Stelle als Unteragent des Hauptagenten Heinrich Zitz von Mainz für Beförderung von Auswanderern über Liverpool nach Amerika vermittelst des Rhederhauses William Tapscott & Comp. zu Liverpool, sowie nach Australien vermittelst des Rheverhauses James Baines & Comp. zu Liverpool, niedergelcgt und um Rückgabe der gestellten Caution gebeten.
Etwaige Ansprüche an die von dem Unteragenten A. Schultheis hinterlegte Caution sind innerhalb sechs Monaten — vom Tage des ersten Erscheinens dieser Bekanntmachung in der Darmstädter Zeitung an — bei uns mit einer Nachweisung darüber, daß vieserhalb bei dem zuständigen Gericht Klage erhoben worden sei, um so gewisser anzumelden, als gegenfalls die Rückgabe der Caution ohne Weiteres erfolgt.
Gießen, den 19. November 1857. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
In Verhinderung des Kreisraths: Wolf, Kreis - Assessor. (2606)
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Gerichtliche und Wrivat- -Beikanntrnachnngen.
O k t a 11 a Mi n g.
Oeffentliche Aufforderung.
2280) Johannes Feth aus Naunheim, geboren am 17. November 1763, Sohn des dortselbst verstorbenen Johann Peter Feth, Andreas Sohn, hat sich in seiner frühesten Jugend von Hause entfernt und ist seit jener Zeit keine Nachricht von ihm eingelangt. Sein Vermögen besteht in Immobilien, welche einige der Seitenverwandte schon längst in Besitz genommen haben. Auf erfolgten Antrag, eine gerichtliche Vertheilung dieses Jmmobiliar-Vermögens unter die Seitenverwandte vorzunehmen, fordert man den gedachten Johannes Feth, dessen etwaige
Leibes- oder Testaments-Erben, sowie überhaupt alle Diejenigen, welche Ansprüche an gedachte Immobilien machen zu können glauben, hiermit auf, sich um so gewisser binnen 6 Monaten dahier anzumeldcn, als sonst dem Anträge der Seitenverwanvte stattgegeben werden wird.
Gießen, den 23. September 1857. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
M it h 1.
Deso adere Dek anntmad) ungen.
2740) Durch Beschluß Großherzoglichen Hofgerichts der Provinz Obethessen vom 9. December l. I. wurde Philipp Lang II.
zu Großen-Linden wegen verschwenderischen Lebenswandels unter Curatel gestellt, was mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß Rechtsgeschäfte mit demselben nur unter Zustimmung des ernannten Curators, des Gemeinderaths Johs. Luh IV. zu Großen-Linden, rechtsgültig abgeschlossen werden können.
Gießen, den 15. December 1857.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, Bott,
Stadtrichter. Stadtger.-Asscssor.
I 10 Gulden Belohnung werden hiermit in Folge höherer Ermächtigung Demjenigen zugesichert, welcher hin-


